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Di, 14:06 Uhr
05.01.2021
nnz-nachgehakt

Steile Straße nicht richtig abgesperrt?

Wenn der Winter in Sophienhof einkehrt, wird die Straße hinab in Richtung Eisfelder Talmühle gesperrt. Wie ein Leser der nnz berichtet, seien die Absperrungen zuletzt nicht wie üblich aufgebaut worden und will wissen, ob hier nachlässig gehandelt wurde...

Wie der Leser berichtet, hätten Mitarbeiter der zuständigen Service-Gesellschaft bereits vor Wochen an der Einfahrt nach Sophienhof, am Abzweig B81, und in umgekehrter Richtung ab Ortsausfahrt Sophienhof Absperrgitter aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Straße ungehindert befahrbar, befahrbar gewesen, wurde aber dennoch gesperrt. Nachdem Kritik geäußeert wurde, habe man die Absperrungen an die Seite gestellt, mit dem einsetzenden Schneefall aber nicht wieder aufgebaut.

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Der Leser schreibt: "Als Schneefall einsetzte wurden die Absperrungen nicht in "Aktion" gebracht!! Folge: Unfall mit Personenschaden. Natürlich ist jeder PKW Fahrer für seine Handlungen verantwortlich, zumal per Hinweisschilder auf mangelnden Winterdienst hingewiesen wird. Aber da dies offensichtlich von der zuständigen Behörde erkannt wurde, sollten die Absperrungen zusätzliche Verkehrssicherheit bieten. Die Absperrungen wurden mit einetzendem Schneefall nicht aktiviert. Es musste bekannt sein, daß hier oben eine andere Wetterlage anzutreffen ist, als in Nordhausen. Warum war man so nachlässig?"

Wir haben beim Landratsamt nachgehakt. Es ist korrekt, dass aufgrund der Straßenbeschaffenheit die zweite Zufahrt nach Sophienhof aus Richtung Eisfelder Talmühle im Winter gesperrt wird. Diese Zufahrt sei gerade bei entsprechender Witterung unter anderem aufgrund des Gefälles und der geringen Straßenbreite für den Straßenverkehr im Winter nicht geeignet. 

Die Straße sei deshalb, wie beschrieben, gekennzeichnet (Kein Winterdienst, für Durchfahrt gesperrt) und wird bei Bedarf (winterliche Straßenverhältnisse) auch zusätzlich mit Warnbarken und Beleuchtung abgesperrt. "Diese Sperrung setzt die Service Gesellschaft im Auftrag des Landkreises im Rahmen der Straßenbewirtschaftung bzw. des Winterdienstes um, so geschehen auch Ende letzten Jahres.", teilt das Landratsamt mit.

Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten jedoch immer wieder gezeigt, dass Verkehrsteilnehmer die vorhandenen Absperrbaken und Sperrschilder zur Seite räumten und sich so Durchfahrt verschafften. Weiter heißt es in der Antwort: "Diese Handlungen liegen leider nicht im Einflussbereiches des Straßenbaulastträgers oder der Service Gesellschaft. Diese Sperrung kontrolliert zwar die Service Gesellschaft regelmäßig im Zuge der turnusmäßigen Kreisstraßenkontrolle, allerdings lässt sich auch so nicht ausschließen, dass Autofahrer kurzfristig die Warnbarken von der Straße räumen und damit leider auch Unfälle riskieren."
Autor: red

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Kommentare
Marco Müller-John
05.01.2021, 20:10 Uhr
.....Blöd
Eine einspurige Strasse mit Steilstrecken über 15% und nicht einzusehenden Gegenverkehr, bei Schneeglätte zu befahren, deren Sperrung im Winter als Dauerbeschilderung ausgewiesen ist ist werter Nnz Leser, Nutzung auf eigene Gefahr. Wer dies nicht einzusehen vermag, dessen Verhalten ist grob fahrlässig, bescheuert, blöd oder uneinsichtig.
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