Hass im Netz
Landrat erstattete Anzeige
Politikerinnen und Politiker sowie Personen des öffentlichen Lebens sind es durchaus gewohnt, im Fokus zu stehen - Sie müssen entscheiden, eine Richtung vorgeben. Sie stehen vor der Kamera und den Mikros, wenn es darum geht populäre und weniger populäre Entscheidungen zu verkünden. Landrat Matthias Jendricke ist einer dieser Politiker...
Matthias Jendricke (Foto: nnz)
Gerade in der aktuellen Zeit fühlen sich viele Menschen in ihrer Handlungsfreiheit besonders stark eingeschränkt. Man muss Abstand zum besten Freund und der besten Freundin halten. Man muss beim Einkaufen einen Korb nehmen und auch in den Öffis Maske tragen. In vielen Bundesländern gelten Kontakteinschränkungen, in manchen Ausgangsbeschränkungen. Party? Ist nicht. Das Festival im Sommer, auf das du dich seit vielen Wochen freust? Abgesagt. Eine Reise gebucht? Storniert. Die Oma zum 90. Geburtstag besuchen? Lieber per Videochat gratulieren. Eine große Demonstration zum 1. Mai anmelden? Ja, aber nur mit maximal 50 Teilnehmern und unter Auflagen zum Infektionsschutz.
Wir alle erleben aktuell massive Grundrechtseinschränkungen und bei vielen Menschen führt das zu Frust und Ärger, denn wir sind es gewohnt, Entscheidungen zu hinterfragen. Wir sind freie Menschen, machen uns selbst einen Kopf, bilden uns eine Meinung- der eine mehr, der andere weniger. Wenn sich der Frust über Maßnahmen allerdings potenziert und aufbaut, entlädt er sich irgendwann. Als Kanal für diesen Frust müssen oftmals die sozialen Netzwerke herhalten, denn genau hier sind die Politiker direkt und öffentlich erreichbar. Zum Problem wird es allerdings, wenn die Meinungsäußerung die Schwelle zur Strafbarkeit überschreitet. Denn dann begeht man auch im Netz eine Straftat.
Wenn Menschen im Netzwerk andere Menschen beleidigen, dann ist dies eine Form der Gewalt, die über Sprache, Bilder und Worte in digitalen Medien verbreitet wird. Andere werden beleidigt, bedroht und beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer vom Mainstream abweichenden Meinung herabgewürdigt. Die Gründe für Hass im Netz sind vielfältig: Intoleranz, Rassismus, Sexismus. Die Opfer sind nicht nur Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens. Es kann jeden treffen.
Ganz aktuell liegt uns ein Fall vor, bei dem Anfang April ein User in einer geschlossenen Thüringer Facebook-Gruppe einen anderen mit den Worten "Dich Wichser sollte man öffentlich hinrichten" beleidigte. Der Betroffene, der Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke, fertigte davon Screenshots und zeigte den Sachverhalt bei der Polizei an, die die Ermittlung aufnahm.
Der Urheber dieses strafbaren Kommentars konnte innerhalb eines Tages ermittelt und zur Polizei vorgeladen werden. "Der Beschuldigte, ein 35-jähriger aus Nordhausen, äußerte gegenüber unseren Kollegen wohl, lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht zu haben", schreibt die Thüringer Polizei auf Facebook. Diese Ansicht vertrat er auch im Laufe des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Amtsgericht daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung. Das Gericht setzte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro fest, insgesamt also 2.500 Euro.
Autor: nnz
Kommentare
Ndh30
28.04.2020, 20:34 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Verstoß gegen AGB.
Else
28.04.2020, 20:36 Uhr
Freiheit ist ein Irrglaube
Offensichtlich ist es nicht möglich seine Meinung zu äußern und offensichtlich wird bei bestimmten Personen der offizielle Rechtsweg auch umgangen. Nur weil es sich um einen Politiker handelt, wird eine Anzeige auch aufgenommen und diese auch verfolgt. Bei jedem Normalbürger wäre so etwas fallen gelassen worden. Zusätzlich drängt sich mir die dringende Frage auf, ob derartige Verfahrensinformationen öffentlich gemacht werden dürfen. Ich denke eher nicht. Von falschen Informationen im letzten Absatz Mal ganz abgesehen. Jeder der glaubt, dass man seine Meinung frei äußern darf oder man frei in seinen Entscheidungen ist, dem wurden hoffentlich jetzt, frühestens aber mit vorzeitigen Alleingängen im Landkreis Nordhausen urch sich profilierende Politiker die Augen geöffnet. Ich hoffe doch sehr, dass sich in der Nordhäuser Spitze bei den nächsten Wahlen der Unmut der Nordhäuser widerspiegelt.
