Do, 15:24 Uhr
01.11.2001
Bewährungsstrafe für 1,99 Mark
Sondershausen/Nordhausen (nnz). Diebstahl lohnt sich nicht, vor allem wenn Bonbons im Wert von 1,99 Mark geklaut werden. Diese Erfahrung musste heute ein Nordhäuser in Sondershausen machen.
Der 52 Jahre alte Nordhäuser hatte im Juni in einem Markt in Sondershausen eine Tüte Bonbon gestohlen. Während der heutigen Hauptverhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte geständig und sagte aus, er habe den Diebstahl unter Alkoholeinwirkung begangen. Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe.
Das sah Richter Christian Kropp jedoch anders. Er verurteilte den Mann, der bereits viermal wegen Diebstahls vor Gericht stand, zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verurteilte muß außerdem 2.000 Mark an einen gemeinnützigen Verein zahlen und wegen seiner Alkoholprobleme regelmäßig die Suchtberatungsstelle in Nordhausen aufsuchen. Kommt er diesen Auflagen nicht nach, dann wird die Freiheitsstrafe vollstreckt.
Autor: nnzDer 52 Jahre alte Nordhäuser hatte im Juni in einem Markt in Sondershausen eine Tüte Bonbon gestohlen. Während der heutigen Hauptverhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht zeigte sich der Angeklagte geständig und sagte aus, er habe den Diebstahl unter Alkoholeinwirkung begangen. Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe.
Das sah Richter Christian Kropp jedoch anders. Er verurteilte den Mann, der bereits viermal wegen Diebstahls vor Gericht stand, zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verurteilte muß außerdem 2.000 Mark an einen gemeinnützigen Verein zahlen und wegen seiner Alkoholprobleme regelmäßig die Suchtberatungsstelle in Nordhausen aufsuchen. Kommt er diesen Auflagen nicht nach, dann wird die Freiheitsstrafe vollstreckt.

