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Mo, 10:20 Uhr
26.09.2005

Richter Kropp: Wildost in Sondershausen

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Manche Zeitgenossen sind schwierig, mit ihnen ist nicht leicht auszukommen. Uwe D. (39, Name geändert) gehört zu jenen. Der ehemalige Schachtarbeiter ist seit Jahren arbeitslos, bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Jahre 2000 lernte er Rüdiger R. kennen...


Seit dieser Zeit begrüßt er ihn, wenn man sich zufällig in Sondershausen sieht, mit den Worten „Kinderschänder“. Dies geht so Woche für Woche, bis es Anfang November des vergangenen Jahres. reichte. Er antwortete mit den Worten: “Selber Kinderschänder“, was fatale Folgen für ihn hatte. Uwe D. lauerte ihm nämlich an einer anderen Stelle seines Weges später auf und forderte ihn auf, doch einmal zu ihm zu kommen. Plötzlich und unverhofft schlug er daraufhin Rüdiger R. mit einem 40 cm langen Prügel ins Gesicht, so dass dieser einen Nasenbeinbruch und eine Schädelprellung erlitt. Spätfolgen gibt es dabei zum Glück nicht.

Wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung hatte jetzt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen vor dem Sonderhäuser Amtsgericht Anklage erhoben. Vor Amtsrichter Christian Kropp leugnete der nichtvorbestrafte D. hartnäckig die Tat, er sei nicht am Tatort gewesen. Im übrigen würde er R. gar nicht kennen. Der Zeuge R. konnte jedoch detailliert schildern, dass er den D. seit Jahren kannte und auch eine ärztliche Bescheinigung seiner Verletzungen vorlegen.

Genug, um Uwe D. zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe zu verurteilen. D. hat in einer Bewährungszeit von drei Jahren genügend Gelegenheit, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Gleichfalls darf er in dieser Zeit keine Straftaten begehen - ansonsten droht ein Bewährungswiderruf. Uwe D. hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Vielleicht kann das Landgericht Mühlhausen die genauen Verhältnisse der beiden Personen ermitteln.
Autor: nnz

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