Di, 12:00 Uhr
17.08.2021
Kaum Corona-Infektionen in Nordhausen und Kyffhäuserkreis
Pandemische Lage von regionaler Tragweite?
Deutschlandweit kletterten die Inzidenzzahlen heute wieder auf Werte von über 36. Die Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Merkel tagte und beschloss bereits neue Maßnahmen. Wie aber sieht es augenblicklich in den Nordthüringer Landkreises aus? …
Nach dem Beschluss zu neuen Testpflichten ab dem 23. August gilt die so genannte 3G-Regel: geimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte Mitbürger müssen danach für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Ab Mitte Oktober müssen die Ungeimpften diese Tests nach dem Willen der Kanzlerin und der deutschen Ministerpräsidenten auch selbst bezahlen.
Die einzigen zugelassenen Tests sind Antigen-Schnelltests, die maximal 24 Stunden alt sein dürfen oder PCR-Tests, mit einem maximalen Alter von 48 Stunden. Corona-Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.
Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen, heißt es auf der Website des Bundesgesundheitsminsteriums. Wir haben nachgefragt, wie sich die Situation in den beiden Landkreisen Nordhausen und Kyffhäuser derzeitig darstellt.
Im Landkreis Nordhausen wurden in der vergangenen Woche insgesamt sechs Neuinfektionen registriert. Drei der Fälle waren Urlaubsrückkehrer (einer aus Kroatien, zwei aus der Türkei). Gestern ist noch ein weiterer Fall hinzugekommen, sodass der Inzidenzwert heute Morgen für denn Kreis bei 7,2 liegt.
Ähnlich sieht es im benachbarten Kyffhäuserkreis aus, wo seit einer Woche vier Fälle registriert sind, die nach Aussagen des Pressesprechers des Landkreises aus einem Familienverband stammen und keine schweren Verläufe haben. Hier liegt die Inzidenz bei einer schlanken Zahl von 2,7.
Auch in den sich anschließenden Landkreisen Eichsfeld und Unstrut-Hainich zeichnet sich laut der heutigen Inzidenzzahlen ein eher entspanntes Bild ab. Für den Unstrut-Hainich-Kries wurde eine Sieben-Tages-Inzidenz von 3,9 vermeldet, im Eichsfeldkreis liegt der Wert bei exakt 4,0.
Die letzte Verordnung des Thüringer Gesundheitsministerium datiert auf den 27.Juli. Es ist in den nächsten Tagen mit einer neuen Eindämmungs- und Schutzverordnung zu rechnen, die dem vom Bund-Länder-Treffen als Stichtag avisierten Datum 23. August Rechnung trägt.
Ob und wie lange noch die Ermittlung der Sieben-Tage-Inzidenz einer Gebietskörperschaft als alleiniges Kriterium für weitgehende und das gesellschaftliche Leben beschränkende Maßnahmen herhalten muss, ist noch nicht entschieden. Im Gespräch ist aber eine Verknüpfung dieses Wertes mit dem Prozentsatz der Durchimpfung und der Belegung der Krankenhausbetten in dem betreffenden Gebiet, um eine Gefahrenlage zu beschreiben.
Doch wann es dazu Entscheidungen geben und die umstrittene Favorisierung des ungenauen PCR-Tests abgeschafft werden soll, steht momentan noch in den Sternen. Bleibt zu hoffen, dass bis dahin die Bundesländer bei ihren regionalen Bestimmungen das nötige Augenmaß walten lassen.
Olaf Schulze
Autor: oschNach dem Beschluss zu neuen Testpflichten ab dem 23. August gilt die so genannte 3G-Regel: geimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte Mitbürger müssen danach für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Ab Mitte Oktober müssen die Ungeimpften diese Tests nach dem Willen der Kanzlerin und der deutschen Ministerpräsidenten auch selbst bezahlen.
Die einzigen zugelassenen Tests sind Antigen-Schnelltests, die maximal 24 Stunden alt sein dürfen oder PCR-Tests, mit einem maximalen Alter von 48 Stunden. Corona-Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.
Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen, heißt es auf der Website des Bundesgesundheitsminsteriums. Wir haben nachgefragt, wie sich die Situation in den beiden Landkreisen Nordhausen und Kyffhäuser derzeitig darstellt.
Im Landkreis Nordhausen wurden in der vergangenen Woche insgesamt sechs Neuinfektionen registriert. Drei der Fälle waren Urlaubsrückkehrer (einer aus Kroatien, zwei aus der Türkei). Gestern ist noch ein weiterer Fall hinzugekommen, sodass der Inzidenzwert heute Morgen für denn Kreis bei 7,2 liegt.
Ähnlich sieht es im benachbarten Kyffhäuserkreis aus, wo seit einer Woche vier Fälle registriert sind, die nach Aussagen des Pressesprechers des Landkreises aus einem Familienverband stammen und keine schweren Verläufe haben. Hier liegt die Inzidenz bei einer schlanken Zahl von 2,7.
Auch in den sich anschließenden Landkreisen Eichsfeld und Unstrut-Hainich zeichnet sich laut der heutigen Inzidenzzahlen ein eher entspanntes Bild ab. Für den Unstrut-Hainich-Kries wurde eine Sieben-Tages-Inzidenz von 3,9 vermeldet, im Eichsfeldkreis liegt der Wert bei exakt 4,0.
Die letzte Verordnung des Thüringer Gesundheitsministerium datiert auf den 27.Juli. Es ist in den nächsten Tagen mit einer neuen Eindämmungs- und Schutzverordnung zu rechnen, die dem vom Bund-Länder-Treffen als Stichtag avisierten Datum 23. August Rechnung trägt.
Ob und wie lange noch die Ermittlung der Sieben-Tage-Inzidenz einer Gebietskörperschaft als alleiniges Kriterium für weitgehende und das gesellschaftliche Leben beschränkende Maßnahmen herhalten muss, ist noch nicht entschieden. Im Gespräch ist aber eine Verknüpfung dieses Wertes mit dem Prozentsatz der Durchimpfung und der Belegung der Krankenhausbetten in dem betreffenden Gebiet, um eine Gefahrenlage zu beschreiben.
Doch wann es dazu Entscheidungen geben und die umstrittene Favorisierung des ungenauen PCR-Tests abgeschafft werden soll, steht momentan noch in den Sternen. Bleibt zu hoffen, dass bis dahin die Bundesländer bei ihren regionalen Bestimmungen das nötige Augenmaß walten lassen.
Olaf Schulze

