Mi, 15:25 Uhr
01.04.2020
Stadtverwaltung Nordhausen
Einsichtnahme in Bauleitplanungen bleibt möglich
Trotz der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Einsichtnahme der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen ausliegenden Unterlagen zu den Bebauungsplänen auch weiterhin möglich, darüber informiert jetzt das zuständige Amt für Stadtentwicklung...
Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation wird die Auslegungszeit der Bebauungspläne bis einschließlich 17. April 2020 verlängert.
Der Bebauungsplan Nr. 115-1 und 115-2 Steuerung des Einzelhandels der Stadt Nordhausen sowie der Bebauungsplan Nr. 109 Darrweg/Helmestraße der Stadt Nordhausen kann auch weiterhin eingesehen werden. Voraussetzung hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung unter den folgenden Rufnummern 03631 / 696-465 bzw. 696-357.
Die Auslegungsunterlagen stehen auch weiterhin unter www.nordhausen.de zur Einsichtnahme bereit. Stellungnahmen sind bevorzugt in schriftlicher Form zu übermitteln, können jedoch auch mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Rathaus: Besuche nur in dringenden Fällen und mit vorheriger telefonischer Anmeldung
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs hat das Rathaus seit Dienstag, dem 17. März, den Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden stark eingeschränkt. Der Dienst am Bürger erfolgt nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer Voranmeldung per Cityruf. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus vorab telefonisch nachzufragen und terminieren zu lassen.
Autor: redUnter Berücksichtigung der aktuellen Situation wird die Auslegungszeit der Bebauungspläne bis einschließlich 17. April 2020 verlängert.
Der Bebauungsplan Nr. 115-1 und 115-2 Steuerung des Einzelhandels der Stadt Nordhausen sowie der Bebauungsplan Nr. 109 Darrweg/Helmestraße der Stadt Nordhausen kann auch weiterhin eingesehen werden. Voraussetzung hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung unter den folgenden Rufnummern 03631 / 696-465 bzw. 696-357.
Die Auslegungsunterlagen stehen auch weiterhin unter www.nordhausen.de zur Einsichtnahme bereit. Stellungnahmen sind bevorzugt in schriftlicher Form zu übermitteln, können jedoch auch mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Rathaus: Besuche nur in dringenden Fällen und mit vorheriger telefonischer Anmeldung
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs hat das Rathaus seit Dienstag, dem 17. März, den Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden stark eingeschränkt. Der Dienst am Bürger erfolgt nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer Voranmeldung per Cityruf. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus vorab telefonisch nachzufragen und terminieren zu lassen.
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