Mo, 08:21 Uhr
24.10.2005
Richter Kropp: Ein winziges Schlückchen!
Nordhausen (nnz). Es kommt halt einmal vor, dass Zeitgenossen mit Alkohol im Blut Auto fahren. Manche haben dafür Verständnis, nicht jedoch die Strafjustiz. Vor allem nicht Richter Christian Kropp.
Geld- oder Freiheitsstrafe lauten dann die Sanktionen, und nicht zuletzt der Entzug der Fahrerlaubnis. Für berufstätige Bürger bedeutet dies meistens den Verlust des Arbeitsplatzes und der bürgerlichen Existenz. Denn die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis übersteigt in solchen Fällen nicht selten ein Jahr. Und dann ist da noch die Verwaltungsbehörde, die akribisch prüft, ob der Täter nunmehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist - im Volksmund Idiotentest genannt.
Besonders tragisch verlief ein solcher Standardfall für Dirk W. (Name geändert). Der Greußener fuhr am 31.05.2005 durch seinen Ort und kam mit 0,65 Promille von der Fahrbahn ab. Er stieß gegen ein anderes Fahrzeug, an dem ein Schaden in Höhe von 9.300 € entstand. Dirk W. hatte noch nie etwas mit der Strafjustiz zu tun - ist er doch mittlerweile achtzig geworden. Der Unfall hatte sich um 16.50 Uhr zugetragen. Am Nachmittag hatte W. noch einen Rest Rotwein getrunken, der von seinem 80. Geburtstag übriggeblieben war. Dies genügte, um für einen kurzen Moment alkoholbedingt die Kontrolle über den Wagen zu verlieren und den genannten Schaden zu verursachen.
Das Amtsgericht Sondershausen erließ jetzt einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl gegen den rüstigen Rentner. 1000 Euro lautete die Geldstrafe, zudem wurde die Fahrerlaubnis für zehn Monate entzogen. Ob er diese jedoch nach dieser Zeit wiederbekommt, muß die Verwaltungsbehörde entscheiden. Der älteste Angeklagte vor dem Amtsgericht dürfte jedenfalls eine Lehre aus dem Ganzen gezogen haben: Alter schützt vor Strafe nicht.
Autor: nnzGeld- oder Freiheitsstrafe lauten dann die Sanktionen, und nicht zuletzt der Entzug der Fahrerlaubnis. Für berufstätige Bürger bedeutet dies meistens den Verlust des Arbeitsplatzes und der bürgerlichen Existenz. Denn die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis übersteigt in solchen Fällen nicht selten ein Jahr. Und dann ist da noch die Verwaltungsbehörde, die akribisch prüft, ob der Täter nunmehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist - im Volksmund Idiotentest genannt.
Besonders tragisch verlief ein solcher Standardfall für Dirk W. (Name geändert). Der Greußener fuhr am 31.05.2005 durch seinen Ort und kam mit 0,65 Promille von der Fahrbahn ab. Er stieß gegen ein anderes Fahrzeug, an dem ein Schaden in Höhe von 9.300 € entstand. Dirk W. hatte noch nie etwas mit der Strafjustiz zu tun - ist er doch mittlerweile achtzig geworden. Der Unfall hatte sich um 16.50 Uhr zugetragen. Am Nachmittag hatte W. noch einen Rest Rotwein getrunken, der von seinem 80. Geburtstag übriggeblieben war. Dies genügte, um für einen kurzen Moment alkoholbedingt die Kontrolle über den Wagen zu verlieren und den genannten Schaden zu verursachen.
Das Amtsgericht Sondershausen erließ jetzt einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl gegen den rüstigen Rentner. 1000 Euro lautete die Geldstrafe, zudem wurde die Fahrerlaubnis für zehn Monate entzogen. Ob er diese jedoch nach dieser Zeit wiederbekommt, muß die Verwaltungsbehörde entscheiden. Der älteste Angeklagte vor dem Amtsgericht dürfte jedenfalls eine Lehre aus dem Ganzen gezogen haben: Alter schützt vor Strafe nicht.

