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Do, 10:23 Uhr
12.08.2021
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Antragsfrist für Auslandsdeutsche endet bald

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Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2021 wählen wollen, müssen so schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen...

Der Antrag muss bis zum 5. September 2021 bei der Gemeinde eingehen.
Autor: red

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Kommentare
Gehard Gösebrecht
12.08.2021, 10:47 Uhr
Man hat bereits eine Wahl getroffen
Wer sich dauerhaft im Ausland aufhält und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat, der braucht keinen Wahlzettel mehr.
Der hat bereits seine Wahl getroffen.
Er sich gegen sein Vaterland entschieden.
DDR-Facharbeiter
12.08.2021, 18:53 Uhr
Dauer-Aufenthalter im Ausland haben nicht ihr Vaterland in Stich gelassen
Irrtum , Gehard Gösebrecht:Sie schreiben: "Wer sich dauerhaft im Ausland aufhält und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat, hat sich gegen sein Vaterland entschieden." Wollen Sie damit sagen, dass Dauer-Aufenthalter im Ausland ihr Vaterland in Stich gelassen haben oder -übertrieben gesagt- ihr Vaterland verraten haben ? Das wäre starker Tobak.
Fakt ist doch, dass es Doppel-Bürgerschaften für in Frankreich geborene Kinder einer deutschen Mutter gibt. Diese Doppelbürger können meines Wissens einen Wahlschein in Deutschland beantragen.
Fakt ist auch, dass deutsche Arbeitnehmer einen Wohnsitz bei ihrem ausländischen Arbeitgeber beziehen, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben.
Fakt ist auch, dass deutsche Rentner ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, dort weiterhin deutsche Rente beziehen und weiterhin in Deutschland einen Wahlschein beantragen können. Sie alle haben ihr Vaterland Deutschland nicht in Stich gelassen.
Paulinchen
12.08.2021, 22:17 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verzichten Sie auf offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen.
Gehard Gösebrecht
12.08.2021, 22:29 Uhr
Doppelte Staatsbürgerschaften
Doppelte Staatsbürgerschaften sind eigentlich nicht rational zu erklären.
Darum möchte ich das hier auch nicht tun.
Fest steht, dass diese Sonderregelung abgeschafft gehört.
Der Normalfall sollte die Regel sein.
Ein Kind eines Afghanischen Teppichhändlers und einer Israelischen Busfahrerin sollte sich zeitnah zu einer Staatsbürgerschaft entscheiden und nicht jahrelang mit zwei Pässen durch die Welt reisen.
Rechtsfreien Räumen ist mit dieser Methodik Tür und Tor geöffnet.
Herr DDR-Facharbeiter.
Verrat sehe ich nicht unbedingt darin, für immer sein Vaterland zu verlassen.
Verrat ist angesagt, wenn man man Einigkeit und Recht und Freiheit propagiert, aber genau das Gegenteil veranstaltet.
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