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Mi, 14:52 Uhr
16.12.2020
Thüringer LINKE erleichtert über das heutige Urteil

Härtefallkommission ist nicht verfassungswidrig

Das Thüringer Verfassungsgericht entschied heute über eine Klage der AfD-Fraktion gegen die Härtefallkommission, die die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Kommission infrage gestellt hatte. Das Verfassungsgericht kam in seinem Urteil jedoch zu einem anderen Ergebnis...

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„Die Thüringer Härtefallkommission, die Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ermöglichen kann, ist nicht verfassungswidrig“, heißt es in einer ersten Pressemeldung der dpa.

Die beiden LINKEn-Politiker Anja Müller, Vorsitzende des Petitionsausschusses sowie Mitglied der Härtefallkommission, sowie der für Migration zuständige Fachpolitiker Patrick Beier erklären dazu in einer gemeinsamen Pressemeldung:

„Wir sind froh über das Urteil des Verfassungsgerichtshofes und begrüßen dessen Entscheidung, die Klage der AfD abgewiesen zu haben“, sind sich die beiden Mitglieder des Landtages einig. „Die Härtefallkommission, welche übrigens auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz fußt, ist kein Alleinstellungsmerkmal Thüringens, von daher ist die Entscheidung auch als ein positives Signal an die anderen Bundesländer zu werten, in denen die entsprechenden Kommissionen in einer humanitär korrigierender Weise auf Behördenentscheidungen Einfluss nehmen können“, so Müller.

Ihr Fraktionskollege Beier ergänzt dazu: „Entscheidungen, ob Geflüchtete aus humanitären Gründen bleiben können oder nicht, sind Einzelfallentscheidungen. Für Asylbewerber ist es oftmals die letzte Chance, einem tragischen Schicksal, welches mit einer Abschiebung verbunden sein kann, zu entgehen. Gerade deshalb ist die Härtefallkommission aus migrationspolitischer Perspektive ein wichtiges Organ, für dessen Bedeutsamkeit es heute zurecht eine höchstrichterliche Fürrede gab.“

„Nicht zu unterschätzen“, so Müller und Beier, „ist auch das Signal, welches durch das Urteil an Fraktionen, in denen menschenverachtende Einstellung zu Geflüchteten vorherrschen, ergeht: Der Rechtsstaat funktioniert, die Menschenwürde von Geflüchteten wird durch das Grundgesetz geschützt und man wird die parlamentarische Demokratie und ihre Organe nicht zersetzen, indem man sich des Instrumentariums aus dem rechtsstaatlichen Besteckkasten bedient“, sind sich die beiden Politiker*innen abschließend einig.
Autor: red

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Kommentare
harzwj
16.12.2020, 17:19 Uhr
Bitte Rechtstatsachen...
nicht verdehen. "Härtefallkommission ist nicht verfassungswidrig", wie auch, wir haben ein Grundgesetz [GG] und keine Verfassung. Hätten wir eine solche gemäß A 146 GG würden sicher manche Entwicklungen jüngerer Vergangenheit in unserem Deutschland durch das Volk, dem einzigen Souverän, anders entschieden.
Wolfgang Jörgens
M. Bergmann
16.12.2020, 17:37 Uhr
Zeit der Leugner ist vorbei, nicht nur bei Corona
Wer nach dreißig Jahren Bundesrepublik in Thüringen immer noch nicht akzeptiert, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist, darf und sollte als Feind des Grundgesetzes bezeichnet werden. Denn er erkennt es offensichtlich nicht an. Es ist einfach an der Zeit, dass sich aufrechte Demokraten solchen Leuten entgegen stellen und die Politik darauf drängen, dass so ein Verhalten rechtliche Konsequenzen hat.

Mit solchen "Einwänden" Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu diskreditieren zeigt, wo die Reise hingehen soll.
_________________________________________________
Anm. d. Red.: Das Grundgesetz bleibt aber ein Grundgesetz, auch wenn es von den Gründervätern sehr gut ausformuliert ist. Es ist keine Verfassung!
nur_mal_so
16.12.2020, 18:00 Uhr
Dann müssen ja...
...bestimmte Gruppierungen und Personen nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden, da wir gar keine Verfassung haben...
Peppone
16.12.2020, 18:02 Uhr
Falsch "Red "
" Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands..."

Die Erbsenzählerei zeigt, dass die Verfassung Deutschlands nicht in allen Köpfen angekommen ist. Und es bei manchen auch nicht erwünscht ist, dort anzukommen. Und genau da, hat die Politik etwas zu liefern.
Trüffelschokolade
16.12.2020, 18:14 Uhr
Verfassung?
Ich gehe ja davon aus, dass das Thüringer Verfassungsgericht hier gerade eher vom Einklang der Härtefallkommission mit der Thüringer Verfassung geurteilt hat? Oder in Bezug auf das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland?

Dass das Grundgesetz die Verfassung der BRD ist hat im Übrigen das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der Name des Gerichts macht ebenfalls deutlich, dass es sich hier um eine Verfassung handelt. Der anderslautende Name des Grundgesetzes ist eine politische Entscheidung gewesen. Eine Verfassung ist es dennoch.

