Fr, 12:11 Uhr
23.07.2021
Polizeibericht
Radfahrer verletzt
Dabei nutzte er zur Überquerung der Straße den am Kreisverkehr vorhandenen Zebrastreifen. In diesem Moment fuhr eine 57-jährige Frau mit ihrem VW an dieser Ausfahrt aus dem Kreisverkehr in die Martin-Niemöller-Straße und stieß mit dem Radfahrer zusammen. Der Jugendliche stürzte und verletzte sich dabei leicht.
Kommentare
nemoi
23.07.2021, 12.25 Uhr
Die Radfahrer lernen es nicht.....
der zebrastreifen ist fußgänger da.
radfahrer absteigen und schieben.
leider denken diese pedalritter sie sein die größten ....
sind nicht mit der stvo vertraut.
hauptsächlich jugendliche und "neue mitbürger" fahren wie sie denken...
zwingen am zebrastreifen den autofahrer zu gefahrenbremsungen und wird teils auch noch mit worten und gesten bedroht....
radfahrer absteigen und schieben.
leider denken diese pedalritter sie sein die größten ....
sind nicht mit der stvo vertraut.
hauptsächlich jugendliche und "neue mitbürger" fahren wie sie denken...
zwingen am zebrastreifen den autofahrer zu gefahrenbremsungen und wird teils auch noch mit worten und gesten bedroht....
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Checker
23.07.2021, 12.26 Uhr
Radfahrer verletzt…
Das kommt davon wenn man als Fahrradfahrer den !!Fußgängerüberweg!! nutzt. Es kommen so viele aus den nichts mit dem Fahrrad angebrettert und vergessen ganz, das sie absteigen müssen. Was aber nicht heißen sollte das auch genug Autofahrer gibt , die nicht wissen was der Zebrastreifen für eine Bedeutung hat.
Allen ein Unfallfreies Wochenende gewünscht.
Allen ein Unfallfreies Wochenende gewünscht.
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summer
23.07.2021, 12.39 Uhr
Verkehrsschulung
Das ist im Allgemeinen eine Unart der Fahrradfahrer, den Zebrastreifen fahrend zu überqueren, obwohl dort kein Fahrradweg verläuft. Der Zebrastreifen soll die sichere Überquerung der Fußgänger ermöglichen.
Fahrradfahrer nehmen sich das Recht heraus, dort den Autofahrer zum Anhalten zu bewegen, während der Radfahrer den Zebrastreifen fahrend überquert.
Man weiß nicht, ob dies unwissentlich der Verkehrsregeln erfolgt oder mit Absicht gehandelt wird.
Fahrradfahrer nehmen sich das Recht heraus, dort den Autofahrer zum Anhalten zu bewegen, während der Radfahrer den Zebrastreifen fahrend überquert.
Man weiß nicht, ob dies unwissentlich der Verkehrsregeln erfolgt oder mit Absicht gehandelt wird.
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Saebelzahntiger
23.07.2021, 13.30 Uhr
Wie wäre es mal mit einem Schild?
Wie wäre es mal mit dem Vorschlag an die Verwaltung, ein Schild anzubringen, auf welchem geschrieben steht: "Radfahrer bitte absteigen."?
Könnte ggf. auch Leben retten.
Ja und als Kraftfahrer hab ich aber ein Auge drauf, wenn ich so etwas weis und einen Radfahrer in der Nähe sehe.
Nennt man glaub ich " Vorausschauendes Fahren".
Könnte ggf. auch Leben retten.
Ja und als Kraftfahrer hab ich aber ein Auge drauf, wenn ich so etwas weis und einen Radfahrer in der Nähe sehe.
Nennt man glaub ich " Vorausschauendes Fahren".
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Nette Petra
23.07.2021, 13.30 Uhr
Zebrastreifen
Wenn man einen Fuß von der Pedale nimmt und nicht mehr auf dem Sattel sitzt, gilt das auch schon als abgestiegen.
@nemoi: Eine Gefahrenbremsung am Zebrastreifen? Dein Ernst? Von wem geht denn die Gefahr aus? Und am Zebrastreifen ist man immer zur Vorsicht angehalten.
Übrigens: Wenn es ein gemischter Rad- und Gehweg ist, darf ein Radfahrer auch über den Zebrastreifen fahren, allerdings hat er keine Vorfahrt.
@nemoi: Eine Gefahrenbremsung am Zebrastreifen? Dein Ernst? Von wem geht denn die Gefahr aus? Und am Zebrastreifen ist man immer zur Vorsicht angehalten.
Übrigens: Wenn es ein gemischter Rad- und Gehweg ist, darf ein Radfahrer auch über den Zebrastreifen fahren, allerdings hat er keine Vorfahrt.
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blackbird
23.07.2021, 13.37 Uhr
So, und jetzt nochmal in die Stvo geschaut,
..."Kinder unter acht Jahren dürfen generell nicht mit einem Fahrrad auf Straßen oder Radwegen fahren. ... Vom achten bis zum zehnten Geburtstag dürfen Kinder wahlweise Gehwege oder Straßen und Radwege benutzen. Dies bestimmt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 2 Absatz 5."
