Mo, 16:48 Uhr
18.07.2005
Was passiert morgen mit Ihrem Geld?
Nordhausen (nnz). Ab morgen ändern sich die Haftungsgrundlagen der Sparkassen in Deutschland. Was da auf die Kunden der Nordhäuser Kreissparkasse zukommt, das hat die nnz von Sparkassenchef Rudolf Mund erfahren.
Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe gewährleistet auch nach diesem Stichtag weiterhin den Bestand der Sparkassen und die Sicherheit der Kundeneinlagen. Die bisherigen gesetzlichen Haftungsgrundlagen der Sparkassen – Anstaltslast und Gewährträgerhaftung – werden ersetzt bzw. laufen aus. Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Kommission hatten sich im Jahr 2001 auf diese Lösung geeinigt.
Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe bietet auch künftig den Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit für ihre Einlagen, sagte Rudolf Mund, der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Nordhausen der nnz. Dem Haftungsverbund gehören alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen in Deutschland an. Das schon seit langem bestehende Sicherungssystem des Haftungsverbundes wurde in jüngster Zeit erweitert und ausgebaut. Insgesamt steht ein Haftungsvolumen von 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Auch nach der Änderung der Haftungsgrundlagen bleiben Geschäftspolitik und Leistungsfähigkeit unserer Sparkasse erhalten, betont der Vorstandsvorsitzende. Die Sparkasse wird sich wie bisher mit ganzer Kraft für die Bürgerinnen und Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen in der Region engagieren.
Die bisherigen Haftungsgrundlagen der Sparkassen verpflichteten Städte, Gemeinden und Kreise, für Sparkassen und die bei ihnen eingelegten Gelder finanziell einzustehen. In der Praxis hatten diese Haftungsgrundlagen allerdings nur eine geringe Bedeutung. So stehen die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe schon seit Jahrzehnten im Haftungsverbund füreinander ein und sichern die Einlagen der Kunden. Auch die Deutsche Bundesbank hat betont, dass der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der auch die Institute selbst schützt, ein wesentliches Element der Stabilität des deutschen Bankenmarktes ist.
Autor: nnzDer Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe gewährleistet auch nach diesem Stichtag weiterhin den Bestand der Sparkassen und die Sicherheit der Kundeneinlagen. Die bisherigen gesetzlichen Haftungsgrundlagen der Sparkassen – Anstaltslast und Gewährträgerhaftung – werden ersetzt bzw. laufen aus. Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Kommission hatten sich im Jahr 2001 auf diese Lösung geeinigt.
Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe bietet auch künftig den Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit für ihre Einlagen, sagte Rudolf Mund, der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Nordhausen der nnz. Dem Haftungsverbund gehören alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen in Deutschland an. Das schon seit langem bestehende Sicherungssystem des Haftungsverbundes wurde in jüngster Zeit erweitert und ausgebaut. Insgesamt steht ein Haftungsvolumen von 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Auch nach der Änderung der Haftungsgrundlagen bleiben Geschäftspolitik und Leistungsfähigkeit unserer Sparkasse erhalten, betont der Vorstandsvorsitzende. Die Sparkasse wird sich wie bisher mit ganzer Kraft für die Bürgerinnen und Bürger sowie die kleinen und mittleren Unternehmen in der Region engagieren.
Die bisherigen Haftungsgrundlagen der Sparkassen verpflichteten Städte, Gemeinden und Kreise, für Sparkassen und die bei ihnen eingelegten Gelder finanziell einzustehen. In der Praxis hatten diese Haftungsgrundlagen allerdings nur eine geringe Bedeutung. So stehen die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe schon seit Jahrzehnten im Haftungsverbund füreinander ein und sichern die Einlagen der Kunden. Auch die Deutsche Bundesbank hat betont, dass der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der auch die Institute selbst schützt, ein wesentliches Element der Stabilität des deutschen Bankenmarktes ist.