Wenn die Redaktion hier etwas anderes behauptet, dann liegt sie schlichtweg falsch. Historisch als auch rechtlich.
Da wartet man nur noch auf den Moment, an dem eine Anmerkung der Redaktion kommt Deutschland sei eine GmbH.
ndhmann
16.12.2020, 18:33 Uhr
orakel......
Wer lesen kann ist klar im Vorteil........nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern das Thüringer Verfassungsgericht hat entschieden.
Wenn es aber im Geflüchtete , Schutzsuchende oder wie auch immer die Asylsuchenden genannt werden, lässt die Wahrnehmung bei einigen nach.
Es ist schon bemerkenswert wer in der Härtefallkommission alles mitwirkt. Da wäre z.b. auch die katholische Kirche.......hat die nicht genug in den eigenen Reihen zu tun angesichts der Missbrauchsvorwürfe und deren mehr als fraglichen Aufarbeitung. Oder zählen die Rechte bestimmter Menschen mehr als die der Missbrauchsopfer.
Entscheidungsbefugnisse spreche ich diesen Menschen ab.
M. Bergmann
16.12.2020, 18:46 Uhr
Habe zwar keine Lust
auf Chat, aber wenn man mich schon anchatted und Falsches über mich behauptet hier kurze Antwort an NDHmann:

Ob Thüringer Verfassungsgericht oder Bundesverfassungsgericht spielt keine Rolle. Beides sind Verfassungsgerichte! Merken Sie was?

Zur Rolle der katholischen Kirche in diesem Prozess kann ich nichts sagen. Ist nicht meine Konfession. Tipp, fragen Sie mal Herrn Andreas Leupold von der Nordhäuser AfD. Der gehört wohl zur Konfession und kann Ihnen da bestimmt weiter helfen.
Motte83
16.12.2020, 19:29 Uhr
Grundgesetz = Verfassung
Ich finde es schon interessant, wie gesellschaftsfähig die Theorie ist, dass unser Grundgesetz keine Verfassung sei?

Auch die Anmerkung der Redaktion unter einem Kommentar gibt mir dabei stark zu denken.
Wie wäre es, wenn die Redaktion uns alle mit einer gut recherchierten Reportage über unser Grundgesetz informiert?

Grundgesetz ist der Name unserer Verfassung. Im Übrigen sind wir nicht das einzige Land, das seine Verfassung Grundgesetz nennt.
Opel nennt seine Autos doch auch Corsa, Astra etc. Aber das sind deshalb immer noch Autos.
Flitzpiepe
16.12.2020, 20:25 Uhr
Was hier
für sinnlose Diskussionen entstehen (Facepalm)
Der Freistaat Thüringen hat eine Verfassung und das Thüringer Verfassungsgericht hat zu einer Klage eine Entscheidung getroffen.
Nur weil der erste Kommentator keinen Durchblick hat, kriegt ihr euch in die Haare...
HeiKev
16.12.2020, 21:24 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
mrco2018
16.12.2020, 21:51 Uhr
Kommen wir mal wieder auf den Punkt
Das Problem ist, dass die Entscheidungen der Härtefallkommission die rechtsstaatlichen Verfahren konterkarieren , wenn sie Personen mit gerichtlich festgestellter Ausreisepflicht doch einen Aufenthaltsstatus zubilligen und damit den Rechtsweg ad absurdum führen. Genau das war Gegenstand der Klage – die Durchsetzung von Recht.

Kritikpunkt war, dass in der Härtefallkommission überwiegend befangene Interessenvertreter der verfehlten Migrationspolitik sitzen und somit fast jedes Verfahren zugunsten des Antragstellers für dessen Verbleib votiert wurde.
Das Gericht hätte die Möglichkeit gehabt, wieder Rechtsstaatlichkeit herzustellen - eine Härtefallkommission (und es wird mit Sicherheit Härtefälle geben) muss objektiv bewerten auf Basis geltender Gesetze und nicht subjektiv ideologisch.
Trüffelschokolade
16.12.2020, 22:35 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
M. Bergmann
16.12.2020, 23:19 Uhr
mici2018
das Sie da in diesem gewähltem Gremium nicht drinsitzen und ihren persönlichen Befindlichkeiten nicht frönen können, liegt schlicht und einfach daran, dass Sie kein Mensch gewählt hat!

Also akzeptieren Sie doch einfach einmal eine Entscheidung eines anständigen Gerichtes. Das fällt Leuten wie Ihnen zwar schwer, ist aber alltägliche Praxis.

Telefonieren Sie doch mit dem Herrn Jörgens vom ersten Kommentar und finden Sie gemeinsame Gründe, die gerichtliche Entscheidung anzuzweifeln. Gehen Sie doch in die nächste Instanz

Das ändert nichts daran, dass der Verfassungsschutz auf Leute wie Euch endlich achten muss!
Mueller13
17.12.2020, 12:57 Uhr
Dann orakeln Sie mal
Die orakelnde Exzellenz kann die staunende Bevölkerung sicherlich aufklären, wie man in eine derartige Kommission "gewählt" wird?^^
Kennen Sie den Unterschied zwischen Wahl und Berufung? Wenn nicht, ist hier die Chance sich damit zu beschäftigen.

Und wenn man schon mal im Erklärmodus ist, kann man sicherlich diesen Satz des Artikel 146 einer genaueren Betrachtung unterziehen.

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Peppone
17.12.2020, 14:36 Uhr
Noch nie etwas von Konjunktiv gehört
Es nervt nur noch. Paragraph 146 gibt keinerlei Handlungsempfehlung ab. Mit keinem einzigen Wort steht darin, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst werden soll oder muss. 146 räumt lediglich das " kann" ein. Das haben die Juristen bis zum Erbrechen durchgekaut. Leider kommt das in der rechten Szene oder bei Reichsdeppen nicht an. Wie so Vieles, was die nicht begreifen.
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