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Do, 15:10 Uhr
26.11.2020
Polizeibericht

Die Vorfahrt genommen

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Zu einem Unfall auf der Kreuzung Bochumer Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Oskar-Cohn-Straße kam es heute Morgen. Ein 22-jähriger Autofahrer befuhr gegen 07.20 Uhr in seinem Ford Mondeo die Bochumer Straße...

An der Kreuzung bog er nach links auf die Freiherr-vom-Stein-Straße ab. Hierbei kollidierte er mit einem entgegenkommenden, vorfahrtsberechtigten Hyundai Sonata. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von mindestens 3300 Euro. Personen wurden nicht verletzt.
Autor: red

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Kommentare
EsJay7
26.11.2020, 21:49 Uhr
Dumm gelaufen
Auf der einen Seite muss man beim Abbiegen die Vorfahrt des entgegenkommenden Verkehrs beachten. Jedoch würde ich mir in diesem Fall einen guten Rechtsanwalt nehmen und die Rechtslage neu prüfen lassen. Soweit ich weiß darf derzeit aus Richtung Oscar-Cohn lediglich der Linienverkehr sowie Taxen kommen. Wenn nun der Gegenverkehr widerrechtlich aus falscher Richtung einer ausgewiesen Einbahnstraße kommt, könnte die Sachlage glücklicherweise anders ausfallen.
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