Mo, 13:50 Uhr
06.06.2005
Richter Kropp: Katholisch eingeschlafen
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Der 41jährige Alois P. (Namen geändert) ist ein gestandenes Bayerisches Mannsbild. Seine große Liebe fand er aber dann in Lolita B. (48) in Allmenhausen im Kyffhäuserkreis. Beide wollen bald heiraten, jedoch war es für Alois P. immer ein großes Problem, dass Lolita B. nicht dem katholischen Glauben angehörte. Was sich daraus entwickelte, ließ selbst einen erfahrenen Richter nicht kalt.
Darüber gab es heftige Diskussionen, auch am 02.10.2004, als P. nach dem Genuß zahlreicher Biere zu seiner Verlobten sagte, er habe genug und werde jetzt nach Bayern fahren. Lolita B. rief sofort die Polizeiinspektion Kyffhäuser an, da sie befürchtete, P. werde alkoholisiert auf der Autobahn nach Bayern fahren. Tatsächlich war er jedoch in Allmenhausen nur 200 Meter von der Wohnung der B. entfernt gefahren, wo ihm die herbeigeeilten Polizeibeamte im Wagen schlafend auffanden. Gegenüber den Beamten räumte er sofort die Tat ein. Als ein paar Monate später ein Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen in seinem Postkasten in Bayern lag, wollte er davon nichts mehr wissen - wie viele Angeklagte, deren früheres Wort sie dann reut.
Er trug vor, dass sein erheblicher Alkoholkonsum von 2, 66 Promille einer Verwertbarkeit entgegenstehen würde. Darüber waren schon Amtsgericht und Landgericht im Rahmen des Führerscheinentzuges verschiedener Meinung gewesen. Amtsrichter Christian Kropp stellte in der Hauptverhandlung entscheidend auf die Aussagen der Polizeibeamten ab. Diese hatten Alois P. und Lolita B. am Tatort belehrt und vernommen, beide machten auf sie einen zwar alkoholisierten, aber noch verständlichen Eindruck. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde P. zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt, für 7 Monate bleibt seine Fahrerlaubnis noch bei den Akten.
Alois P. und Lolita B. haben sich inzwischen wieder ausgesöhnt und wollen heiraten, trotzdem P. aufgrund der Anzeige seiner Verlobten seinen Arbeitsplatz verloren hat - Liebe kennt halt keine Grenzen. P. hat gegen das Urteil inzwischen Rechtsmittel eingelegt.
Autor: nnzDarüber gab es heftige Diskussionen, auch am 02.10.2004, als P. nach dem Genuß zahlreicher Biere zu seiner Verlobten sagte, er habe genug und werde jetzt nach Bayern fahren. Lolita B. rief sofort die Polizeiinspektion Kyffhäuser an, da sie befürchtete, P. werde alkoholisiert auf der Autobahn nach Bayern fahren. Tatsächlich war er jedoch in Allmenhausen nur 200 Meter von der Wohnung der B. entfernt gefahren, wo ihm die herbeigeeilten Polizeibeamte im Wagen schlafend auffanden. Gegenüber den Beamten räumte er sofort die Tat ein. Als ein paar Monate später ein Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen in seinem Postkasten in Bayern lag, wollte er davon nichts mehr wissen - wie viele Angeklagte, deren früheres Wort sie dann reut.
Er trug vor, dass sein erheblicher Alkoholkonsum von 2, 66 Promille einer Verwertbarkeit entgegenstehen würde. Darüber waren schon Amtsgericht und Landgericht im Rahmen des Führerscheinentzuges verschiedener Meinung gewesen. Amtsrichter Christian Kropp stellte in der Hauptverhandlung entscheidend auf die Aussagen der Polizeibeamten ab. Diese hatten Alois P. und Lolita B. am Tatort belehrt und vernommen, beide machten auf sie einen zwar alkoholisierten, aber noch verständlichen Eindruck. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde P. zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt, für 7 Monate bleibt seine Fahrerlaubnis noch bei den Akten.
Alois P. und Lolita B. haben sich inzwischen wieder ausgesöhnt und wollen heiraten, trotzdem P. aufgrund der Anzeige seiner Verlobten seinen Arbeitsplatz verloren hat - Liebe kennt halt keine Grenzen. P. hat gegen das Urteil inzwischen Rechtsmittel eingelegt.


