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Mi, 12:33 Uhr
07.04.2021
IHK-Umfrage zur DS-GVO-Auslegung:

Standortnachteil für Thüringen

Knapp drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt Unternehmen im Kammerbezirk nach deren Einschätzungen und Erfahrungen befragt. An der Befragung nahmen etwa hundert Unternehmen aller Größen und Branchen teil...

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Die Ergebnisse zeigen, dass die Unternehmen mehrheitlich eine in Thüringen eher restriktive Auslegung der DS-GVO beobachten, diese ablehnen und als deutlichen Standortnachteil in den Bereichen Wirtschaft und Bildung bewerten. Etwa zwei Drittel sind dieser Auffassung. Vor allem im Bereich der Digitalisierung im Unternehmen sehen ebenfalls zwei Drittel der Befragten die Handhabung der DS-GVO in Thüringen als Hemmschuh.

Statt Restriktionen und Verbote wünschen sich zwei Drittel der Unternehmen mehr Unterstützung von der Landesverwaltung und –politik bei der Umsetzung der DS-GVO. Zudem plädieren über 90 Prozent der Befragten für eine zeitlich begrenzte und sanktionsfreie Heilungsfrist bei nachgewiesen nicht-vorsätzlichen DS-GVO-Verstößen sowie für eine deutlich mehr serviceorientierte und konstruktivere Unterstützung seitens der Landesverwaltung bei der Umsetzung. Alle Unternehmen haben angegeben, dass sie den Schutz persönlicher und unternehmensbezogener Daten als wichtig ansehen.

„Die vergleichsweise restriktive Handhabung der DS-GVO in Thüringen findet in der Unternehmerschaft wenig Rückhalt. Es braucht einen grundsätzlichen Kurswechsel und mehr Beratungskapazitäten der Landesverwaltung, um den Wirtschafts- und Bildungsstandort Thüringen wieder attraktiver zu gestalten“, betont IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch.
Ein erster Schritt wäre eine konstruktivere Begleitung der Unternehmen bei der DS-GVO-Umsetzung. Gerade für kleine mittelständische Unternehmen (KMU) in Thüringen brauche es mehr Serviceorientierung und Klarheit. „In der Unternehmerschaft besteht nach wie vor großer Beratungsbedarf und auch eine Erwartungshaltung, dass die Landesverwaltung mehr unterstützend tätig wird“, erklärt Haase-Lerch abschließend.

Umfrage-Ergebnisse in Kurzfassung:
  • 99 Prozent der Unternehmen finden den Schutz persönlicher und unternehmensbezogener Daten wichtig, eher wichtig oder sehr wichtig (knapp 60 Prozent sehr wichtig).
  • Über die Hälfte der Unternehmen (56 Prozent) sieht die Digitalisierung des eigenen Unternehmens durch den Datenschutz gehemmt.
  • Knapp 60 Prozent der Unternehmen bewertet den Umgang mit der DS-GVO in Thüringen als zu restriktiv.
  • Knapp zwei Drittel der Unternehmen (64 Prozent) wünschen sich mehr Unterstützung seitens der Landesverwaltung und -politik bei der Umsetzung der DS-GVO.
  • 92 Prozent der Unternehmen wünschen sich eine zeitlich begrenzte und sanktionsfreie Heilungsfrist bei nachgewiesen nicht-vorsätzlichen DS-GVO-Verstößen.
  • Drei Viertel der Unternehmen wünschen sich mehr aktive Unterstützung der Landesverwaltung und -politik für Wirtschaft, Bildung und Ehrenamt im Bereich des Datenschutzes.
  • Knapp zwei Drittel (62,5 Prozent) der Unternehmen sind der Auffassung, dass der Datenschutz bei der Kontaktnachverfolgung und auch in anderen Bereichen der Pandemie nachrangig behandelt werden sollten.
  • Knapp zwei Drittel der Unternehmen (65 Prozent) sind der Auffassung, dass die restriktive Auslegung der DS-GVO dem Wirtschafts- und Bildungsstandort Thüringen schade.
  • Über 90 Prozent der Unternehmen wünschen sich gerade für KMU deutlich mehr serviceorientierte und konstruktive Unterstützung seitens der Landesverwaltung bei der DSGVO-Umsetzung.
Autor: red

Kommentare
Kritiker2010
08.04.2021, 10.03 Uhr
Die DSGVO ist das größte Problem für den Datenschutz
Meiner Einschätzung nach ist dies die am schlechtesten umgesetzte Verordnung und damit repräsentativ für unsere Zeit - Regulierung um ihrer selbst willen ohne praktischen Nutzen.

Dieser Papiertiger leistet leider gar keinen Beitrag zum Datenschutz, sondern sorgt nur für Ärger, Probleme und führt letztlich zur Resignation bei allen Beteiligten.

Selbst dort, wo nur geringe Datenmengen entstehen und diese nach Art und Umfang (auch bei ungewollter Offenlegung) keinen relevanten Schaden anrichten können, überschlagen sich die Anforderungen.

Auf der anderen Seite wird der umfassende gewerbliche Datenmissbrauch und -handel durch die DSGVO legitimiert.

Die Anforderungen widersprechen en Notwendigkeiten und würden bei wörtlicher Interpretation oft genug zur Handlungsunfähigkeit führen.
Häufig existieren auch gar keine Lösungen, die den Anforderungen gerecht werden können. Auch leisten die offiziellen Stellen keinen brauchbaren Beitrag und können offene Fragen nicht beantworten.

Aus Sicht des Umweltschutzes ist die Interpretation der Informationspflichten ein unverantwortliches Desaster. An sinnlosen Papierbergen erfreuen sich nur Papier- und Druckindustrie.

Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist es ebenso eine Pleite. Kein gesunder Mensch liest seitenlange irreführende, teils unverständliche Datenschutzerklärungen, die ohnehin nur Makulatur sind.

Eine sinnvolle DSGVO, welche das Datenschutzniveau und die Akzeptanz bei allen Beteiligten gestärkt hätte, wäre in jeder Hinsicht anders aufgestellt.

Kurz gesagt: Einfach alles, was man falsch machen konnte, hat man falsch gemacht!
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