Nachgefragt
Corona lohnt sich - für die Kreiskasse
Fünf Freunde ließen es sich am 30. Mai dieses Jahres mal so richtig gut gehen. Sie nahmen sich ihre Campingstühle und setzten sich an das Ufer eines Kiesteiches. So weit, so gut, dann kamen die Vollstrecker vom Landratsamt...
Und die hatten gegen die vergnügliche Runde einiges auszusetzen. Nicht etwa, dass die "Truppe" vielleicht gegen 19 Uhr zu laut gewesen sei. Nein, das Quintett verhielt sich nicht Corona-konform.
Zu wenig Abstand, kein Mund-Nasen-Schutz und dann ein Treffen von Mitgliedern aus fünf verschiedenen Haushalten. An der frischen Luft! Geht garnicht. Und so nahm der Ordnungsdienst des Nordhäuser Landratsamtes denn auch die Personalien der Übeltäter auf.
Einige Zeit später bekamen die jungen Menschen Post vom Amt. In einer langen Aufzählung von Paragraphen und Bestimmungen war der entscheidende Satz "verborgen". Jeder der Fünf musste 300 Euro Bußgeld abdrücken. Ob die letztlich auch bezahlt wurden, ist nicht bekannt. Aber nachdenkenswert ist das Vorgehen der Ordnungshüter dennoch, denn fünf Stunden später hätte das Quintett nichts zahlen müssen, am 31. Mai, 0.00 Uhr trat die aktuelle Verordnung in Kraft.
Wir haben also beim Landratsamt in Nordhausen nachgefragt und baten um einige Zahlen zu Verstößen und zu Einnahmen. Prompt - das ist man von der dortigen Pressestelle gewöhnt - kam die Antwort. "Im Landkreis Nordhausen wurden seit Beginn der Pandemie in 2020 bislang insgesamt rund 1050 Verfahren bezüglich Verstößen gegen Corona-spezifische Regelungen gemäß der jeweils aktuell geltenden Landes- bzw. Bundesregelungen eingeleitet. Die häufigsten Verstöße betrafen Kontaktbeschränkungen (544 Verstöße), Abstandsgebote (311 Verstöße), MNB-Pflicht (212 Verstöße), Ausgangssperre (158 Verstöße) und Alkoholverbot (96 Verstöße). Eine Anmerkung hierzu: Es gibt mehr Verstöße als Verfahren, da sie zum Teil in Tatmehrheit begangen wurden", teilte Pressesprecherin Jessica Piper mit.
Allein für dieses Jahr wurden bislang Bußgelder in Höhe von 170.322 erlassen, davon wurden bisher 60.552 Euro eingenommen.
Eine vollständige Zahlung der Bußgelder erfolge nicht, da bei Bußgeldverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (die bei der Tat mindestens 14 jedoch nicht älter als 21 Jahre alt gewesen sind)
§ 98 OWiG angewendet wird. Demnach können an Stelle eines Bußgeldes Arbeitsleistungen erbracht werden. Mit Ableistung der Arbeitsstunden ist das Bußgeld erledigt, "das entsprechend ins Soll gestellte Bußgeld wird also wieder storniert", so die Nordhäuser Behörde.
Auch in einem solchen Verfahren wird der Rechtsweg beschritten, so wie das in Deutschland geregelt ist. Grundsätzlich werden alle Personen unabhängig vom Alter zunächst zum Vorgang angehört. Entsprechende Einlassungen im Rahmen dieser Anhörung werden generell berücksichtigt, geständige Einlassungen oder aus der Formulierung erkennbar fahrlässiges Handeln wird bußgeldmindernd berücksichtigt und kann bis zu einer Halbierung des Bußgeldes führen.
Ob die "Jugendbrigade" davon Gebrauch gemacht hat oder machen will, ist nicht bekannt. Die aktuellen Verordnungen werden die Fünf vermutlich vor der nächsten "Strandparty" berücksichtigen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: psg
Kommentare
Crimderöder
17.08.2021, 19:25 Uhr
Überspannte Bürokratie
Typisch Deutschland, dass man einen Tag vor Ende dieser Regelungen die Menschen derart pedantisch abzockt. Sicher nicht zum Wohle der Bürger bzw. Steuerzahler.