Eva-Magdalena
28.04.2020, 20:58 Uhr
Zustimmung zum Urteil
Herr Jendricke ,
das haben Sie richtig gemacht. Das Urteil ist OK. Beleidigung ist nicht das Recht freier Meinungsäußerung.
Respekt und Rücksicht müssen wohl doch mal wieder mehr eingefordert werden --> sei es mit staatlicher Gewalt laut Gesetz.
henry12
28.04.2020, 21:36 Uhr
Tolles Bild
Sieht irgendwie aus, wie zwölf Uhr Mittags.
diskobolos
28.04.2020, 21:38 Uhr
@Else
"Dich Wichser sollte man öffentlich hinrichten", ist doch wohl keine Meinungsäußerung, die durch das GG gedeckt ist. Wie wäre es denn, wenn ich Sie auf so eine Weise beleidigen würde? Fänden Sie das auch okay? Wenn es sich gegen Politiker richtet, ist es noch mehr zu verurteilen. Es ist nämlich ein Angriff auf unsere politische Ordnung. Das muss hart bestraft werden. Das Urleil des Gerichtes geht voll in Ordnung.
Herr Taft
28.04.2020, 21:58 Uhr
das Einzige, was gegen solche Menschen hilft !
Sehr schön ! Der Meinungsäußerer wird sich beim nächsten Mal überlegen, wie er seine Meinung äußert.... sehr wahrscheinlich wollte er ja nur sagen, dass er mit Herrn Jendrickes Politik nicht einverstanden ist. Das hätte er genau so auch sagen dürfen.
50 Tagessätze an 50 Euro .... ein Schwerverdiener kann der Betroffene nicht sein. Die Strafe wird ihn schmerzen.
Else
28.04.2020, 22:12 Uhr
@diskobolos
Wie schon gesagt, wenn ich eine derartige Anzeige machen würde, wird diese anschließend fallen gelassen. Politiker sind keine besseren und überlegenen Menschen, für die andere Gesetze gelten. Leider wird es aber genau so gehandhabt. Gleichstellung aller Personen ist damit für mich in diesem Rechtssystem, erst recht nach diesem Urteil und der unrechtmäßigen Veröffentlichung ausgeschlossen.
Realist 1.0
28.04.2020, 22:24 Uhr
Ich gehöre zwar nicht zum Jendricke Fanclub aber
dieses Urteil finde ich gut, denn auch die sogenannte Meinungsfreiheit hat Grenzen.Konstruktive Kritik geht ja irgend wie in Ordnung, aber was manche Menschen in den Asozialen Netzwerken von sich geben ist meilenweit an der Meinungsfreiheit vorbei.Wen diese Leute dann von dem Betroffenen Politiker mit einem Kamera Team(Bsp. Künast) besuch bekommen, sind die dann plötzlich kleinlaut, und haben das ganze angeblich nicht so gemeint, mit Beleidigungen.Ich glaube ja, das sich der Täter nur die Überschrift des Artikel 5 gemerkt hat, den in Absatz 2, steht nämlich wo die grenzen der Meinungsfreiheit sind. Für die Ungebildeten, es gibt da eine tolle Internetseite:
gesetzte-im-internet, dort findet man alle deutschen Gesetzbücher, einschließlich unserer Verfassung, man kann sie dort sogar kostenfrei als PDF downloaden.
hatschibenoma
28.04.2020, 22:34 Uhr
Man kann
mit der Politik des Landrates zufrieden sein oder nicht, aber solche Aussagen gehören nicht in soziale Netzwerke.
Engenius
28.04.2020, 23:11 Uhr
Öffentliche Hinrichtung!
Na, das hatten wir ja in Nordhausen schon lange nicht mehr! Das Mittelalter läßt grüßen und ist mit seinen Gepflogenheiten offensichtlich noch in einigen Köpfen fest verwurzelt. Nun läßt der Verfasser solcher Forderungen aber offen, wie man die Hinrichtung durchführen sollte. Sollte der "Täter" erschossen, geköpft oder gar medienwirksam verbrannt werden und wo? Vor dem Rathaus, auf dem Bebelplatz oder vor dem Landratsamt und wofür? Weil der "Täter" für die Bewohner des Landkreises noch vor der Landesregierung festgelegt hat, daß alle einen Mund-Nasen-Schutz zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos für Mitmenschen beim Einkaufen oder in der Straßenbahn tragen müssen? Eine überaus sinnvolle Maßnahme zur Eindämmung der Coronapandemie, wie sich in anderen Ländern und einezelnen deutschen Schwerpunkten gezeigt hat. Dem Jenaer Bürgermeister , der sich der gleichen "Straftat" schuldig gemacht hatte, kam Dank und Fürsprache aus der Region zu.
