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Do, 08:09 Uhr
27.05.2021
Natura 2000-Station Südharz-Kyffhäuser

Hardcore-Naturschutz?

Gut gemeint heißt nicht gleich gut gemacht. Das gilt auch für den Naturschutz. Bodo Schwarzberg setzt sich mit "Hardcore-Naturschutz" auseinander, der auch negative Auswirkungen haben kann...

Am 19.09. beschrieb die Natura 2000 Station Südharz Kyffhäuser ihre Leistungen im Zuge der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union.
Neben auf einigen Flächen zumindest derzeit positiven Entwicklungen gibt es durch die Maßnahmen der Natura 2000-Station auch negative Auswirkungen auf den Artenschutz an maßgeblichen, besonders verwundbaren Stellen in unseren Naturschutzgebieten mit hochsensibler Artausstattung, statt letztere, wie in der FFH-Richtlinie gefordert, zu erhalten. - Unter Einsatz von Millionen Euro Steuergeld. Im Thüringer Wahljahr 2021 soll diese Problematik in mehreren Beiträgen thematisiert und anhand von Fakten beleuchtet werden.

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Denn die Natura 2000-Stationen wurden in Thüringen unter der grünen Umweltministerin Tanja Siegesmund geschaffen und finanziell ausgestattet. Ihr Hauptarbeitsinhalt ist die Umsetzung der sogenannten FFH-Richtlinie der EU von 1992, nach der, grob gesagt, naturschutzfachlich europaweit bedeutsame Teilgebiete („FFH-Gebiete“ des Schutzgebietssystems Natura 2000) mit Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse samt ihres Arteninventars erhalten werden sollen. Für diese Gebiete wurde zudem ein „Verschlechterungsverbot“ proklamiert.

Der Beitrag der im Gebiet von Nordhausen ansässigen Natura 2000-Station in der nnz vom 19.05.21 liest sich als Lob auf die eigene Unfehlbarkeit (Ein Netz gegen das Artensterben: 19.05., 12.27 Uhr (nnz-online.de). Die Station, deren Sitz in Sundhausen zugleich die Adresse des Landschaftspflegeverbandes Südharz-Kyffhäuser ist, schreibt in dem nnz-Text über ihre Projekte und deren vermutete Wirkung auf die Erhaltung unserer Biodiversität.

Texte zum Thema Umsetzung der FFH-Richtlinie kommen meist wie eine Art Zwischenbericht zur Planerfüllung zwischen zwei SED-Parteitagen daher, in denen jegliche Selbstkritik außen vor bleibt.
Denn schon bei der Umsetzung dieses EU-weiten Projekts in Deutschland werden von Experten maßgebliche Probleme festgestellt, und bekanntermaßen wurden die bisherigen Ziele der Nationalen Strategie der Biologischen Vielfalt seit Jahrzehnten krachend verfehlt, wie Politiker immer wieder einräumen müssen.

Keine Strategie für bedrohte Arten
„Die Grundlagen des europäischen Artenschutzes wurden in den frühen 90er Jahren gelegt. Inzwischen hat sich das System der "Natura 2000" Schutzgebiete bewährt, auch im Südharz“, heißt es aber in dem Beitrag der Natura 2000-Station, wohlwissend, dass Deutschland über Jahrzehnte hinweg nicht einmal in der Lage war, seine FFH-Gebiete in ausreichender Größe zu benennen und termingerecht an die EU zu melden, was vielen Wuchsorten bedrohter Arten die Existenz gekostet haben dürfte. Thüringen machte da keine Ausnahme. Die entsprechende EU-Richtlinie stammt von 1992, während die ersten Managementpläne für den Landkreis erst Jahre später verfasst wurden.

 Im Winter 2019/20 wurde ein orchideenreicher Halbtrockenrasen bei Klettenberg mit schwerer Technik bearbeitet. Dabei wurden Bäume samt Wurzeln aus dem Boden geholt und die Vegetationsdecke schwer beeinträchtigt. Ein mit diesen Bildern konfrontierter Experte sprach von "Hardcore-Naturschutz" (Foto: Bodo Schwarzberg) Im Winter 2019/20 wurde ein orchideenreicher Halbtrockenrasen bei Klettenberg mit schwerer Technik bearbeitet. Dabei wurden Bäume samt Wurzeln aus dem Boden geholt und die Vegetationsdecke schwer beeinträchtigt. Ein mit diesen Bildern konfrontierter Experte sprach von "Hardcore-Naturschutz" (Foto: Bodo Schwarzberg)


Dass es nicht nur im Landkreis Nordhausen und in Thüringen, sondern in ganz Deutschland viel weniger gut bestellt ist mit der Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen auf Grundlage der FFH-Richtlinie, schlug sich erst Anfang des Jahres in einer Anklage Deutschlands durch die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof nieder,
„weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat“, wie es in der entsprechenden Pressemitteilung der EU-Kommission heißt.

