Do, 11:15 Uhr
21.05.2020
Stadt Nordhausen unterstützt Gastronomiebetriebe
Sondernutzungsgebühren entfallen dieses Jahr
Die Gewerbetreibenden der Stadt Nordhausen mussten aufgrund von behördlichen Anordnungen ihre Gewerbeunternehmen schließen. Ziel der Stadtverwaltung Nordhausens ist es daher, die durch die Lockerung der strengen Maßnahmen ermöglichte Öffnung der Läden und Gastronomiebetriebe zu unterstützen...
Als Stadtverwaltung Nordhausen wollen wir unsere Hebel nutzen, um die Verluste der letzten beiden Monate zu mildern. Dazu werde ich den Erlass der Sondernutzungsgebühr für das Jahr 2020 gegenüber den gewerbetreibenden Händlern und Gastronomen in der Stadt Nordhausen aussprechen. so Oberbürgermeister Kai Buchmann.
Dies umfasst folgende sofortige Maßnahmen zugunsten der Gastwirte, Händler und Unternehmer in der Stadt Nordhausen:
Erlass der Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende im gesamten Jahr 2020 für Auslagen vor dem eigenen Ladenlokal (Werbeaufsteller, Warenauslagen, u. ä. gemäß Ziffer 3.10 NdhSnGebS).
Erlass der Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende im gesamten Jahr 2020 für Wirtschaftsgärten (Aufstellen von Stühlen und Tischen zur Bewirtschaftung im Freien gemäß Ziffern 3.06-3.07 NdhSnGebS).
Unbürokratisches Beantrage des Straßenverkaufs, sprich Verkauf aus dem Fenster eines Ladenlokals über die Straße (gemäß Ziffer 3.05 NdhSnGebS).
Kostenlose Erweiterung von Wirtschaftsgärten, dort wo es ordnungsrechtlich möglich ist, um mehr Kundschaft aufgrund der geltenden Abstandsregeln bewirten zu können.
Hinweis: Für den Erlass der Sondernutzungsgebühr ist eine formlose Antragsstellung notwendig (per E-Mail an: oeff.ordnung@nordhausen.de). Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden erstattet.
Mit dieser Maßnahme gewinnen die Gewerbetreibenden Luft um ihr Geschäft wieder anzukurbeln. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung gewinnen Zeit, die wir benötigen, um die Sondergebührensatzung bezüglich der geänderten Rahmenbedingungen zu überdenken und anzupassen. Am Wichtigsten ist aber, dass wir eine direkte, unkomplizierte Lösung gefunden haben, stellt Buchmann klar.
→ DruckversionDies umfasst folgende sofortige Maßnahmen zugunsten der Gastwirte, Händler und Unternehmer in der Stadt Nordhausen:
Erlass der Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende im gesamten Jahr 2020 für Auslagen vor dem eigenen Ladenlokal (Werbeaufsteller, Warenauslagen, u. ä. gemäß Ziffer 3.10 NdhSnGebS).
Erlass der Sondernutzungsgebühren für Gewerbetreibende im gesamten Jahr 2020 für Wirtschaftsgärten (Aufstellen von Stühlen und Tischen zur Bewirtschaftung im Freien gemäß Ziffern 3.06-3.07 NdhSnGebS).
Unbürokratisches Beantrage des Straßenverkaufs, sprich Verkauf aus dem Fenster eines Ladenlokals über die Straße (gemäß Ziffer 3.05 NdhSnGebS).
Kostenlose Erweiterung von Wirtschaftsgärten, dort wo es ordnungsrechtlich möglich ist, um mehr Kundschaft aufgrund der geltenden Abstandsregeln bewirten zu können.
Hinweis: Für den Erlass der Sondernutzungsgebühr ist eine formlose Antragsstellung notwendig (per E-Mail an: oeff.ordnung@nordhausen.de). Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden erstattet.
Mit dieser Maßnahme gewinnen die Gewerbetreibenden Luft um ihr Geschäft wieder anzukurbeln. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung gewinnen Zeit, die wir benötigen, um die Sondergebührensatzung bezüglich der geänderten Rahmenbedingungen zu überdenken und anzupassen. Am Wichtigsten ist aber, dass wir eine direkte, unkomplizierte Lösung gefunden haben, stellt Buchmann klar.
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Kommentare
21.05.2020, 11.45 Uhr
SeniorRepente | Gute Arbeit der Stadträte zur Abschaffung der Gebühren
Bei aller sonstigen Kritik an den Räten, hier haben alle Parteien im Stadtrat mal gut zusammengearbeitet und eine Abschaffung der Gebühren durchgesetzt. Das hilft den Gewerbetreibenden konkret. So sollte es immer sein.
2 | 0 Login für Vote
21.05.2020, 12.19 Uhr
blondchen | Unkompliziert?
Wozu dann erst noch einen Antrag? Damit wieder Leute in der Verwaltung beschäftigt sind die dann schon Gründe für eine Ablehnung finden? Toll, wirklich sehr unkompliziert.
1 | 1 Login für Vote
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