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Hass im Netz

Landrat erstattete Anzeige

Dienstag, 28. April 2020, 19:41 Uhr
Politikerinnen und Politiker sowie Personen des öffentlichen Lebens sind es durchaus gewohnt, im Fokus zu stehen - Sie müssen entscheiden, eine Richtung vorgeben. Sie stehen vor der Kamera und den Mikros, wenn es darum geht populäre und weniger populäre Entscheidungen zu verkünden. Landrat Matthias Jendricke ist einer dieser Politiker...

Matthias Jendricke (Foto: nnz) Matthias Jendricke (Foto: nnz)
Gerade in der aktuellen Zeit fühlen sich viele Menschen in ihrer Handlungsfreiheit besonders stark eingeschränkt. Man muss Abstand zum besten Freund und der besten Freundin halten. Man muss beim Einkaufen einen Korb nehmen und auch in den Öffis Maske tragen. In vielen Bundesländern gelten Kontakteinschränkungen, in manchen Ausgangsbeschränkungen. Party? Ist nicht. Das Festival im Sommer, auf das du dich seit vielen Wochen freust? Abgesagt. Eine Reise gebucht? Storniert. Die Oma zum 90. Geburtstag besuchen? Lieber per Videochat gratulieren. Eine große Demonstration zum 1. Mai anmelden? Ja, aber nur mit maximal 50 Teilnehmern und unter Auflagen zum Infektionsschutz.

Wir alle erleben aktuell massive Grundrechtseinschränkungen und bei vielen Menschen führt das zu Frust und Ärger, denn wir sind es gewohnt, Entscheidungen zu hinterfragen. Wir sind freie Menschen, machen uns selbst einen Kopf, bilden uns eine Meinung- der eine mehr, der andere weniger. Wenn sich der Frust über Maßnahmen allerdings potenziert und aufbaut, entlädt er sich irgendwann. Als Kanal für diesen Frust müssen oftmals die sozialen Netzwerke herhalten, denn genau hier sind die Politiker direkt und öffentlich erreichbar. Zum Problem wird es allerdings, wenn die Meinungsäußerung die Schwelle zur Strafbarkeit überschreitet. Denn dann begeht man auch im Netz eine Straftat.

Wenn Menschen im Netzwerk andere Menschen beleidigen, dann ist dies eine Form der Gewalt, die über Sprache, Bilder und Worte in digitalen Medien verbreitet wird. Andere werden beleidigt, bedroht und beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer vom Mainstream abweichenden Meinung herabgewürdigt. Die Gründe für Hass im Netz sind vielfältig: Intoleranz, Rassismus, Sexismus. Die Opfer sind nicht nur Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens. Es kann jeden treffen.

Ganz aktuell liegt uns ein Fall vor, bei dem Anfang April ein User in einer geschlossenen Thüringer Facebook-Gruppe einen anderen mit den Worten "Dich Wichser sollte man öffentlich hinrichten" beleidigte. Der Betroffene, der Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke, fertigte davon Screenshots und zeigte den Sachverhalt bei der Polizei an, die die Ermittlung aufnahm.

Der Urheber dieses strafbaren Kommentars konnte innerhalb eines Tages ermittelt und zur Polizei vorgeladen werden. "Der Beschuldigte, ein 35-jähriger aus Nordhausen, äußerte gegenüber unseren Kollegen wohl, lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht zu haben", schreibt die Thüringer Polizei auf Facebook. Diese Ansicht vertrat er auch im Laufe des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Amtsgericht daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung. Das Gericht setzte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro fest, insgesamt also 2.500 Euro.
Autor: nnz

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