Aber im April 1945 wurde in Berlin auch noch die Post ausgetragen und Steuerbescheide ergingen.
geloescht.20220103
17.08.2021, 19:28 Uhr
Corona
Jetzt wissen wir, warum Corona so hoch gehalten wird. Es spült Geld in die Schuldenkasse, oder?
nemoi
17.08.2021, 19:32 Uhr
"Dumme" gefunden......
find ich sowas von super von den mitarbeitern des ordnungsamtes....
....an den kiesteichen nach opfern zu suchen......
in der stadt, wo sich tag täglich massen von "neuen mitbürgern" zusammen finden, ohne abstand, ohne maske, aus unterschielichen clans, da ist das ordnungsamt nicht zu sehen weil sie ja auf der pirsch am kiesteich sind
oder doch in der stadt nichts sehn wollen, oder?????
Gehard Gösebrecht
17.08.2021, 19:52 Uhr
Ich verstehe die Kritik nicht
Diese Gesetze sind in Zeiten von Corona so eingeführt worden.
Es mag für den einen oder anderen nicht nachvollziehbar sein, dass man selbst beim Open Air Treffen Abstand halten muss, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten sich an einem Ort versammeln.
Es ist mir übrigens in den Nachstunden oft passiert, dass ich allein auf weiter Flur an einer Rotlicht zeigenden Ampel anhalten und stehen bleiben musste, obwohl keiner außer mir an der Ampel zugegen war.
So ist das mit Gesetzen und Vorschriften.
Die Maskenpflicht ist nicht verordnet worden, damit man unter der Maske schlechter Luft bekommt und darunter vielleicht noch schwitzt, sondern weil man es verhindern möchte, dass sich eine Krankheit von Mensch zu Mensch überträgt, weil einige Mitbürger beim herumhusten sich nicht wegdrehen können, sondern einem noch anhusten müssen.
Aber ich weiß ja dass es Corona gar nicht gibt und wenn doch es nur eine harmlose Grippe oder Erfindung der Regierung ist, um den kleinen Mann zu erledigen.
Halssteckenbleib
17.08.2021, 20:12 Uhr
Coronakonform
Das finde ich so niedlich.Hat denn das Landratsamt nichts wichtigeres zu tun als anderen die Laune zu vermiesen?Als ob nicht schon genug angerichtet wurde... Coronakonform.. so ein Quatsch wie ich finde.Für meine Steuern muss man sich auch noch konformieren lassen..unglaublich wie mit uns Bürgern umgegangen wird.Sowas gab's in der DDR aber nicht..
Saebelzahntiger
17.08.2021, 20:58 Uhr
Nun denn Herr Landrat, dann schauen wir mal in die VO
Viell. ist der Redaktion der nnz die entsprechende VO des Landkreises hier zu veröffentlichen. Bitte mit Landes oder Kreistagsbeschlussdatum und Stimmergebnis untermauern.
Ansonsten möchte ich gern mit Udo Lindenberg nochmal am Kiesteich "Anna Anarcho singen"
Danke und bleiben Sie Alle gesund.
Herr Taft
17.08.2021, 21:06 Uhr
Ohhh...
Gesetze gelten nunmal. Ist doch gut, wenn sie auch durchgesetzt werden....und es ist gut, dass unsere Ordnungshüter da keinen Spielraum haben und einfach mal "fünfe gerade sein" lassen können. Es wäre schlimm, wenn das möglich wäre... Diese Leute erledigen nur ihren Job.
Piet
17.08.2021, 21:38 Uhr
Selten
So einen Unsinn gelesen Gösebrecht. Es ist erwiesen das es nahezu unmöglich ist sich draußen anzustecken. Mein Tipp an sie Maske auflassen egal wo.
nur_mal_so
17.08.2021, 22:09 Uhr
Dass ich mal einer Meinung mit den Corona-Leugnern sein würde -
- mag ich selbst nicht glauben. Aber in der Sache an sich zählt ja nur dies: gefühlt waren im Frühjahr in der Stadt tatsächlich ständig Ansammlungen vor allen Jugendlicher zu sehen, welche den Corona-Maßnahmen trotzten.
Ich habe selbst häufig gedacht, wenn ich mit meiner Maske aus Einkaufspassagen wie Galerie oder Nordhäuser kam, "will denn das nicht mal wer kontrollieren?", und kam mir ob dieses Gedankens dann stets etwas alt und spießig vor.
