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Do, 20:26 Uhr
04.02.2021
Nachgefragt:

Pech gehabt?

Die Steuereinnahmen sowie die Zuweisungen vom Land Thüringen sind die wichtigsten Einnahmequellen einer jeden Kommune in diesem Freistaat. Auch in der Kreisstadt ist das nicht anders. Die Corona-Hilfen von Bund und Land wären im vergangenen Jahr noch hinzugekommen. In Nordhausen war das bislang ein wenig anders....


In einigen Fraktionen des Nordhäuser Stadtrates hingegen grummelt es, hier fühlt man sich ein weiteres Mal von der Verwaltung nicht korrekt informiert. Doch erst einmal zu den Fakten:

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Im Jahr 2019 nahm die Stadt Nordhausen laut Pressesprecher Lutz Fischer rund 19,7 Millionen Euro Gewerbesteuer ein, hinzu kamen Schlüsselzuweisungen in Höhe von etwa 11 Millionen Euro. Soweit so gut, denn das IST entsprach weitestgehend auch den Planzahlen für die jeweiligen Jahre.

Doch in dem Plan konnte natürlich nicht berücksichtigt werden, dass im Jahr 2020 ein Virus auch die finanzielle Situation der Rolandstadt erheblich beeinflussen werde. Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen wurden befürchtet und prognostiziert, eilig wurden Hilfsprogramm ins Leben gerufen und als Pakete von Land und Bund auf die Reise zu den Gemeinden und Städten geschickt. Als Gewerbesteuerstabilisierungszuweisung des Landes erhielt im vergangenen Jahr Nordhausen zusätzlich 2,5 Millionen Euro und vom Bund eine Gewerbesteuerkompensationszuweisung in Höhe von mehr als 1,7 Millionen Euro.

Doch die zusätzlichen fast 4,3 Millionen Euro muss die Nordhäuser Stadtverwaltung zurückzahlen. “Nach kassenmäßigem Abschluss des Jahres 2020 erfolgte durch die Stadt auf Basis der im Jahr 2020 tatsächlich realisierten Gewerbesteuereinzahlungen eine Überprüfung. Diese ergab, dass die Stadt Nordhausen die erhaltenen Ausgleichszahlungen in voller Höhe zurückzahlen muss. Diese Rückzahlung wurde bereits veranlasst”, teilt das Rathaus mit. Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Hans-Georg Müller ergänzt: „Geprüft wird, wie war der Gewerbesteuerertrag im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 und wie hoch waren die tatsächlichen Zahlungen 2020. Wenn da keine Lücke entsteht muss zurückgezahlt werden.

Die erforderliche Rückzahlung der Corona-Hilfe kann man sowohl als Pech als auch als rechtlich korrekt bezeichnen. Die Auflösung und damit die politische Dimension beginnt schon im Jahr 2019. Damals, im Juni, stellte ein Nordhäuser Unternehmen bei der Stadt den Antrag auf Stundung seiner Gewerbesteuerzahlungen. Mit dem Unternehmen führten die Verantwortlichen im Rathaus Gespräche und es gab eine Vereinbarung, dass die erste Stundungsrate erst Mitte Februar 2020 gezahlt werden sollte. Wenn es sich bei den Summen um sogenannte Peanuts gehandelt hätte, wäre das Thema erledigt gewesen. Doch es ging um die Stundung von 7.000.240,40 Euro Gewerbesteuer sowie Nachzahlungszinsen von 70.000 Euro und Stundungszinsen in Höhe von rund 568.000 Euro.

Mit diesem Fall befasste sich dementsprechend auch das Rechnungsprüfungsamt der Landkreises Nordhausen in seinem Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2019 der Stadt Nordhausen. Darin schreibt das Rechnungsprüfungsamt: “Die Stundung soll gemäß § 222 AO in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Ob und in welchem Umfang eine Sicherheit erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, nach der Höhe der Schuld und der Dauer der Stundung. Im vorliegenden Fall ist - trotz Höhe und Dauer der gewährten Stundung - keine Sicherheitsleistung offenkundig bzw. genau benannt.”

Finanzausschuss und Stadtrat haben sich nach Informationen der nnz mit dem Vorgang befasst und die Stundung bewilligt. “Wir sind als Stadträte davon ausgegangen, dass die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Stundung geprüft hat und die Einziehung der Steuer eine erhebliche Härte für das Unternehmen darstellt. Dies wurde durch die Verwaltung in der Vorlage auch so deutlich kommuniziert. Erst der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes aus dem November 2020 ließ Zweifel an der korrekten Vorprüfung der Stundung aufkommen“, sagt Hans-Georg Müller. Die Prüfer der Kreisverwaltung konstatieren: “Aus dem v. g. Beschlusstext geht die besondere Härte folgend der Abgabenordnung nicht anschaulich hervor – ein Prüfprotokoll zur vorgenommenen Härtefallprüfung lag den vorgelegten Prüfunterlagen nicht bei.”

Das Unternehmen zahlte und zahlt entsprechend den Vereinbarungen mit dem Rathaus ab dem 1. Februar 2020 sieben Raten in Höhe von je rund einer Million Euro pro Quartal, die letzte Rate soll Mitte August 2021 überwiesen werden, im November seien dann die Stundungszinsen und die Nachzahlungszinsen zu begleichen. Für das Unternehmen ist diese Verfahrensweise nicht unvorteilhaft. Ein solches indirektes Darlehen fließt in kein Ranking ein, ein aufzunehmender Kredit vermutlich schon.

Für die Stadt Nordhausen bedeutet dies jedoch, dass im IST der Jahre 2020 und 2021 ein um insgesamt rund 7,5 Millionen Euro erhöhtes Gewerbesteueraufkommen zu registrieren ist, gleichzeitig sinkt der Bemessungswert der durchschnittlichen Gewerbesteuer als Vergleichsgrundlage 2017 – 2019. “Wäre diese Summe pünktlich im Jahr 2019 in die Stadtkasse geflossen, die gesamte oder ein großer Teil an Corona-Hilfe müsste höchstwahrscheinlich nicht zurückgezahlt werden”, resümiert Stadtrat Müller.

Er hofft darauf, dass das Land auf Antrag der Stadt in den stundungsbedingten Rückzahlungsverpflichtungen einen Härtefall sieht und die Stadt die Hilfen doch noch behalten kann. Ansonsten werden auch 2021 große Teile der staatlichen Coronaunterstützungen an der Stadtkasse vorbei fließen. Im Ergebnis also: Pech gehabt!
Peter-Stefan Greiner
Autor: psg

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