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Fr, 09:32 Uhr
17.12.2021
Statement der Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt:

Freude über Ende der Unglechbehandlung

Kurz nachdem die Erfurter IHK in ihrer Jahresanalyse bedauerte, dass die 2G-Regel im Einzelhandel zu Umsatzeinbrüchen führt, hob gestern ein Oberverwaltungsgericht diese Maßnahmen auf. So reagiert die Geschäftsführerin...

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„Das aktuelle Urteil des OVG Niedersachsen zur 2G-Regel im Einzelhandel bestätigt, dass dieser kein Infektionsort ist. Es ist gut und richtig, dass die Ungleichbehandlung in dieser Weise benannt wurde. Die Schutzmaßnahmen der Händler reichen aus. Der Schlussstrich unter 2G im Einzelhandel muss nach diesem Urteil neu diskutiert werden, auch in Thüringen“, sagte Dr. Cornelia Haase-Lerch.
Autor: red

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Kommentare
grobschmied56
17.12.2021, 18:45 Uhr
Ich kaufe ...
... ein 'i' um aus der Unglechbehandlung eine Ungleichbehandlung zu machen. (nicht bös gemeint, kann vorkommen) ;-)
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