Nachgefragt
Corona lohnt sich - für die Kreiskasse
Dienstag, 17. August 2021, 19:00 Uhr
Fünf Freunde ließen es sich am 30. Mai dieses Jahres mal so richtig gut gehen. Sie nahmen sich ihre Campingstühle und setzten sich an das Ufer eines Kiesteiches. So weit, so gut, dann kamen die Vollstrecker vom Landratsamt...
Und die hatten gegen die vergnügliche Runde einiges auszusetzen. Nicht etwa, dass die "Truppe" vielleicht gegen 19 Uhr zu laut gewesen sei. Nein, das Quintett verhielt sich nicht Corona-konform.
Zu wenig Abstand, kein Mund-Nasen-Schutz und dann ein Treffen von Mitgliedern aus fünf verschiedenen Haushalten. An der frischen Luft! Geht garnicht. Und so nahm der Ordnungsdienst des Nordhäuser Landratsamtes denn auch die Personalien der Übeltäter auf.
Einige Zeit später bekamen die jungen Menschen Post vom Amt. In einer langen Aufzählung von Paragraphen und Bestimmungen war der entscheidende Satz "verborgen". Jeder der Fünf musste 300 Euro Bußgeld abdrücken. Ob die letztlich auch bezahlt wurden, ist nicht bekannt. Aber nachdenkenswert ist das Vorgehen der Ordnungshüter dennoch, denn fünf Stunden später hätte das Quintett nichts zahlen müssen, am 31. Mai, 0.00 Uhr trat die aktuelle Verordnung in Kraft.
Wir haben also beim Landratsamt in Nordhausen nachgefragt und baten um einige Zahlen zu Verstößen und zu Einnahmen. Prompt - das ist man von der dortigen Pressestelle gewöhnt - kam die Antwort. "Im Landkreis Nordhausen wurden seit Beginn der Pandemie in 2020 bislang insgesamt rund 1050 Verfahren bezüglich Verstößen gegen Corona-spezifische Regelungen gemäß der jeweils aktuell geltenden Landes- bzw. Bundesregelungen eingeleitet. Die häufigsten Verstöße betrafen Kontaktbeschränkungen (544 Verstöße), Abstandsgebote (311 Verstöße), MNB-Pflicht (212 Verstöße), Ausgangssperre (158 Verstöße) und Alkoholverbot (96 Verstöße). Eine Anmerkung hierzu: Es gibt mehr Verstöße als Verfahren, da sie zum Teil in Tatmehrheit begangen wurden", teilte Pressesprecherin Jessica Piper mit.
Allein für dieses Jahr wurden bislang Bußgelder in Höhe von 170.322 erlassen, davon wurden bisher 60.552 Euro eingenommen.
Eine vollständige Zahlung der Bußgelder erfolge nicht, da bei Bußgeldverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (die bei der Tat mindestens 14 jedoch nicht älter als 21 Jahre alt gewesen sind) § 98 OWiG angewendet wird. Demnach können an Stelle eines Bußgeldes Arbeitsleistungen erbracht werden. Mit Ableistung der Arbeitsstunden ist das Bußgeld erledigt, "das entsprechend ins Soll gestellte Bußgeld wird also wieder storniert", so die Nordhäuser Behörde.
Auch in einem solchen Verfahren wird der Rechtsweg beschritten, so wie das in Deutschland geregelt ist. Grundsätzlich werden alle Personen unabhängig vom Alter zunächst zum Vorgang angehört. Entsprechende Einlassungen im Rahmen dieser Anhörung werden generell berücksichtigt, geständige Einlassungen oder aus der Formulierung erkennbar fahrlässiges Handeln wird bußgeldmindernd berücksichtigt und kann bis zu einer Halbierung des Bußgeldes führen.
Ob die "Jugendbrigade" davon Gebrauch gemacht hat oder machen will, ist nicht bekannt. Die aktuellen Verordnungen werden die Fünf vermutlich vor der nächsten "Strandparty" berücksichtigen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: psgUnd die hatten gegen die vergnügliche Runde einiges auszusetzen. Nicht etwa, dass die "Truppe" vielleicht gegen 19 Uhr zu laut gewesen sei. Nein, das Quintett verhielt sich nicht Corona-konform.
Zu wenig Abstand, kein Mund-Nasen-Schutz und dann ein Treffen von Mitgliedern aus fünf verschiedenen Haushalten. An der frischen Luft! Geht garnicht. Und so nahm der Ordnungsdienst des Nordhäuser Landratsamtes denn auch die Personalien der Übeltäter auf.
Einige Zeit später bekamen die jungen Menschen Post vom Amt. In einer langen Aufzählung von Paragraphen und Bestimmungen war der entscheidende Satz "verborgen". Jeder der Fünf musste 300 Euro Bußgeld abdrücken. Ob die letztlich auch bezahlt wurden, ist nicht bekannt. Aber nachdenkenswert ist das Vorgehen der Ordnungshüter dennoch, denn fünf Stunden später hätte das Quintett nichts zahlen müssen, am 31. Mai, 0.00 Uhr trat die aktuelle Verordnung in Kraft.
Wir haben also beim Landratsamt in Nordhausen nachgefragt und baten um einige Zahlen zu Verstößen und zu Einnahmen. Prompt - das ist man von der dortigen Pressestelle gewöhnt - kam die Antwort. "Im Landkreis Nordhausen wurden seit Beginn der Pandemie in 2020 bislang insgesamt rund 1050 Verfahren bezüglich Verstößen gegen Corona-spezifische Regelungen gemäß der jeweils aktuell geltenden Landes- bzw. Bundesregelungen eingeleitet. Die häufigsten Verstöße betrafen Kontaktbeschränkungen (544 Verstöße), Abstandsgebote (311 Verstöße), MNB-Pflicht (212 Verstöße), Ausgangssperre (158 Verstöße) und Alkoholverbot (96 Verstöße). Eine Anmerkung hierzu: Es gibt mehr Verstöße als Verfahren, da sie zum Teil in Tatmehrheit begangen wurden", teilte Pressesprecherin Jessica Piper mit.
Allein für dieses Jahr wurden bislang Bußgelder in Höhe von 170.322 erlassen, davon wurden bisher 60.552 Euro eingenommen.
Eine vollständige Zahlung der Bußgelder erfolge nicht, da bei Bußgeldverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (die bei der Tat mindestens 14 jedoch nicht älter als 21 Jahre alt gewesen sind) § 98 OWiG angewendet wird. Demnach können an Stelle eines Bußgeldes Arbeitsleistungen erbracht werden. Mit Ableistung der Arbeitsstunden ist das Bußgeld erledigt, "das entsprechend ins Soll gestellte Bußgeld wird also wieder storniert", so die Nordhäuser Behörde.
Auch in einem solchen Verfahren wird der Rechtsweg beschritten, so wie das in Deutschland geregelt ist. Grundsätzlich werden alle Personen unabhängig vom Alter zunächst zum Vorgang angehört. Entsprechende Einlassungen im Rahmen dieser Anhörung werden generell berücksichtigt, geständige Einlassungen oder aus der Formulierung erkennbar fahrlässiges Handeln wird bußgeldmindernd berücksichtigt und kann bis zu einer Halbierung des Bußgeldes führen.
Ob die "Jugendbrigade" davon Gebrauch gemacht hat oder machen will, ist nicht bekannt. Die aktuellen Verordnungen werden die Fünf vermutlich vor der nächsten "Strandparty" berücksichtigen.
Peter-Stefan Greiner