Wenn ich nun aber lese, dass das Ordnungsamt doch Kontrollen durchgeführt hat, aber an "sicheren" Orten wie dem Kiesteich, dann weiß ich nicht wirklich, was ich davon halten soll - nur meine Augenbrauen ziehen sich missbilligend zusammen.
Hat man sich an die größeren Ansammlungen nicht herangetraut, oder war das bloßer Zufall?
Rob2000
17.08.2021, 23:02 Uhr
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summer
18.08.2021, 06:59 Uhr
Es ist richtig, Corona-Verordnungen durchzusetzen.
Die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen sind richtig. Wenn es eine Corona-Verordnung gibt, dann gibt es sie aus gutem Grund und es muss sich auch daran gehalten werden. Gerade am Kiesschacht waren in der Zeit der strengen Corona-Verordnungen (und jetzt) überwiegend Fahrzeuge mit Kennzeichen aus ganz Deutschland anzutreffen, dass man sich fragen musste, wieso Personen aus anderen Bundesländern hier campen und ihre Freizeit verbringen, wenn es doch u.a. auch Beschränkungen bezüglich des Verlassens des eigenen Bundeslandes gab.
Es hätte, u. E., noch mehr kontrolliert werden müssen.
Auch das gegenwärtige Campen, an den für das Campen nicht ausgewiesenen Kiesteichen, müsste kontrolliert werden. An den Wochenenden findet man keinen Zugang mehr, um mal auf das Wasser zu schauen, da jede einzelne Zugangsstelle von Campern belegt ist, die diesen Platz für sich beanspruchen,
u. a. auch mit Partyzelten.
Für das Campen gibt es Campingplätze.
Es gibt einige Camper, die ihren für sich für das Wochenende beanspruchten Platz am Kiesschacht verlassen, ohne ihren Müll mitzunehmen.
Da könnte das Ordnungsamt, u. E. n, auch kontrollieren.
Jäger53
18.08.2021, 07:02 Uhr
Vollstrecker des Landratsamtes
Ich frage mich ob die Herrschaften vom Landratsamt gerade dort spazieren gegangen sind, oder ob die jungen Leute gezielt an geschissen wurden.
Gehard Gösebrecht
18.08.2021, 07:23 Uhr
Genau Piet
Daran erkennt man Corona Leugner und Widerständler.
Alles weiss man besser.
Am Kiesschacht kann nix passieren, weil man ja open Air ist.
Das ist wohl erwiesen. Tja von wem?
Wo haben Sie denn die Erkenntnis her?
Aus der Tagesschau oder dem Bericht aus Bonn?
Niemand hat hier von Maskenpflicht unter freien Himmel geschrieben, aber ein Piet unterstellt mir das, um mal wieder richtig vom Leder ziehen zu können.
Schön dass es die NNZ gibt.
Da kann man ohne Sinn und Verstand so richtig draukloppen.
Kritiker2010
18.08.2021, 09:10 Uhr
Verordnungen, um der Verordnungen willen!
Sicher, wenn man Gesetzte nicht kontrolliert, werden sie nicht eingehalten. Dann entstehen Korruption und Anarchie.
Wenn man allerdings Blödsinn in Paragraphen gießt, muss sich der gesunde Menschenverstand dagegen wehren, insbesondere dann, wenn parallel zu deren Bedeutsamkeit immer wieder verkündet wird: "Nichts Genaues weiß man nicht!"
Der überwiegende Teil der Maßnahmen stellte sich (wie zuvor von verschiedenen Leuten erklärt) als wirkungsloser Unsinn heraus. Die peinlichen Bilder von gesperrten Parkbänken werden noch in Jahren für Betroffenheit und Spott sorgen, so wie die Protagonisten der Hysterie, die mit so ziemlich jeder bedeutenden Einschätzung daneben lagen. Die Begründungen verlieren sich im Konjunktiv – hätte, würde, könnte.
Die mediale Hysterie und die Renaissance der Blockwartmentalität sind prägend für unsere "postfaktische Informations-Gesellschaft" <-- Vorsicht Oxymoron.
