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Mi, 16:59 Uhr
04.11.2020
Bei Terminen in der Stadtverwaltung

Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht

Der Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden bleibt zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs weiterhin eingeschränkt. Der Zugang zum Bürgerservice bzw. den weiteren Ämtern der Stadtverwaltung ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich, teilt di Stadtverwaltung mit...

Ab heute gilt in den städtischen Dienstgebäuden - für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und für den Besucherverkehr - die Pflicht zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen.

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Diese Regelung gilt für die städtischen Beschäftigten auf dem Weg ins eigene oder andere Büros, auf dem Weg zum Kopierer, auf den Fluren, etc. Am Arbeitsplatz selber besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann und auch keine technischen Lösungen (z.B. Trennscheiben, etc.) möglich sind. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Tragepflicht für die gesamte Dauer des Aufenthalts in der Stadtverwaltung.

Des Weiteren gelten weiterhin die AHA-Regeln und die derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben zum Infektionsschutz.
Autor: red

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Kommentare
JörgM
04.11.2020, 19:42 Uhr
Mund-Nasenschutz?
Hatte diese Woche einen Termin wg. Beantragung eines neuen Ausweises. Habe mich und andere gg. Corona durch Tragen einer Maske geschützt. Angestellte des Amtes waren natürlich ohne Maske im Gebäude unterwegs und sind sogar zu zweit mit dem Aufzug gefahren. Wahrscheinlich sind sie schon immun gg. Corona.
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