Do, 15:03 Uhr
25.10.2001
Anlagevermittler verurteilt
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Immer wieder gehen gutgläubige Sparer diversen Beratern oder Vermittlern von Geld- oder anderen Geschäften auf den Leim. Die Verbraucherberatung in Nordhausen weist jetzt auf ein Urteil des Landgerichtes Mühlhausen hin.
Bereits seit 1992 warnte der "Gerlach-Report" vor Geldanlagen bei der Ostcommerz Holding AG. Das hinderte aber einen Vermittler nicht daran, einem Anleger 1994 eine Geldanlage bei diesem Unternehmen als absolut sicher zu empfehlen. Auf Grund des Konkurses des Unternehmens hatte der Anleger sein angelegtes Geld nicht zurück erhalten und verklagte deshalb den Vermittler auf Schadensersatz.
Nach Feststellung der Richter am Landgericht Mühlhausen hätte der Vermittler auf Grund der eindeutigen Warnhinweise im "Gerlach-Report" dem Anleger von der angebotenen Anlageform abraten müssen. Wegen Verletzung der Aufklärungspflichten wurde der Vermittler zum Ersatz des entstandenen Schadens verurteilt. Nach Auffassung der Verbraucherberatung dürfte dieses Urteil auch in Nordhausen einigen Vermittlern schlaflose Nächten bereiten. So wurden auch hier Geldanlagen bei der Ostcommerz Holding und anderen inzwischen Konkurs gegangenen Unternehmen als sichere Geldanlagen verkauft.
Zwei Vermittler gingen sogar so weit, dass sie in einem Brief die Nordhäuser Verbraucherberatung wegen ihrer Warnhinweise vor derartigen Anlagen beschimpften. Die Verbraucherberatung betrachtet dieses Urteil des Landgerichtes Mühlhausen als Ermutigung für geschädigte Anleger, zu versuchen die Anlagevermittler bezüglich Schadenersatz in die Pflicht zu nehmen.
Autor: nnzBereits seit 1992 warnte der "Gerlach-Report" vor Geldanlagen bei der Ostcommerz Holding AG. Das hinderte aber einen Vermittler nicht daran, einem Anleger 1994 eine Geldanlage bei diesem Unternehmen als absolut sicher zu empfehlen. Auf Grund des Konkurses des Unternehmens hatte der Anleger sein angelegtes Geld nicht zurück erhalten und verklagte deshalb den Vermittler auf Schadensersatz.
Nach Feststellung der Richter am Landgericht Mühlhausen hätte der Vermittler auf Grund der eindeutigen Warnhinweise im "Gerlach-Report" dem Anleger von der angebotenen Anlageform abraten müssen. Wegen Verletzung der Aufklärungspflichten wurde der Vermittler zum Ersatz des entstandenen Schadens verurteilt. Nach Auffassung der Verbraucherberatung dürfte dieses Urteil auch in Nordhausen einigen Vermittlern schlaflose Nächten bereiten. So wurden auch hier Geldanlagen bei der Ostcommerz Holding und anderen inzwischen Konkurs gegangenen Unternehmen als sichere Geldanlagen verkauft.
Zwei Vermittler gingen sogar so weit, dass sie in einem Brief die Nordhäuser Verbraucherberatung wegen ihrer Warnhinweise vor derartigen Anlagen beschimpften. Die Verbraucherberatung betrachtet dieses Urteil des Landgerichtes Mühlhausen als Ermutigung für geschädigte Anleger, zu versuchen die Anlagevermittler bezüglich Schadenersatz in die Pflicht zu nehmen.


