Fr, 16:21 Uhr
19.10.2001
Kreisvorstandssitzung in Sollstedt
Nordhausen (nnz). Am 17. Oktober fand in der Kreisgeschäftsstelle Sollstedt die Kreisvorstandssitzung statt. Unter anderem wurde diskutiert über die Weiterführung der Sozialämter im Landkreis und die Rückgabe des Sozialamtes der Stadt Nordhausen an den Landkreis.
Nach Presseangaben will der Landkreis der Stadt ein Angebot über 200.000 DM als Unterstützung zur Weiterführung des Sozialamtes unterbreiten. Derzeit existieren dazu zwei Varianten zur Weiterführung der Sozialämter im Landkreis. Entweder müsste die Stadt Nordhausen das Angebot annehmen, was aufgrund der geltenden Gesetzlichkeiten problematisch ist oder alle Sozialämter im Landkreis gehen an den Landkreis zurück. Eine Alternative ist nicht erkennbar.
Erfolgen Ausgleichszahlungen des Landkreises an die Stadt Nordhausen wird auch ein Regelungsbedarf seitens des Landrates mit den Städten Bleicherode und Ellrich sowie den Verwaltungsgemeinschaften Hainleite, Hohnstein/Südharz und Goldene Aue entstehen.
Außerdem wurde über das vom Landratsamt veröffentlichte Arbeitspapier zur Wirtschaftsförderung im Landkreis Nordhausen beraten. Danach gäbe es die Möglichkeit, dass eine Ansiedlung im Büro des Landrates stattfindet, die Durchführung der Aufgabe durch eine bestehende Gesellschaft vorgenommen wird oder die Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft in Betracht gezogen wird.
Der Kreisvorstand einigte sich darauf vorerst keine der o.g. Möglichkeiten zu favorisieren. Hingewiesen wurde auf ein Aussage des Landrates, dass die Wirtschaftsförderung Chefsache des Landrates sein sollte. Allerdings ist man im Vorstand der Meinung, dass es eine Wirtsförderung im Landkreis geben sollte. Der Kreisvorstand war einhellig der Meinung, dies personell nicht im Landratsamt anzusiedeln, um eine Auswirkung auf eine Veränderung der Kreisumlage auszuschließen. Der Kreisvorstand wird sich nach der Beratung des nächsten Kreistages dazu nochmals mit dieser Problematik beschäftigen. Die Zusammenarbeit mit dem Landrat wurde angeboten.
Der Kreisvorstand diskutierte ebenfalls über den Entwurf des Kreishaushalt 2001/2002. Hier wurde nochmals darauf verwiesen, dass es keinesfalls zu einer nominellen Kreis- und Schulumlagenerhöhung kommen darf.
Autor: nnzNach Presseangaben will der Landkreis der Stadt ein Angebot über 200.000 DM als Unterstützung zur Weiterführung des Sozialamtes unterbreiten. Derzeit existieren dazu zwei Varianten zur Weiterführung der Sozialämter im Landkreis. Entweder müsste die Stadt Nordhausen das Angebot annehmen, was aufgrund der geltenden Gesetzlichkeiten problematisch ist oder alle Sozialämter im Landkreis gehen an den Landkreis zurück. Eine Alternative ist nicht erkennbar.
Erfolgen Ausgleichszahlungen des Landkreises an die Stadt Nordhausen wird auch ein Regelungsbedarf seitens des Landrates mit den Städten Bleicherode und Ellrich sowie den Verwaltungsgemeinschaften Hainleite, Hohnstein/Südharz und Goldene Aue entstehen.
Außerdem wurde über das vom Landratsamt veröffentlichte Arbeitspapier zur Wirtschaftsförderung im Landkreis Nordhausen beraten. Danach gäbe es die Möglichkeit, dass eine Ansiedlung im Büro des Landrates stattfindet, die Durchführung der Aufgabe durch eine bestehende Gesellschaft vorgenommen wird oder die Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft in Betracht gezogen wird.
Der Kreisvorstand einigte sich darauf vorerst keine der o.g. Möglichkeiten zu favorisieren. Hingewiesen wurde auf ein Aussage des Landrates, dass die Wirtschaftsförderung Chefsache des Landrates sein sollte. Allerdings ist man im Vorstand der Meinung, dass es eine Wirtsförderung im Landkreis geben sollte. Der Kreisvorstand war einhellig der Meinung, dies personell nicht im Landratsamt anzusiedeln, um eine Auswirkung auf eine Veränderung der Kreisumlage auszuschließen. Der Kreisvorstand wird sich nach der Beratung des nächsten Kreistages dazu nochmals mit dieser Problematik beschäftigen. Die Zusammenarbeit mit dem Landrat wurde angeboten.
Der Kreisvorstand diskutierte ebenfalls über den Entwurf des Kreishaushalt 2001/2002. Hier wurde nochmals darauf verwiesen, dass es keinesfalls zu einer nominellen Kreis- und Schulumlagenerhöhung kommen darf.