Ich finde es unerträglich, wie verroht unsere Gesellschaft geworden ist und was unter dem Dekmantel der freien Meinungsäußerung möglich ist!
Danke Herr Landrat für Ihren Mut! Die schweigende Mehrheit verkennt nicht, dass Ihre Maßnahmen der Sicherheit und Gesunderhaltung der Bewohner des Landkreises dienen!
Erpel1311
29.04.2020, 00:17 Uhr
@Else
Seine Meinung darf man sagen, aber doch nicht auf so eine beleidigende Art. Das ist unterste Schublade. Auch wenn man mit etwas nicht einverstanden ist, kann man sowas trotzdem respektvoll rüberbringen.
Nordthüringer
29.04.2020, 01:14 Uhr
Gerechtes Urteil ...
... einerseits,
aber andererseits, liebe Redaktion,
was versprecht Ihr euch mit der Veröffentlichung dieses Artikels?
Wollt Ihr all die Freigeister, Querdenker, Meinungsselbstbildner davon abhalten,
den in letzter Zeit so oft kritisierten Landrat vor weiterer Schelte zu bewahren oder was ist der tiefere Sinn ...
Wolfi65
29.04.2020, 06:27 Uhr
Die Bestrafung mag ja ein gewisses Signal sein
Manch einer gibt sich damit nicht zufrieden und lässt dafür aber seinen Wünschen, Taten folgen.
2500 Eurotaler sind für ein paar geschriebene Worte eine Menge Geld.
Ob diese Urteil unbedingt Frieden und Ruhe in die Sache bringt, bleibt abzuwarten.
Auch hat der durch den Strafbefehl Bedachte das Recht, gegen diesen vorzugehen.
Conner
29.04.2020, 06:50 Uhr
Auf jeden Fall
richtig gemacht. Sowas muss angezeigt werden. Frechheit...... Herr Jendricke nicht beirren lassen...... also man kann ja unterschiedliche Meinungen haben, aber Sie setzen sich für Nordhausen ein....... was anderes wäre gelogen.
Jäger53
29.04.2020, 07:32 Uhr
Thema Meinungsäußerung
Es gibt zu solchen Themen wie auch in diesem Fall viele unterschiedliche Meinungen. Wenn der meiner Meinung nach zu unrecht Verurteilte dieser Meinung ist, so ist das nur Seine Meinung. Für
Meinungsfreiheit wurde 1989 demonstriert, sonnst hätten wir wieder DDR Verhältnisse. Demnach
könnte jeder jetzt Herrn Jendricke anzeigen wenn dieser etwas sagt was einem persönlich nicht
gefällt. Ich bin gespannt, ob so etwas vor Gericht zu gelassen würde.
geloescht 20210614
29.04.2020, 07:36 Uhr
..der Landrat kennt die Gesetze nicht vollständig
Es gibt durch das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss vom 28.11.2011 1BVB917/09
dort heisst es
Die Meinungsfreiheit ist geschützt,ungeachtet politischer Korrektheit
"ohne dass es dabei ankäme,ob sie sich als wahr oder unwahr erwiesen,ob sie begründet oder grundlos,emotional oder rational sind,oder ob sie sich wertvoll oder wertlos,gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden(....)
In den Medien und besonders im "Merkelsystem" wird Meinungsfreiheit beschnitten und unter dem Begriff Volksverhetzung oder Hass kaschiert.Man kann nun von solchen Aktionen halten was man will.Aber richtig ist es nicht.Ob man für solche Aussagen wie hier dargestellt sofort angezeigt werden sollte halte ich für übertrieben.Ich halte die Aussage von diesem Mann taktlos .Nicht mehr und nicht weniger.
HeiKev
29.04.2020, 07:59 Uhr
Beleidigung+Bedrohung
Die Pöbelei dieses Straftäters besteht aus zwei Straftatbeständen. Einmal die Beleidigung und dann die Bedrohung. Bei der Bedrohung hat ihn vermutlich das kleine Wörtchen "sollte" gerettet. Das macht die Sache aber nicht besser. Mir wäre wohler, solche Zeitgenossen würden auch nach Paragraph 241 StGB Bedrohung verurteilt.
