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Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Antragsfrist für Auslandsdeutsche endet bald

Donnerstag, 12. August 2021, 10:23 Uhr
Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2021 wählen wollen, müssen so schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen...

Der Antrag muss bis zum 5. September 2021 bei der Gemeinde eingehen.
Autor: red

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