Jetzt nochmal schnell den Artikel RICHTIG durchlesen und Schluss mit den bösen Kommentaren !
Jetzt nochmal schnell den Artikel RICHTIG durchlesen und Schluss mit den bösen Kommentaren !
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Kama99
23.07.2021, 13.37 Uhr
Der Junge ....
ist 7 Jahre alt und hat nichts anderes getan als Bürger die die StVO eigentlich kennen sollten.
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DDR-Facharbeiter
23.07.2021, 13.44 Uhr
Halte nichts von Rechthabern, die "mit Dienstrevolver auf Angehörige schiessen würden"
Wenn mir jemand vors Auto läuft , fährt oder fällt , halte ich an , egal ob er sich korrekt nach Strassen-Verkehrsordnung bewegt oder nicht.
Die Gründe für sein Verhalten - Krankheit, Unterzuckerung, Suff , Leseschwäche , Unwissen... muss ich nicht ergründen.
Ich bin nicht der Weltenrichter.
Ich halte sogar für Igel und Eichhörnchen an.
Mein "Gutes Gewissen" ist mir wichtiger als die schmerzhafte Verletzung eines Lebewesens, das gegen irgend eine Vorschrift verstösst.
Ich halte auch nichts von bierernsten Rechthabern ,
die " mit dem Dienstrevolver auf die eigenen Angehörigen schiessen würden."
Die Gründe für sein Verhalten - Krankheit, Unterzuckerung, Suff , Leseschwäche , Unwissen... muss ich nicht ergründen.
Ich bin nicht der Weltenrichter.
Ich halte sogar für Igel und Eichhörnchen an.
Mein "Gutes Gewissen" ist mir wichtiger als die schmerzhafte Verletzung eines Lebewesens, das gegen irgend eine Vorschrift verstösst.
Ich halte auch nichts von bierernsten Rechthabern ,
die " mit dem Dienstrevolver auf die eigenen Angehörigen schiessen würden."
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Flitzpiepe
23.07.2021, 14.12 Uhr
Nur zur Info
Da stand erst "17 Jähriger"...
Das wurde (mal wieder ohne Update-Kommentar) auf 7 Jahre nachträglich abgeändert.
Und somit haben im zeitlichen Kontext gesehen alle Kommentatoren irgendwie recht.
Ihr regt euch mal wieder um Dinge auf...
Das wurde (mal wieder ohne Update-Kommentar) auf 7 Jahre nachträglich abgeändert.
Und somit haben im zeitlichen Kontext gesehen alle Kommentatoren irgendwie recht.
Ihr regt euch mal wieder um Dinge auf...
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nemoi
23.07.2021, 14.57 Uhr
@ Flitzpiepe.......
genau so ist es...
als ich meinen ersten kommentar geschrieben hab, war der radfahrer noch 17 (siebzehn) jahre alt.....
als ich meinen ersten kommentar geschrieben hab, war der radfahrer noch 17 (siebzehn) jahre alt.....
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EsJay7
23.07.2021, 15.36 Uhr
Gebt eure Fleppen ab
aber alle.
Egal ob Zebrastreifen oder nicht, Fahrrad oder Fußgänger oder Dreirad usw.
Was haben wir in der Fahrschule gelernt?
Beim Abbiegen in eine Seitenstraße ist dem querverlaufenden Verkehrsteilnehmer (Fahrrad, Fußgänger) in jedem Fall das überqueren der Straße durch warten zu ermöglichen.
Genauso verhält es sich in JEDEM Kreisverkehr. Das Ausfahren ist ein nach StVO geregelter Abbiegevorgang, der Fahrtrichtungswechsel ist durch Blinken anzuzeigen und Fußgängern sowie Fahrradfahrern das Überqueren der Straße zu ermöglichen. Völlig egal ob da weiße Streifen auf dem Fußboden sind oder nicht.
PS: Gleiches gilt übrigens auch auf abbiegenden Hauptstraßen, welche unmittelbar nach der Kuve eine Verkehrsinsel für Fußgänger haben. Auch das ist dann noch kein abgeschlossener Abbiegevorgang und dem Fußgänger ist zum queren der Straße Vorrang/ Vorfahrt zu gewähren.
Egal ob Zebrastreifen oder nicht, Fahrrad oder Fußgänger oder Dreirad usw.
Was haben wir in der Fahrschule gelernt?
Beim Abbiegen in eine Seitenstraße ist dem querverlaufenden Verkehrsteilnehmer (Fahrrad, Fußgänger) in jedem Fall das überqueren der Straße durch warten zu ermöglichen.
Genauso verhält es sich in JEDEM Kreisverkehr. Das Ausfahren ist ein nach StVO geregelter Abbiegevorgang, der Fahrtrichtungswechsel ist durch Blinken anzuzeigen und Fußgängern sowie Fahrradfahrern das Überqueren der Straße zu ermöglichen. Völlig egal ob da weiße Streifen auf dem Fußboden sind oder nicht.