Ansonsten geht die Geldstrafe für die Beleidigung voll in Ordnung. Auch die Geschwindigkeit des Urteiles ist vorbildlich. Es wäre sehr wünschenswert, dass solche Urteile auch möglich sind, wenn normale Bürger beleidigt oder bedroht werden. Das würde eine wehrhafte Demokratie auszeichnen.
Herr Schröder
29.04.2020, 08:39 Uhr
Andreaspaul
Ob der Landrat alle Gesetze richtig kennt oder nicht sei einmal dahingestellt und ist auch hier völlig irrrelevant. Verurteilt wurde der Täter nicht vom Landrat, sondern vom Amtsgericht! Sie berufen sich auf ein Urteil aus 2011. Gerade im letzten Jahr wurde aber ein Gesetz gegen öffentliche Hetze im Netz aus 2017 verschärft, und das mit Recht wie man sieht.
Jendricke hat in meinen Augen völlig richtig gehandelt und das Gericht auch richtig geurteilt! Wo kommen wir hin, wenn jemand mit der Forderung auf eine öffentliche Hinrichtung sich auf sein Recht auf öffentliche Meinungsäußerung berufen kann. Es kommt dabei immer darauf an WAS man WO und WIE sagt bzw. äußert.
Ich bin mal gespannt ob sich meine Freunde von der AfD Fraktion dazu mal zu Wort melden, oder möchte man die Wähler am rechten Rand besser nicht vergraulen. Sonst wandern die wieder Richtung NPD ab. Jetzt wäre der richtige Moment Flagge zu zeigen, gegen Hetze im Netz, egal ob von Rechts oder Links! Ich denke das Thema betrifft Politiker der AfD genauso! Und auch da sollte man sich zur Wehr setzen.
diskobolos
29.04.2020, 09:12 Uhr
Das ein Aufruf zur Hinrichtung...
...nicht einfach eine Meinungsäußerung ist, sollte jedem klar sein. Das wäre auch bei jeder anderen Person eine Straftat. Gegenüber Abgeordneten und Politikern hat sie jedoch eine besondere Schwere: Sie meint nämlich nicht die Person, sondern sein Amt oder die Art, wie er es ausübt. Es ist der Versuch Einfluss auf die Politik zu nehmen durch Androhung von Gewalt und Verbreitung von Angst. Ein Angriff auf unsere demokratische Ordnung. Das hatten wir 1933 schon mal und es endete in KZ's und Weltkrieg.
geloescht 20210614
29.04.2020, 09:14 Uhr
Herr Schröder was Recht ist wurde mal treffend gesagt
"Recht ist immer das Recht des Stärkeren" und das ist seit Jahrhunderten so.
Denken Sie mal an Meinungsfreiheit vor ca.40 Jahren in der Bundesrepublik.Das was vor 40 Jahren die CDU so lauthals gesagt hat würde man heute als "Rechts" oder "Nazi" bezeichnen.Lassen Sie einfach Ihre Schlauheiten ! Die Zeiten ändern sich eben.Deswegen mag ich auch keine Merkelgesellschaft und deren sogenannte Meinungsfreiheit.
Schönen Tag noch !
Herr Schröder
29.04.2020, 10:25 Uhr
Andreaspaul
Genau das ist das Problem - Sich über mangelnde freie Meinungsäußerung aufregen, mir aber hier genau das verbieten.
geloescht 20210614
29.04.2020, 10:55 Uhr
So richtig verstehe ich die Reaktionen nicht auf meinen Hauptkommentar
ich habe lediglich wiedergegeben was das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit gesagt hat.Demnach müssen ja die berechtigten Leser nicht damit einverstanden sein,dass das Verfassungsgericht der Meinung war "auch wertlos,gefährlich eingeschätzte Meinungen können gesagt werden und sind geschützt "
Ich glaube die Manipulierung durch Merkel ist soweit fortgeschritten,dass die "Hammelherde" nicht mehr merkt was eigentlich Sache ist.
Die Schafe laufen eben selbst zur Schlachtbank ohne es zu merken.
Viel Spass weiterhin !....und
Recht ist immer das Recht des Stärkeren , das ist schon seit ewigen Zeiten so.
Überlegt mal Leute.
Herr Taft
29.04.2020, 12:46 Uhr
@andreaspaul....falscher Dampfer...
Gerichte äußern keine Meinung, sie sprechen Recht und das auf Basis für alle innerhalb Deutschlands geltender Gesetze.
Das Recht des Stärkeren, wie Sie es betiteln ist archaisch und führt zu verschiedenen unschönen Kostellationen:
nur ein Beispiel: Wie geht man in einem Land in dem das Recht des Stärkeren gilt mit den Schwachen um ? Genau diese Frage wurde auf deutschem Boden bereits mit Lagern und "Heilanstalten" beantwortet....
