Mo, 07:34 Uhr
22.08.2005
Antragsflut
Nordhausen (nnz). Die zwei Nordhäuser der FDP-Gruppe sind die kleinste politische Gruppierung im Stadtrat. Spitze sind sie jedoch im Einbringen von Anträgen. Allein Martin Höfer wird die Verwaltung bis zum September mit fünf Anträgen beschäftigen, wobei einer nicht so ganz so ernst gemeint sein kann.
Fangen wir mit dem Kuriosen an. Da möchte FDP-Mann Höfer, dass der Stadtrat die Entlassung des Hausmeisters im Kindergarten in Leimbach beschließen soll. Die Begründung liefert der Liberale natürlich mit. Wenn der Kindergarten in Leimbach 2002 in einem sehr guten Zustand war, so die damalige Aussage des Herrn Bürgermeister Wahlbuhl und der selbe Kindergarten 2005 in einem nicht mehr verwendbaren Zustand ist, dass ein Neubau erforderlich ist,... so muß man davon schlussfolgern, kann der Hausmeister nicht seinen Aufgaben entsprechend gearbeitet haben.
Dann hat sich Martin Höfer eingehend mit Volksfesten in Nordhausen beschäftigt. Gleich drei Anträge kann man in diese Rubrik einordnen. So sollen die Straßenfeste in der Nordhäuser Altstadt auf eine bestimmte Anzahl begrenzt werden, da diese sich häufenden Feste eine Lärmbelästigung der Anwohner darstellen würden. Weiterhin soll bei Festen die betroffenen Straße nur noch halbseitig gesperrt und die Anwohner um ihrer Zustimmung befragt werden. Höfer sieht bei einigen Festen oftmals die Zufahrt zu den privaten Grundstücken nicht gewährt.
Und dann soll der Stadtrat beschließen, dass bei traditionellen Nordhäuser Festen (Rolands- und Altstadtfest zum Beispiel) in einem Umkreis von drei Kilometer keine ähnlich gelagerten Feste genehmigt werden dürfen. So könnten sich Besucher, Händler und Besucher auf ein Highlight konzentrieren und das entsprechende Fest wäre für alle Seiten ein Erfolg. In diesem Zusammenhang verweist Martin Höfer auf den so genannten Sachsenspiegel aus dem Jahr 1206, in dem derartige Regelungen bereits festgeschrieben worden waren.
Im fünften, aber wahrscheinlich noch nicht letzten Antrag in diesem Jahr, soll laut Höfer eine Lärmschutzwand zwischen dem Schachtbaugelände an der Bleiche und den dortigen Wohnhäusern errichtet werden. Der Lärm, der von einer Firma ausgehe, sei für die Anwohner nicht mehr ertragbar. Das Unternehmen, das Holzstämme mit kettensägeartigen Werkzeugen zu Kaminholz verarbeitet, war von der Pfaffengasse an die Bleiche umgezogen. Höfer argumentiert, dass der Lärm für die Bewohner der Pfaffengasse der gleiche sei wie an der Bleiche. Die Stadtverwaltung müsse sich nach Auffassung des FDP-Mannes darum kümmern, da sie die Gewerbeerlaubnis erteilt habe.
Autor: nnzFangen wir mit dem Kuriosen an. Da möchte FDP-Mann Höfer, dass der Stadtrat die Entlassung des Hausmeisters im Kindergarten in Leimbach beschließen soll. Die Begründung liefert der Liberale natürlich mit. Wenn der Kindergarten in Leimbach 2002 in einem sehr guten Zustand war, so die damalige Aussage des Herrn Bürgermeister Wahlbuhl und der selbe Kindergarten 2005 in einem nicht mehr verwendbaren Zustand ist, dass ein Neubau erforderlich ist,... so muß man davon schlussfolgern, kann der Hausmeister nicht seinen Aufgaben entsprechend gearbeitet haben.
Dann hat sich Martin Höfer eingehend mit Volksfesten in Nordhausen beschäftigt. Gleich drei Anträge kann man in diese Rubrik einordnen. So sollen die Straßenfeste in der Nordhäuser Altstadt auf eine bestimmte Anzahl begrenzt werden, da diese sich häufenden Feste eine Lärmbelästigung der Anwohner darstellen würden. Weiterhin soll bei Festen die betroffenen Straße nur noch halbseitig gesperrt und die Anwohner um ihrer Zustimmung befragt werden. Höfer sieht bei einigen Festen oftmals die Zufahrt zu den privaten Grundstücken nicht gewährt.
Und dann soll der Stadtrat beschließen, dass bei traditionellen Nordhäuser Festen (Rolands- und Altstadtfest zum Beispiel) in einem Umkreis von drei Kilometer keine ähnlich gelagerten Feste genehmigt werden dürfen. So könnten sich Besucher, Händler und Besucher auf ein Highlight konzentrieren und das entsprechende Fest wäre für alle Seiten ein Erfolg. In diesem Zusammenhang verweist Martin Höfer auf den so genannten Sachsenspiegel aus dem Jahr 1206, in dem derartige Regelungen bereits festgeschrieben worden waren.
Im fünften, aber wahrscheinlich noch nicht letzten Antrag in diesem Jahr, soll laut Höfer eine Lärmschutzwand zwischen dem Schachtbaugelände an der Bleiche und den dortigen Wohnhäusern errichtet werden. Der Lärm, der von einer Firma ausgehe, sei für die Anwohner nicht mehr ertragbar. Das Unternehmen, das Holzstämme mit kettensägeartigen Werkzeugen zu Kaminholz verarbeitet, war von der Pfaffengasse an die Bleiche umgezogen. Höfer argumentiert, dass der Lärm für die Bewohner der Pfaffengasse der gleiche sei wie an der Bleiche. Die Stadtverwaltung müsse sich nach Auffassung des FDP-Mannes darum kümmern, da sie die Gewerbeerlaubnis erteilt habe.