Wenn dann auch noch die Hundertschaft aus 80 Kilometern Entfernung anrückt, um in ein Wohnhaus einzubrechen, weil dort eine Handvoll Leute zusammensitzt, wird es schizophren. Passiert ein Unfall, darf man nur hoffen, dass überhaupt irgendwann ein Polizist auftaucht. Bei Einbrüchen müssen inzwischen die Opfer die Ermittlungen übernehmen und nachfragen wann es der Polizei gerade mal passt, den Täter abzuholen.
Ja, ja, Regeln geben Sicherheit und der Kleinbürger empfindet Genugtuung, wenn er sich hinter Paragraphen verstecken kann, hinter Regeln, die andere für Ihn gemacht haben. Das schützt vor echter Verantwortung.
Einige Leuten würden mit Sicherheit versuchen, auf den Händen zu laufen, wenn Karl Klabautermann verkünden würde, dass sie mit ihren Füßen das Virus verbreiten könnten.
geloescht.20230927
18.08.2021, 09:27 Uhr
@Kritiker2010
Bester Kommentar ever! :-)
Ralf L.
18.08.2021, 09:34 Uhr
Freispruch wegen Nicht-Masketragen im Freien
durch das AG Garmisch-Partenkirchen.
Aktenzeichen 2 Cs 12 Js 47757/20, Sitzung am 05.08.21
Rechtsanwalt Friedemann Däblitz soll diesen Freispruch (anläßlich einer Demo im Freien) erstritten haben.
Weitere Fragen bitte nicht an mich, sondern an einen der Beteiligten.
Der Gutachter stellte eine Ansteckungsgefahr im Freien "gegen Null" fest.
Mein F(b)reund Nicodavinci hat mir die pdf-Datei mit dem Urteil gezeigt.
Saebelzahntiger
18.08.2021, 09:55 Uhr
Gesetze gelten nun mal???
Was ist das denn für eine Aussage, Herr @Oberstudienrat???
Danke @Kritiker2010, prägnanter kann es wohl hier niemand auf den Punkt bringen.
diskobolos
18.08.2021, 10:46 Uhr
Ist das wirklich Ihr Ernst?
Jeder sucht sich die Gesetze aus, die nach seiner Meinung vernünftig sind? Die anderen gelten dann nicht?
Viel Spaß in der Anarchie!
Fönix
18.08.2021, 11:06 Uhr
Das obrigkeitshörige Geseiere mancher ZeitgenossInnen
hier in der nnz ist manchmal nur noch schwer zu ertragen. Sie scheinen wirklich in einer Seifenblase zu leben, deren Hülle aus Panzerstahl besteht. Mittlerweile hört man ja selbst in den uneingeschränkt loyalen Mainstreammedien immer häufiger heftige Kritik an den folgenschweren Fehlleistungen der Politik. So gab es gestern Abend im ÖR (ich glaube es war der Kommentar in den Tagesthemen) einen Vortrag mit der klaren Ansage, das die Merkelmannschaft in allen drei großen Krisen unserer Zeit (CORONA, Eifelhochwasser, Afghanistan) grundsätzlich und kläglich versagt und dass es höchste Zeit wird, diese Phase der Stagnation und Destruktion zu beenden.
Wenn manche Kommentatoren dann hier als Reaktion auf kritische Kommentare immer wieder mit dergleichen Leier kommen und kolportieren, dass das alles eben so ist und dass die Ordnungsmacht nur Recht und Gesetz durchsetzt, bleibt mir nur verständnisloses Kopfschütteln. Kritik an Politik muss erlaubt sein, das ist ein grundsätzliches Merkmal einer funktionierenden Demokratie, die die Kritiker der Kritiker gegenwärtig immer heftiger und mit immer abenteuerlicheren Argumentationen in Frage stellen.
Nur ein Beispiel dazu:
Kernthema hier in diesen Beitrag ist ja die unangemessene Bestrafung von einer Handvoll junger Menschen, die wenige Stunden vor Auslaufen der betreffenden Regelungen unter völlig unproblematischen Rahmenbedingungen im Freien zusammengekommen sind. Wenn hier hundert Leute auf 10 Quadratmetern stundenlang zusammen getanzt, gesungen und/oder gebrüllt hätten (wie nicht selten bei diversen fff- und BLM-Veranstaltungen, seltsamerweise wird hier mit 2erlei Maß gemessen), wäre das etwas anderes, aber ein entspannter Aufenthalt weniger Personen an der frischen Luft ist nicht wirklich strafwürdig. Alle ernstzunehmenden Aerosolforscher haben bekanntermaßen mehrfach auf diese Tatsache hingewiesen. Für eine durchaus vergleichbare Situation (7 Personen aus mehreren Haushalten treffen sich auf einem Privatgrundstück) hat übrigens das Thüringer OLG aktuell eine entsprechende Bestrafung für nichtig erklärt (AZ 1 OLG 121SsRa 30/2).
