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Mi, 12:20 Uhr
07.11.2001

Nordhausen ist für den Winter gerüstet

Nordhausen (nnz). Schon für den kommenden Freitag wird vom Wetterdienst Schneefall in unserer Region angekündigt. Die Stadtverwaltung möchte deshalb schon jetzt alle Anlieger auf ihre Räum- und Streupflicht in diesem Winterhalbjahr hinweisen.


Jens Kohlhause, Leiter des städtischen Bauamtes erläutert: „Im Auftrag der Stadtverwaltung werden die Straßen nach Dringlichkeitsstufen beräumt. Dringlichkeitsstufe 1 beinhaltet stark befahrene Straßen, wie z. B. die Ortsdurchfahrten der B 4 und B 80, die Landstraßen 2. Ordnung, Ortsdurchfahrten der Ortsteile, Gefällestrecken und Straßen mit öffentlichem Nahverkehr. Die Dringlichkeitsstufe 2 umfasst Wohnsammelstraßen mit öffentlichem Nahverkehr und die Dringlichkeitsstufe 3 betrifft Wohnstraßen, Straßen in Tempo 30 Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche, wobei hier nur bei Schneehöhen von mehr als 25 cm eine Schneeräumung durchgeführt wird. Darüber hinaus übernimmt der städtische Bauhof auf Treppen, Brücken und Fußgängerüberwegen die Räum- und Streupflicht.“

Dabei gilt immer der Grundsatz: „so wenig Streusalz wie möglich, so viel wie nötig“. Die Stadt sieht dies als einen vertretbaren Kompromiss zwischen Ökologie und Verkehrssicherheit an. Auf den Gehwegen ist die Räum- und Streupflicht den Grundstückseigentümern der angrenzenden Grundstücke entsprechend der Straßenreinigungssatzung übertragen. In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr sind die Gehwege und Wohnstraßen in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten und bei Glätte abzustumpfen. Als Streumittel empfiehlt das Bauamt, Sand oder Splitt zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass auf Gehwegen mit Baumbestand die Verwendung von Streusalz untersagt ist.

„Auch wenn die Stadtverwaltung in diesem Winter wieder eine sechsstellige Summe für den Winterdienst bereitstellt, ist immer mit vereinzelter Schnee- und Eisglätte zu rechnen,“ sagt Kohlhause. Er appelliert deshalb an alle Verkehrsteilnehmer, ihr Verhalten grundsätzlich den winterlichen Bedingungen anzupassen, um so körperlichen und materiellen Schäden vorzubeugen.
Autor: nnz

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