PS: Gleiches gilt übrigens auch auf abbiegenden Hauptstraßen, welche unmittelbar nach der Kuve eine Verkehrsinsel für Fußgänger haben. Auch das ist dann noch kein abgeschlossener Abbiegevorgang und dem Fußgänger ist zum queren der Straße Vorrang/ Vorfahrt zu gewähren.
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Tamara Jagellovsk
23.07.2021, 15.46 Uhr
Auf dem Presseportal der Polizei
ist der Radfahrer auch noch 17, die Meldung ist von 11:33 Uhr.
Wenn wir noch ein paar Stunden warten war es ein 3-jähriger mit Dreirad und morgen hat es den Unfall gar nicht mehr gegeben, weil der Verunfallte noch nicht geboren war.
Was sagt uns das ?
Nicht sofort alles glauben was hier steht.
Tamara Jagellovsk GSD
Wenn wir noch ein paar Stunden warten war es ein 3-jähriger mit Dreirad und morgen hat es den Unfall gar nicht mehr gegeben, weil der Verunfallte noch nicht geboren war.
Was sagt uns das ?
Nicht sofort alles glauben was hier steht.
Tamara Jagellovsk GSD
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Tamara Jagellovsk
23.07.2021, 22.11 Uhr
Zur Verkehrsinsel / Querungshilfe,
wenn kein Zebrasteifen vorhanden ist, muss der Fußgänger abwarten bis der Verkehr durch ist.
Das ist unabhängig davon ob die Strasse gerade ist oder abbiegt.
Ein Zebrastreifen gilt für Fußgänger, nicht für radfahrende Radfahrer.
Im Kreisel hat auch nur der Radfahrer Vorfahrt der IM Kreisel fährt, nicht der der den Zebrasteifen fahrend benutzt.
Es sei denn das ist gekennzeichnet, mir ist bisher nur ein Kreisel in NDH bekannt wo Radfahrer besonders berücksichtigt sind, das ist der auf der Darre wenn man von der Zeppelinbrücke kommt, da gibt es ein entsprechendes Schild. ( ohne Anspruch auf Vollständigkeit )
EsJay7 wie ist das bei Ihnen ? Haben Sie überhaupt einen Führerschein ?
Also ich meine so richtig, nicht vom Autoscooter.
Tamara Jagellovsk GSD
Das ist unabhängig davon ob die Strasse gerade ist oder abbiegt.
Ein Zebrastreifen gilt für Fußgänger, nicht für radfahrende Radfahrer.
Im Kreisel hat auch nur der Radfahrer Vorfahrt der IM Kreisel fährt, nicht der der den Zebrasteifen fahrend benutzt.
Es sei denn das ist gekennzeichnet, mir ist bisher nur ein Kreisel in NDH bekannt wo Radfahrer besonders berücksichtigt sind, das ist der auf der Darre wenn man von der Zeppelinbrücke kommt, da gibt es ein entsprechendes Schild. ( ohne Anspruch auf Vollständigkeit )
EsJay7 wie ist das bei Ihnen ? Haben Sie überhaupt einen Führerschein ?
Also ich meine so richtig, nicht vom Autoscooter.
Tamara Jagellovsk GSD
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EsJay7
24.07.2021, 11.03 Uhr
Tamara
völlig falsche Info. Beim Ausfahren haben Fußgänger immer Vorrang. Egal ob Zebrastreifen oder nicht.
Einfach nochmal die Fahrschule besuchen.
Und nur zur Info, ich habe kürzlich erst LKW-Führerschein gemacht und genau dieses Thema war Prüfungsrelevant. Ein Fahrschüler vor mir ist durch die Praktische gefallen weil er GENAU DIES nicht beachtet hat und somit ganz klassisch Vorfahrtsfehler begangen hat.
Der Zebrastreifen dient nur als Erleichterung zum Überqueren an Stellen, wo viel Verkehr herrscht. Beim Einfahren braucht man den Fußgängervorrang ohne Streifen nicht beachten. Die haben keinen. Aber beim Ausfahren IN JEDEM FALL IMMER
Wie hieß es bei manchen in der Schule früher immer so schön? Sechs, setzen
Einfach nochmal die Fahrschule besuchen.
Und nur zur Info, ich habe kürzlich erst LKW-Führerschein gemacht und genau dieses Thema war Prüfungsrelevant. Ein Fahrschüler vor mir ist durch die Praktische gefallen weil er GENAU DIES nicht beachtet hat und somit ganz klassisch Vorfahrtsfehler begangen hat.
Der Zebrastreifen dient nur als Erleichterung zum Überqueren an Stellen, wo viel Verkehr herrscht. Beim Einfahren braucht man den Fußgängervorrang ohne Streifen nicht beachten. Die haben keinen. Aber beim Ausfahren IN JEDEM FALL IMMER
Wie hieß es bei manchen in der Schule früher immer so schön? Sechs, setzen
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