Eckenblitz
18.08.2021, 12:23 Uhr
Schon Komisch
Wie das Volk auf Anweisungen von OBEN reagieren. Das zeigen schon allein die Daumen runter für die Kommentare. Aber in diesem Land war das wohl schon immer so, oder? Nehmen wir die dreißiger Jahre, ein Mann fragt das Volk, wollt ihr den Totalen Krieg und der große Teil brüllt ja. Als die Angelegenheit im totalen Chaos versank, wollte niemand etwas gewusst haben, oder? !949 wurde die DDR gegründet der überwiegende Teil, jubelte den Sozialismus zu und HEUTE sind sie alle Systemkritiker gewesen, nicht wahr?
Heute schaut die angebliche Mehrheit zu, wie Deutschland dem Ruin entgegen geht. Die Elitepolitiker/innen lassen sich für Ihre vielen Fehlern von Ihren Handlangern (und das sind nicht wenige) bejubeln, oder was? Wenn dieses Kapitel einmal abgeschlossen wird, dann wird es auch wieder heißen, dass haben wir nicht gewusst, oder? Viel Spaß noch, ihr Nichtswisser.
Wolfi65
18.08.2021, 16:03 Uhr
Ich kann unter dem Aktenzeichen nichts finden
vielleicht doch ein Urteil aus der Rubrik selfmade?
Wenn jemand Gesetze und Vorschriften befolgt, um sich nicht einer Strafrechtlichen Verfolgung durch die BRD Behörden auszusetzen, dann ist dieser nicht unbedingt den Börden hörig. @Fönix
Halssteckenbleib
18.08.2021, 21:33 Uhr
So mancher Behördenmitarbeiter
scheint für sich die Ich-Bin-Wichtig Regel entdeckt zu haben.Wer zu Hause nichts zu sagen hat der tobt sich eben an den Kiesteichen aus.Ich glaube derartige Leutchens pfeifen selbst auf diese albernen Regeln und Verordnungen.Meiner Meinung nach alles reine Schikane und perverse Geldabzockerei..
Fönix
18.08.2021, 23:53 Uhr
@ Wolfi65
Sorry, hier liegt ein Tippfehler meinerseits vor. Das richtige Aktenzeichen lautet:
1 OLG 121 SsRs 30/2
Habe heute dazu um 7:23:07 Uhr im MDR-Videotext auf Seite 140 die betreffende Meldung gelesen und ein Bildschirmfoto geschossen. Ihre Vermutung/Unterstellung eines "selfmade-Urteils" läuft also völlig ins Leere. Den betreffenden Beleg kann ich Ihnen gerne zusenden, hinterlassen Sie bitte dazu ihre E-Mail-Adresse an einem geeigneten, für mich zugänglichen Ort.
Weiter im Kontext:
Zitat Wolfi65:
"Wenn jemand Gesetze und Vorschriften befolgt, um sich nicht einer Strafrechtlichen Verfolgung durch die BRD Behörden auszusetzen, dann ist dieser nicht unbedingt den Börden hörig. @Fönix"
Das habe ich auch nie behauptet. Wenn Sie meinen Kommentar richtig lesen und verstehen (eigentlich reicht dafür schon die Überschrift!!!), dann sollten Sie erkennen können, dass sich meine Kritik hier auf bestimmte Kommentare bestimmter Kommentatoren bezieht und nicht grundsätzlich auf brave unbescholtene Bürger.
Nichts für ungut!
Saebelzahntiger
19.08.2021, 09:00 Uhr
Interesse am OWIG Stundenlohn (brennend!!!)
Wenn der geschätzte Redakteur schon auf Paragraph 98 OWIG verweist, so interessiert mich wirklich brennend, welcher Stundenlohn sich bei Umwandlung der festgesetzten Bußgelder in ArbeitsLeistung ergibt.
