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So, 11:06 Uhr
17.01.2021
Schuldner in der Corona-Pandemie

Inkassounternehmen droht mit Hausbesuch

Der Deutsche Inkasso Dienst DID kündigt Schuldnern auch in der Corona-Pandemie Hausbesuche an. Ein Verbraucher aus Hamburg erhielt ein Schreiben, in dem das Unternehmen mitteilte, ein Außendienstmitarbeiter wolle mit dem Verbraucher über den Ausgleich einer noch ausstehenden Forderung von rund 900 Euro sprechen...

Sollte der Verbraucher die Schuld jedoch zeitnah begleichen, würde der DID von einem Hausbesuch absehen.

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"Mit diesen Schreiben werden Schuldner massiv unter Druck gesetzt", kritisiert Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale. "Unter der Last der offenen Forderung fühlen sich Schuldner häufig verpflichtet, solchen Hausbesuchen zuzustimmen. Das Unternehmen riskiert damit sowohl die Gesundheit des Schuldners als auch der eigenen Mitarbeiter. Das ist unverantwortlich."

Schuldner müssen Hausbesuchen nicht zustimmen
Betroffene sollten sich von Schreiben, in denen Inkassounternehmen einen Besuch androhen, nicht erschrecken lassen. Diese entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.

Extra-Gebühren für Hausbesuch
Andere Unternehmen stellen Schuldnern diese Hausbesuche sogar extra in Rechnung. Offene Forderungen werden auf diese Weise weiter aufgebläht. Dabei muss das Inkassounternehmen für die Kosten eines Hausbesuches grundsätzlich selbst aufkommen. Diese sind keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch nicht vom Schuldner zu ersetzen.

Schuldnerberaterin Föller rät dazu, finanzielle Probleme offensiv anzugehen und nicht auf die lange Bank zu schieben: "Schulden regulieren sich in der Regel nicht von selbst. Handeln ist gefragt. Gerade im Umgang mit Inkasso-Diensten ist es wichtig, seine Rechte als Schuldner zu kennen und durchzusetzen. Die Unternehmen spekulieren häufig darauf, dass säumige Kunden ihren Forderungen einfach nachgeben, um diese möglichst schnell aus der Welt zu schaffen."
Autor: red

Kommentare
Hector_Landers
17.01.2021, 14.24 Uhr
hausbesuche vom inkasso?
ich warte!!!!!
Schlaubert
17.01.2021, 15.34 Uhr
Wenn der Schwarze Mann ...
kommt hat man etwas falsch gemacht . Nämlich seine Rechnungen nicht/nicht pünktlich bezahlt. Also muss derjenige mit derartigem Besuch rechnen wenn offene Forderungen nicht beglichen werden. Jeder kann natürlich einmal in so eine Notlage kommen aber mit den meisten Gläubigern kann man sicher reden.
Hector_Landers
17.01.2021, 15.55 Uhr
@schlaubert
so schlau, wie vorgben zu sein, sind sie offensichtlich nicht!

was ist inkasso? wissen SIE, wie inkasso funktioniert und WARUM es NIE einen gerichtsprozess in zusammenhang mit inkasso gab?

ich kann ihnen sagen, warum: inkassounternehmen fürchten gerichte, wie der teufel das weihwasser.. und die wissen, warum!!!

wenn ich schulden bei jemanden habe, WARUM macht der gläubiger die forderung nicht gesetzlich geltend???? weil er die forderung VERKAUFT!!! nämlich an ein inkassounternehmen!!! der gläuboget selbst ist nämlich versichert gegen zahlungsausfälle!!! ansonsten wären alle großen firmen nämlich schon längst pleite!!! das allerdings erledigt jetzt corona und nicht irgendwelche schuldner!!!

wenn ein gläubiger geld von mir zu kriegen hat, soll er es kriegen... ein inkasso kriegt (im besten fall) NIX von mir, schon gar kein geld!!! PUNKT!!!
Wolfi65
17.01.2021, 16.14 Uhr
In voller Erwartung
Ich habe für solche Besuche immer das entsprechende Equipment in Reichweite.
Natürlich muss man immer die Notwendigkeit der angewendeten Mittel abwägen.
Zum Beispiel muss der ungebetene Besucher noch in der Lage sein, seinen Heimweg aus eigener Kraft antreten zu können.
Und an den schlauen Bert.
Haben Sie mal was von Arbeitslosigkeit, Krankheit und oder Scheidung gehört?
Wenn nicht, dann kann ich Ihre schriftlichen Einlassungen vollkommen verstehen.
Schlaubert
17.01.2021, 17.12 Uhr
@Hector Landers
Im ersten Schritt versucht das Inkassounternehmen die Schulden außergerichtlich einzutreiben. Dazu wird ein Mahnverfahren eingeleitet und ein Inkasso-Brief verschickt.

Bringt das außergerichtliche Inkasso keinen Erfolg, kommt es zu einem gerichtlichen Inkasso, d.h. zu einem Vollstreckungsverfahren. Oft zahlt der Kunde schon, wenn er den Vollstreckungsbescheid erhält. Zahlt der Kunde nicht, so wird durch einen Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung durchgeführt.

Ist der Schuldner jedoch zahlungsunfähig, kann keine Vollstreckung durchgeführt werden. Stattdessen kann das Inkassounternehmen mit einer sogenannten Titelüberwachung beauftragt werden: Das Inkassobüro überwacht 30 Jahre lang den Schuldner sowie dessen Vermögenslage, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt das Geld einzutreiben.
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