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Fr, 16:07 Uhr
19.10.2001

Winterdienst, wer hat Verantwortung?

Nordhausen (nnz). Mit dem Inkrafttreten des Thüringer Straßengesetzes am 14.05.1993 wurde durch § 49 den Gemeinden und Städten die Verpflichtung auferlegt, den Winterdienst, bis zu diesem Zeitpunkt Aufgabe des Straßenbaulastträgers, an den Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen in eigener Verantwortung zu regeln.


Bereits seit diesem Zeitpunkt haben sich die Kommunen gegen diese gesetzliche Neuregelung, die der Landesgesetzgeber getroffen hat und die in dieser Art für die Gemeinden einschneidende Folgen hat, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gewehrt, leider jedoch ohne abschließenden Erfolg. Die vehementen Einsprüche, vor allem unseres kommunalen Spitzenverbandes, haben lediglich dazu geführt, dass Übergangsregelungen bzgl. der Kostentragung geschaffen wurden, die jedoch im Jahr 2001 ausgelaufen sind. Eine mehr als unbefriedigende Anschlussregelung wurde im September 2001 in letzter Minute zugesagt. Diese löst jedoch wiederum das grundsätzliche Problem nicht, sondern verschiebt es lediglich teilweise auf kommende Haushaltsjahre.

Durch die in § 49 ThürStraßenG erfolgte Aufgabenzuweisung wird nach Ansicht der Gemeinden das Konnexitätsprinzip, festgeschrieben in Artikel 93 der Thüringer Verfassung, wonach den Gemeinden durch Zuweisung staatlicher Aufgaben entstehende Mehraufwendungen auszugleichen sind, auf das Gröbste verletzt: Die Länder erhalten für die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen die entsprechende Finanzausstattung, den Kommunen wurden zwar Teile der Aufgaben zugewiesen, die entsprechende finanzielle Ausstattung soll ihnen jedoch künftig vorenthalten werden, da die Zuschüsse bis 2005 sukzessive vollständig abgebaut werden.

In der Vorbereitung auf das Winterhalbjahr 2001/2002 mussten die Kommunen darüber hinaus noch eine Erfahrung machen, die für die kommenden Jahre das Schlimmste befürchten lassen. Fast überall sind derzeit die Verträge für die Durchführung des Winterdienstes, die überwiegend mit der TSI GmbH abgeschlossen waren, ausgelaufen. Da die TSI GmbH aus den früheren Straßenmeistereien hervorgegangen ist, ist diese Firma nahezu die einzige, die von der technischen Ausstattung her in der Lage ist, den Winterdienst in der erforderlichen Intensität durchzuführen, zumal die einzelnen Straßenbauämter die Leistungen für die Strecken außerhalb der Ortslagen für relativ große Einzugsbereiche vergeben und hier thüringenweit fast ausschließlich die TSI GmbH Vertragspartner ist. Völlig unwirtschaftlich ist es daher für einzelne potentielle Bieter wegen der Anfahrtswege, den Winterdienst innerhalb der Ortsgrenzen für relativ kurze Streckenabschnitte im Auftrag der Kommunen durchzuführen. Ein reeller Wettbewerb findet aus diesem Grund nicht statt, was kartellrechtlich zumindest als problematisch eingeschätzt werden muss.

Den Umstand, dass sich die TSI GmbH keinem Wettbewerb stellen muss, nutzt diese nun gnadenlos aus, indem sie den Kommunen „Vertragsangebote“ unterbreitet, die Preissteigerungen auf bis zu 400 Prozent der bisherigen Kosten beinhalten, die in dieser Größenordnung durch nichts zu rechtfertigen sind. Eine annähernd vergleichbare Kostenexplosion (z.B. bei der Benzinpreisdiskussion auf 5 DM/l) hat zu einer „Palastrevolution“ geführt; wir werden wohl ähnlich reagieren müssen! Da der Winter bereits unmittelbar bevorsteht, bleiben den Kommunen jedoch vorerst keine Alternativen. Noch erhalten die Kommunen 80 % der Kosten vom Land erstattet, doch auch bei diesen Zuschüssen handelt es sich um Steuergelder. Bisher wurde pro Kilometer Ortsdurchfahrt ein 100-%iger Landeszuschuss von 1.139,50 DM gezahlt, in diesem Jahr beträgt der 80-%ige Zuschuss 3.526,40 DM, 881,60 DM müssen die Kommunen beisteuern. Bis 2005 sollen die Zuschüsse schrittweise auf Null reduziert werden, so dass dann die gesamten Kosten auf die Gemeindehaushalte niederschlagen.

Der Kreisvorstand Nordhausen des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen hat in seiner Sitzung am 17.10.2001 die Problematik beraten und fordert die Landeregierung hiermit dringendst auf, die Regelungen in § 49 ThürStraßenG zu überarbeiten, da sie sich in der Praxis, zumindest im Bezug auf den Winterdienst, als völlig fehlgeschlagen erwiesen hat und bittet hiermit die Landesgeschäftsstelle des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen sowie ggf. den Bund der Steuerzahler Thüringen und die Kartellbehörde um Prüfung und Unterstützung. Jürgen Hohberg, Vorsitzender des Kreisverbandes Nordhausen


Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht zwingend mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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