Sonst könnte es ja sein, dass die Bengels am Ende mehr arbeiten mussten als das Bußgeld wert war.
Für mich nur mal, als Orientierungsgrösse ohne gewerkschaftlich organisierten Arbeitskampf.
Wünsche allen hier einen fröhlichen Tag.
diskobolos
19.08.2021, 11:02 Uhr
Die Frage ist doch,
welche Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten. Nur die, die ich für nicht überzogen halte oder alle.
Wer letzteres mit "obrigkeitshörig" diffamiert, sollte eine Antwort auf diese allgemeinere Frage geben.
Muss man z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhalten, wenn man sie für überzogen hält, weil die Straße frei und das Wetter gut ist?
Polizei und Ordnungsamt haben nicht die Aufgabe sich durch Bußgelder zu finanzieren, sondern die öffentliche Ordnung durchzusetzen. Insofern ist die Frage von Säbelzahntiger unangebracht.
Saebelzahntiger
19.08.2021, 12:02 Uhr
Thema verfehlt @diskobolus
Es geht hier nicht um die Finanzierung der Polizei-und Ordnungskräfte durch Bußgelder.
Es geht nur darum, wenn die Bußgelder in Arbeitsstunden umgewandelt werden, welche Bemessungsgrundlage als Stundenlohn herangezogen wird. Für mich gilt dabei immer
noch die althergebrachte Formel: Einzelpreis *Menge = Gesamtpreis.
Wenn ich 300 EUR Bußgeld in Arbeitsleistung umwandle, dann bedeutet das für die Bengels 300 h bei einem Stundenlohn von 1EUR/h oder 30h bei 10EUR/h.
Hoffentlich muss ich Ihnen jetzt nicht auch noch die verwendeten Maßeinheiten EUR und h erklären.
:-))
Also nicht das eigentliche Thema wieder zerreden!
Fönix
19.08.2021, 12:28 Uhr
Immer noch nicht verstanden...
Zitat diskobolos:
"Die Frage ist doch,
welche Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten. Nur die, die ich für nicht überzogen halte oder alle.
Wer letzteres mit "obrigkeitshörig" diffamiert, sollte eine Antwort auf diese allgemeinere Frage geben."
Bitte meinen Kommentar noch einmal lesen und dann versuchen, die Grundaussage richtig zu erfassen:
Es geht gerade nicht darum, ob irgendwer irgendwann (ganz allgemein oder zu einem konkreten Anlass) meint, die Gesetze in gute und weniger gute unterteilen zu müssen oder zu dürfen und dann ggf. die weniger guten weniger genau einhält.
Es geht in erster Linie darum, dass die vom Gesetzgeber (Politik und Verwaltung) verabschiedeten Gesetze und Verordnungen in ihren konkreten Inhalten und Vorgaben mal gut und mal weniger gut sind, was übrigens in der Natur der Sache liegt. Und genau das ist der Punkt. In einer Demokratie ist es nicht nur legitim sondern unbedingt notwendig, dass weniger gute, fehlerhafte oder gar kontraproduktive gesetzliche Vorgaben kritisiert werden. Dabei ist es nicht (immer) von Bedeutung, wer die Schwächen aufzeigt. Die betreffende Wahrnehmung kann der Gesetzgeber selber haben, es können Experten oder Expertengremien sein und es darf selbstverständlich auch der betroffene und/oder interessierte Bürger sein. Hauptsache, die Schwächen (das können auch geänderte Rahmenbedingungen sein!) werden erkannt und kommuniziert. Nur dann bekommt der Gesetzgeber den Impuls, die Schwächen zu analysieren und auszumerzen. Ein ganz normaler Prozess, der sich in den verschiedenen Lebensbereichen nahezu tagtäglich wiederholt.
Wenn sich jetzt aber z.B. hier in der nnz eine bestimmte Klientel aufbaut und immer wieder verkündet, die Gesetze sind eben so (quasi gottgegeben), dann haben diese Truppenteile den Gesetzgebungsprozess in einer Demokratie nicht verstanden.
