Mo, 10:19 Uhr
22.08.2005
Richter Kropp: Absurde Idee
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Viele Jugendliche drücken sich vor dem Schulbesuch. Die Behörden und Gerichte drohen mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder üben mit der Verhängung von Arrest Druck auf Eltern und Schüler aus. Auch Richter Christian Kropp mußte sich mit einer Schulschwänzerin beschäftigen.
Auf eine gewitzte Idee, nicht zur Schule zu gehen, ist jetzt Evelyn D. (16, Name geändert) gekommen. Sie erstattete am 18.01.2005 Anzeige bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser gegen Unbekannt. Zwei Jugendliche, deren Namen sie nicht kenne, hätten sie bedrängt und geschlagen. Ihre Mutter war mitgekommen, weil sie ihrem Mädchen glaubte. Die Beamten begannen den Vorfall zu ermitteln, schnell stellte sich jedoch heraus, dass es zu irgendwelchen Übergriffen gar nicht gekommen war. Evelyn D. hatte diese Geschichte nur erfunden, um eine Ausrede zu haben und nicht zur Schule zu müssen. Vor Gericht erschien die junge Frau in Begleitung ihrer Mutter und gestand unter Tränen die Tat. Sie habe nicht nachgedacht und keine Lust auf die Schule gehabt, so sei sie auf diese Idee gekommen.
Das Gericht stand nun vor der Frage, was mit der nicht vorbestraften D. geschehen solle? Immerhin hatte es gerade im Kyffhäuserkreis in letzter Zeit des öfteren solche Anzeigen wegen falscher Verdächtigung gegeben. In anderen Fällen hatten Jugendliche und sogar Erwachsene zudem polizeiliche Notrufe mißbraucht und so die Einsatzstellen über Gebühr beschäftigt. Solche Verfahren führen dazu, dass wertvolle Arbeitskräfte von Polizei und Justiz sich mit Überflüssigem beschäftigen und andere, wichtigere Verfahren unter Umständen zu kurz kommen.
Bei Evelyn D. hat das Gericht das Verfahren gegen die Ableistung von 30 Stunden gemeinnützige Arbeit noch einmal eingestellt. Es ist nicht zu erwarten, dass D. noch einmal auf eine solche Idee kommt. Das Verfahren war ihr ersichtlich eine Lehre.
Autor: nnzAuf eine gewitzte Idee, nicht zur Schule zu gehen, ist jetzt Evelyn D. (16, Name geändert) gekommen. Sie erstattete am 18.01.2005 Anzeige bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser gegen Unbekannt. Zwei Jugendliche, deren Namen sie nicht kenne, hätten sie bedrängt und geschlagen. Ihre Mutter war mitgekommen, weil sie ihrem Mädchen glaubte. Die Beamten begannen den Vorfall zu ermitteln, schnell stellte sich jedoch heraus, dass es zu irgendwelchen Übergriffen gar nicht gekommen war. Evelyn D. hatte diese Geschichte nur erfunden, um eine Ausrede zu haben und nicht zur Schule zu müssen. Vor Gericht erschien die junge Frau in Begleitung ihrer Mutter und gestand unter Tränen die Tat. Sie habe nicht nachgedacht und keine Lust auf die Schule gehabt, so sei sie auf diese Idee gekommen.
Das Gericht stand nun vor der Frage, was mit der nicht vorbestraften D. geschehen solle? Immerhin hatte es gerade im Kyffhäuserkreis in letzter Zeit des öfteren solche Anzeigen wegen falscher Verdächtigung gegeben. In anderen Fällen hatten Jugendliche und sogar Erwachsene zudem polizeiliche Notrufe mißbraucht und so die Einsatzstellen über Gebühr beschäftigt. Solche Verfahren führen dazu, dass wertvolle Arbeitskräfte von Polizei und Justiz sich mit Überflüssigem beschäftigen und andere, wichtigere Verfahren unter Umständen zu kurz kommen.
Bei Evelyn D. hat das Gericht das Verfahren gegen die Ableistung von 30 Stunden gemeinnützige Arbeit noch einmal eingestellt. Es ist nicht zu erwarten, dass D. noch einmal auf eine solche Idee kommt. Das Verfahren war ihr ersichtlich eine Lehre.

