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Do, 19:03 Uhr
03.11.2005

Frohe Kunde für Kunden

Nordhausen (nnz). Viele Wasserkunden werden aufatmen: Widersprüche gegen Wasserbeitragsbescheide können gebührenfrei zurückgenommen werden, verlautete jetzt aus dem Thüringer Innenministerium. Auch Landrat Joachim Claus (CDU) ist froh.


Entsprechend einer Anordnung von Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) werden für die Bearbeitung eines zurückgenommenen Widerspruchs gegen einen Beitragsbescheid für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen der Wasserversorgung nach § 7 des neuen Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) keine Veraltungsgebühren erhoben. Gasser wörtlich: „Durch die Novelle des ThürKAG ist sichergestellt, dass die vereinnahmten Beiträge für die Wasserversorgungseinrichtung zurückgezahlt werden. Sofern hierdurch eine Widerspruchsbearbeitung entbehrlich wird, wollen wir den Betroffenen die Möglichkeit geben, ihren Widerspruch im öffentlichen Interesse gebührenfrei zurückzunehmen.“

Auch Landrat Joachim Claus zeigte sich erfreut über diese Nachricht aus dem Innenministerium, bedeutet sie doch für zahlreiche Betroffene im Landkreis Nordhausen weniger Bürokratie und eine spürbare Kostenersparnis.
Autor: nnz

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