Do, 10:23 Uhr
12.08.2021
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Antragsfrist für Auslandsdeutsche endet bald
Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2021 wählen wollen, müssen so schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen...
Der Antrag muss bis zum 5. September 2021 bei der Gemeinde eingehen.
Autor: redDer Antrag muss bis zum 5. September 2021 bei der Gemeinde eingehen.

