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So, 08:58 Uhr
12.07.2020
IHK kritisiert Schuldenaufnahme

Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen

Mit Blick auf die aktuellen Verlautbarungen aus der Thüringer Landespolitik zur Aufnahme von neuen Schulden spricht sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt für einen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen durch gezieltes Einsparen aus...

„Corona hat noch einmal deutlich gezeigt – die Wirtschaft ist die Basis für den Wohlstand in unserem Land und es sollte stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden, dass die Hilfs-Milliarden nicht vom Himmel fallen, sondern dass Unternehmer und ihre Mitarbeiter zuvor erarbeiten, was danach verteilt werden kann“, reagiert IHK-Präsident Dieter Bauhaus auf die Vorschläge von SPD und LINKEN.

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„Schulden sind keine Chance, sondern eine Last. Auch wenn wir derzeit sicherlich nicht an neuen Schulden vorbeikommen, sollte ein Aufweichen der Schuldenbremse allenfalls temporär erfolgen“, betont der IHK-Präsident. Alles andere wäre für die Betriebe ein falsches Signal, denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Bereits heute ist die Steuerbelastung insbesondere für den Mittelstand zu hoch. Die Standortbedingungen für die hiesigen Unternehmen könnten zudem auch verbessert werden, ohne weitere Schulden aufzunehmen. Jetzt wäre die richtige Zeit für Erleichterungen und Bürokratieabbau, um die Attraktivität des Thüringer Wirtschaftsstandortes zu verbessern.

Kurzfristige Hilfen sind dort wichtig, wo Probleme durch die Corona-Pandemie verursacht wurden. Allerdings sollten finanzielle Mehrbelastungen durch gezielte Einsparungen einen Ausgleich erfahren. „Wir erneuern daher unsere Forderung an die Landespolitik, Einsparpotenziale zu analysieren und die öffentliche Verwaltung und ebenso den Landtag bezüglich der Personalstärke an den Bevölkerungsrückgang und die finanzpolitischen Herausforderungen im Freistaat anzupassen“, so Bauhaus weiter.

Darüber hinaus sollten Fördermittel im Thüringer Landeshaushalt transparent ausgewiesen werden und nicht in Form eines Sondervermögens, wie etwa beim Corona-Pandemiegesetz geschehen. Diese Art von Schattenhaushalt weist in der Regel Defizite im Rahmen der Kontrolle durch das Parlament und der Öffentlichkeit auf.
Autor: red

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