Di, 11:27 Uhr
04.10.2005
Richter Kropp: Die vergessene Zigarette
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Eine kleine vergessene Zigarette sorgte letztes Jahr in Sondershausen für viel Wirbel. Alex D. (42, Name geändert) ist ein stadtbekannter Trinker, der am Göldner seine Wohnung hat. Jetzt wohnt er auf Staatskosten...
Der Bequemlichkeit halber pflegt er im Bett zu rauchen - so auch Anfang des vergangenen Jahres. Als er seine Wohnung nach der üblichen Runde in den Nachtstunden wieder betrat, brannte diese lichterloh. Die kleine vergessene Zigarette hatte große Wirkung gezeigt: Die Wohnung des D. war ausgebrannt, Anwohner erlitten Rauchvergiftungen. Wegen Brandstiftung und Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage erhoben. Das Amtsgericht Sondershausen hatte schon 2004 gegen Alex D. verhandelt, war jedoch zu keinem Ende gekommen. Der Alkoholismus des D. war das Problem. Bei der Schwere des Vorwurfs war auch zu prüfen, ob nicht die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt in Betracht kommt. Damit soll das Alkoholproblem des D. angegangen werden, damit eine ähnliche Tat nicht noch einmal vorkommt und andere gefährdet.
Jetzt hatte das Amtsgericht Sondershausen alle Zeugen und Gutachter präsent. Die Verhandlung ergab aufgrund der polizeilichen Ermittlungen schnell die Schuld des Angeklagten. Der Brandherd befand sich nämlich auf der Couch des D., Zigarettenkippen waren in der ganzen Wohnung verstreut. Auch die Geschichte des Angeklagten, jemand habe ihm den Schlüssel gestohlen und in seiner Wohnung Feuer gelegt, war für das Gericht lediglich eine Behauptung, die durch nichts zu belegen war. Zudem hatte eine Anwohnerin ihn noch am Nachmittag des Tattages gesehen, als er stark alkoholisiert mit brennender Zigarette die Wohnung betrat.
Das Amtsgericht Sondershausen verurteilte den achtfach vorbestraften Angeklagten, der sich zur Zeit in anderer Sache in Haft befindet, zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem ordnete es seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Wer ständig trinkt, keine Alkoholeinsicht hat und mit 2,47 Promille seine Wohnung anzündet und dadurch andere gefährdet, der gehört untergebracht und darf nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden, so Amtsrichter Christian Kropp, der erst zum zweitenmal in seiner juristischen Karriere von dieser Möglichkeit Gebrauch machte. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Autor: nnzDer Bequemlichkeit halber pflegt er im Bett zu rauchen - so auch Anfang des vergangenen Jahres. Als er seine Wohnung nach der üblichen Runde in den Nachtstunden wieder betrat, brannte diese lichterloh. Die kleine vergessene Zigarette hatte große Wirkung gezeigt: Die Wohnung des D. war ausgebrannt, Anwohner erlitten Rauchvergiftungen. Wegen Brandstiftung und Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage erhoben. Das Amtsgericht Sondershausen hatte schon 2004 gegen Alex D. verhandelt, war jedoch zu keinem Ende gekommen. Der Alkoholismus des D. war das Problem. Bei der Schwere des Vorwurfs war auch zu prüfen, ob nicht die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt in Betracht kommt. Damit soll das Alkoholproblem des D. angegangen werden, damit eine ähnliche Tat nicht noch einmal vorkommt und andere gefährdet.
Jetzt hatte das Amtsgericht Sondershausen alle Zeugen und Gutachter präsent. Die Verhandlung ergab aufgrund der polizeilichen Ermittlungen schnell die Schuld des Angeklagten. Der Brandherd befand sich nämlich auf der Couch des D., Zigarettenkippen waren in der ganzen Wohnung verstreut. Auch die Geschichte des Angeklagten, jemand habe ihm den Schlüssel gestohlen und in seiner Wohnung Feuer gelegt, war für das Gericht lediglich eine Behauptung, die durch nichts zu belegen war. Zudem hatte eine Anwohnerin ihn noch am Nachmittag des Tattages gesehen, als er stark alkoholisiert mit brennender Zigarette die Wohnung betrat.
Das Amtsgericht Sondershausen verurteilte den achtfach vorbestraften Angeklagten, der sich zur Zeit in anderer Sache in Haft befindet, zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem ordnete es seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Wer ständig trinkt, keine Alkoholeinsicht hat und mit 2,47 Promille seine Wohnung anzündet und dadurch andere gefährdet, der gehört untergebracht und darf nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden, so Amtsrichter Christian Kropp, der erst zum zweitenmal in seiner juristischen Karriere von dieser Möglichkeit Gebrauch machte. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.