Ich sage ausdrücklich nicht, dass gute Gesetze eingehalten werden müssen und weniger gute Gesetze auch mal gebrochen werden dürfen. Letzteres muss jeder für sich selber entscheiden. Ich sage und fordere, dass weniger gute Gesetze kritisiert werden dürfen und müssen, damit schlechte Gesetze besser werden.
Wer die betreffenden Kritiker kritisiert, stellt die Demokratie in Frage!
Fönix
19.08.2021, 12:34 Uhr
Extra für diskobobolos und seine/ihre/? Mitstreiter
noch einmal eine Kurzfassung:
Wer weniger gute oder überholte Gesetzestexte kritisiert, in Frage stellt und auf Änderung dringt, ist der Gute.
Wer solche fehlerhaften Gesetzestexte wiederspruchslos hinnimmt, ist obrigkeitshörig und schadet der Demokratie!
diskobolos
19.08.2021, 16:35 Uhr
Aber wer stellt denn fest,
ob ein Gesetzestext "fehlerhaft" ist? Jeder selbst? Und wenn er mir nicht gefällt, halte ich ihn nicht ein? Das führt zu Anarchie oder neuerdings Reichsbürgertum.
Wenn ich vor Ihrem Haus 100 km/h für angemessen halte, dürfte ich die fahren?
Kritik an der Politik ist natürlich stets möglich, in der Demokratie sogar notwendig und wird vielfach geäußert.
Am Ende gelten dann aber die Rechtsvorschriften für alle. Ändern kann man sie im Großen und Ganzen aber nur durch Wahlen.
Aber dazu gab es ja hier auch schon die Kommentatoren, die nicht wissen, wen sie wählen werden (letztlich, weil sie niemanden kennen, der es besser machen würde?)
Wenn Sie da jemanden kennen, geben Sie mi einen Tipp...
Saebelzahntiger
19.08.2021, 22:41 Uhr
an @diskobolos ja es ist kein Chat hier aber...
Ich hatte mit meinem Kommentar die Hoffnung, dass Sie sich des Themas des Hauptartikels widmen und sich im Gesamtkontext hier äußern.
Stelle fest, dass Sie das wohl (noch) nicht können oder wollen.
Bevor ich ich hier mein "Geseiere" hier abgebe, lese ich den Hauptartikel und die Kommentare in Gänze und versuche aus meiner gewonnenen Lebenserfahrung etwas Sinnvolles und Ganzheitliches hier weiterzugeben.
Es ist mir ein persönliches Bedürfnis und und ich vertrage auch Widerreden. Nur so ist Bildung und ErkenntnisGewinn meiner Meinung nach möglich.
Aber weiter so, die nnz ist von mir langjährig geschätzt und kann dazu beitragen regionale Problemstellungen zu analysieren und lösungsorientiert die Region voranzubringen. Danke an die Macher hier und an die Kritiker.
Saebelzahntiger
19.08.2021, 23:49 Uhr
Nachtrag für @discobolos
Sie dürfen selbstverständlich 100 km/h vor "meinem Haus" fahren, wenn Sie das für angemessen halten und ein zwischen parkenden Autos hervorpreschendes Kind anfahren und dabei evtl. tödlich verletzen.
Soweit Sie bereit sind, die persönlichen und moralischen Konsequenzen gegenüber den betroffenen Eltern und den ratifizieren Gesetzen zu tragen.
Habend Sie das (mein) Bild? Es würde mich sehr erfreuen!
diskobolos
20.08.2021, 08:38 Uhr
Meine Kommentare bezogen sich
auf die subjektivistische Auffassung von Fönix, der die Gesetze in gute und schlechte einteilt. Das kann man sicher so sehen, führt aber letztlich in die Anarchie. Auf diesem Weg sind wir in D offenbar.
Ihren Kommentar Säbelzahntiger hatte ich nur missverstanden. Damit sollte es dann zu diesem Thema von meiner Seite auch genug sein.
Mister X
20.08.2021, 09:34 Uhr
diskobolos
Am Ende gelten dann aber die Rechtsvorschriften für alle
Das ist im Prinzip richtig, aber es ist nun einmal so, dass diesen Gesetze sehr unterschiedlich angewandt werden.
Ist es nicht so, dass Richter bedroht werden und daraufhin ein sehr mildes Urteil sprechen? So war es aus den Bundestag zu hören.
Wolfi65
20.08.2021, 10:08 Uhr
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