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Do, 16:42 Uhr
23.04.2020
Hochschule Nordhausen

Numerus Clausus entfällt

Bei Bewerbungen für das Wintersemester 2020/21 setzt die Hochschule Nordhausen aufgrund der Corona-Pandemie den Numerus Clausus außer Kraft. Das teilte die Hochschule jetzt mit...

Seit 15.04. läuft das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2020/21 an der Hochschule Nordhausen. Nun hat sich die Hochschulleitung dazu entschlossen, das Bewerbungsverfahren für die Studiengänge Gesundheits- und Sozialwesen sowie Heilpädagogik zu vereinfachen, indem die Zulassungsbeschränkung durch einen Numerus Clausus für die aktuelle Bewerbungsrunde ausgesetzt wird.

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Bisher galt für diese beiden Studiengänge die Bewerbung über ein Bewerbungsportal im Dialogorientierten Serviceverfahren, für das eine separate Registrierung notwendig war. Hierfür stand aktuell noch kein Datum für den Beginn des Bewerbungszeitraumes fest. Nach der Entscheidung der Hochschulleitung, dass der Numerus Clausus außer Kraft gesetzt ist, kann die Bewerbung ab sofort über das Bewerbungsportal der Hochschule erfolgen. Für alle weiteren Studiengänge ist das Bewerbungsportal ebenfalls geöffnet.

Alle erfolgreichen Bewerbungen erhalten einen vorläufigen Bescheid zur Einschreibung. Die Einschreibung kann dann entweder postalisch durch Zusendung aller erforderlichen Unterlagen oder persönlich im September vorgenommen werden.

Link zum Bewerbungsportal der Hochschule Nordhausen: https://www.hs-nordhausen.de/bewerbung/online-bewerbung/

Mentoren-Programm geht in die dritte Runde


Das Rowena-Morse-Mentoring-Programm (RMMP) der Thüringer Hochschulen ist ein seit 2018 bestehendes Förderangebot für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen der Hochschulen im Freistaat Thüringen.

Das fächerübergreifende Förderprogramm begleitet Doktorandinnen in der Endphase ihrer Promotion und Postdoktorandinnen bei der Planung ihres individuellen Karriereweges. Während der Programmlaufzeit von 12 Monaten vernetzen sich die Mentees im Rahmen von Peer-Mentorings, werden von erfahrenen Professor(innen) der Thüringer Hochschulen in Gruppen-Mentorings individuell beraten und können sich in Workshops gemeinsam weiterbilden.

Die nächste Programmlaufzeit beginnt Anfang November 2020 und Doktorandinnen sowie Postdoktorandinnen können sich bis 16.08.2020 bewerben.

Namensgeberin für das Programm ist Rowena Morse, eine Amerikanerin, die 1904 während eines Gastaufenthaltes in Deutschland als erste Frau ihre Promotion in Thüringen erfolgreich abschloss. Obwohl ein Studium für Frauen in Jena erst ab 1907 erlaubt war, nahm die Universität Jena ihren Promotionsantrag an, der vorher in Berlin abgelehnt wurde. 1933 besuchte Rowena Morse die Universität Jena erneut und gilt als erste Philosophie-Dozentin an einer deutschen Hochschule.

Das Grundkonzept des Mentoring-Programms wurde an der Friedrich-Schiller-Universität Jena entwickelt und im Arbeitskreis Mentoring des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung (TKG) als ein gemeinsames Konzept der Thüringer Hochschulen weiterentwickelt. Finanziert wird das Programm durch das TKG.
Autor: red

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