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Di, 16:01 Uhr
31.03.2020
Kreissparkasse Nordhausen:

Zins- und Tilgungszahlungen werden ausgesetzt

Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise können dazu führen, dass die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen für Kredite von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können...


Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können.

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Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll morgen in Kraft treten. Die Kreissparkasse Nordhausen bietet ab heute derartige
Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, wird den Sparkassenkunden ein einfacher
Online-Weg angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen.

Selbstverständlich sind auch telefonische Aussetzungen möglich unter 03631 / 428 0 möglich.
#GemeinsamDaDurch
Autor: red

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