In unserer schönen Demokratie ist es egal, welchen Status ein Wähler hat. Stimme = Stimme. Daneben hat der Schutz der Schwachen einen hohen Stellenwert...nicht umsonst leisten wir uns in Deutschland eines der teuersten (wenn nicht gar das teuerste) Sozialsysteme der Welt.
Blöderweise kommen Leute wie Sie immer mit Maximalforderungen: "In einem so reichen Land dürfte es keine Obdachlosen geben !" Was wollen Sie mit den Menschen machen, die so leben wollen - ja solche gibt es ? Einfangen ? Wegsperren ? Lobotomieren ?
Aber ich schweife ab...sry.
Anders als in einem Kommentar formuliert, steht das Recht auf Klage jedem zu, auch bei solchen Beleidigungen im Netz. Auch entsprechende Klagen des "kleinen Mannes" wird nachgegangen, weil das Gericht verpflichtet ist, angeklagte Rechtsverstöße zu verfolgen. Natürlich muss ein solcher eben auch vorliegen.
geloescht 20210614
29.04.2020, 13:09 Uhr
Quatsch wie immer Herr Oberlehrer
wenn es eine richtige/wahre Demokratie wäre ,wäre sie(die Demokratie) nicht so verbogen .Dann müsste man auch nicht darauf hinweisen,dass hier das Recht des Stärkeren herrscht.Genau hier ist der Punkt......Kapito der Herr!?
Aber jede Macht tut nun mal alles um an der Macht zu bleiben.(wie man sieht) So ist es auch bei Merkel und der GROKO.
Herr Taft
29.04.2020, 20:44 Uhr
@andreaspaul...klasse....
...woher nehmen Sie das ?
Sie erfüllen aber wirklich alle Klischees ! Sie (und alle anderen in Ihren Augen nichtprivilegierten Mitbürger - und das sind alle, die mit irgendetwas unzufrieden sind - also nahezu jeder) sind die Opfer eines Polizeistaates, deren Recht auf freie Meinungsäußerung unterdrückt wird. Sie informieren sich in den alternativen Medien, da Sie der staatsgelenkten Systempresse nicht vertrauen. Das ganze System ist gelenkt von irgendwelchen diffusen Kräften. Deswegen können Sie (als alleinig wissender) sich in diesem Land nicht wohlfühlen. Sie fühlen sich eingeschränkt, überwacht, gegängelt....als Opfer eben.
zurück zu den Starken und den Schwachen:
Sie sehen sich also selbst in der Rolle des Schwachen und finden es daher vollkommen OK, wenn die in Ihren Augen Starken als Wichser beschimpft und deren Hinrichtung gewünscht wird.
Wissen Sie, dass in einer Demokratie die Gewählten eigentlich die Schwachen sind ? Wenn Sie nicht im Interesse der Mehrheit handeln, werden sie nämlich wieder abgewählt....
Ihr Denkfehler ist so offensichtlich.... aber OK...siehe unten....
Aus Ihrem kruden Blickwinkel heraus, mangelndem Selbstwert und verdrehter Wahrnehmung ist das sogar nachvollziehbar.
Ihnen fehlt offenbar die Fähigkeit, sich über die Dinge zu stellen und somit die Lage aus einer weniger eingeschränkten Perspektive zu betrachten, so wie es Politiker tun müssen, wenn sie im Amt bleiben wollen. Ich kann das akzeptieren. Jede Gesellschaft braucht auch ihre Randgruppen. Möglicherweise liege ich mit meiner Einschätzung auch daneben - sie ist, genau wie Ihre ....subjektiv. Der Unterschied zwischen uns beiden ist, dass ich das weiß.
geloescht 20210614
30.04.2020, 08:07 Uhr
Oberlehrer die Menschen sind alle subjektiv
deswegen werden die ja auch durch Manipulation missbraucht. Sie sind auch so ein Missbrauchter und erkennen zwar Ansätze(wie oben in Ihrer "Ausführung") aber ansonsten!? Bretter,Bretter,Bretter.
Das einzig objektive auf dieser Erde sind die Geburt und der Tod.Alles was dazwischen liegt(also das Leben) wird sowohl durch Tiere als auch durch Menschen subjektiv gestaltet.
Dann gestalten Sie mal Ihre verdrehte Meinung in der "Merkel Welt". Ich hoffe Sie demonstrieren morgen für eine bessere Welt in Deutschland und Nordhausen.Ich nicht.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.