Die entscheidenden Sätze sind: „ Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.“

Und: „Schließlich geht die Kommission davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (=der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete – B. S.) keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen.“ https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_412

Diese Kritik der EU-Kommission lässt sich lehrbuchhaft am Landkreis Nordhausen am Umgang der Natura 2000-Station zumindest mit einigen Teilen seiner FFH-Gebiete bestätigt finden: So sind in den vorliegenden Managementplänen für unsere hiesigen, Nordhäuser FFH-Gebiete, in denen vor allem Naturschutzgebiete liegen, Individuenzahlen von bedrohten Pflanzenarten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wurden, eine Zielrichtung zur Entwicklung dieser Populationen und dementsprechend auch Angaben zu konkreten Maßnahmen, um diese gefährdeten Arten zu fördern, Mangelware. Auch konkrete Zahlenangaben zur Entwicklung bestimmter Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in der Zukunft sind nicht ausreichend zu finden.

Das bedeutet im Klartext: Bei der von der Natura 2000-Station bzw. dem Landschaftspflegeverband in den FFH-Gebieten organisierten Bewirtschaftung muss theoretisch keine Rücksicht auf konkrete Bestände gefährdeter Arten genommen werden, was aber, an sich ein Widerspruch, dem erlassenen Verschlechterungsverbot stellenweise zuwiderläuft.

Wenn die Geschäftsführerin Astrid Koschorreck unter Zeugen sagt, dass sich die Arbeit von LPV bzw. Natura 2000-Station auf die Managementpläne für die FFH-Gebiete stützt, sagt sie die Wahrheit und bekennt sich damit indirekt zum eben angeführten, drohenden Dilemma für die Wuchsorte bedrohter Pflanzenarten. Werden sie durch eine nachteilige Bewirtschaftung beeinträchtigt, so ist dies kein Verstoß gegen die in Thüringen geltenden, sich aus der FFH-Richtlinie ergebenden Regeln. Drastischer ausgedrückt: Die Beeinträchtigung von wichtigen Artvorkommen war zumindest im Rahmen der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland bis zur Anklage durch die EU-Kommission wahrscheinlich nicht angreifbar.

Damit aber sind schwerwiegende Eingriffe mit der Folge einer möglichen negativen Entwicklung für bedrohte Arten nicht unwahrscheinlich und zwar offenbar trotz der Schutzgebietsverordnungen für die jeweiligen Naturschutzgebiete, in denen die Erhaltung und der Schutz des Arteninventars vorgeschrieben ist und trotz des Zieles der FFH-Richtlinie, die Biodiversität zu erhalten und zu fördern, also eine Verschlechterung auszuschließen.

Damit aber wird die gesamte Umsetzung der FFH-Richtlinie mit ihrem hohen Qualitätsanspruch und dem Verschlechterungsverbot an entscheidenden Stellen infrage gestellt. Und daher geht die Überschrift des Beitrages der Nordhäuser Natura 2000-Station vom 19.05.21 „Ein Netz gegen das Artensterben“ streckenweise an der Realität vorbei. Es sei hier noch einmal auf die Anklage seitens der EU-Kommission verwiesen.

Nach wie vor mangelt es im Landkreis Nordhausen stellenweise an der notwendigen Sensibilität im Umgang mit den Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung und mit hochsensiblen, zum Teil europaweit seltenen und bedrohten Pflanzenarten.
Dazu gibt es längst auch Äußerungen von Wissenschaftlern.

Einige dieser Probleme werden in einer Serie bis zum Wahlsonntag im September konkret, das heißt in Wort und Bild dargestellt und den sich aus den Zielstellungen der Natura 2000-Station, den Schutzgebietsverordnungen, Biodiversitätsstrategien und der FFH-Richtlinie gegenübergestellt. Denn sie sind aus meiner Sicht auch Ausdruck einer verfehlten Umweltpolitik des grünen Umweltministeriums.
Bodo Schwarzberg
BUND-Kreisverband Nordhausen
Autor: red

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