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Mi, 17:55 Uhr
25.03.2020
Aktualisierte Kriterien für Kinder-Notbetreuung

Mehr Kinder können in die Notbetreuung

Das Bildungsministerium hat mit Wirkung ab Donnerstag, 26. März, den Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten angeboten werden kann, angepasst. Zugelassen sind nun auch Kinder, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- und Pflegewesen beschäftigt ist...

So werden nun auch Kinder, bei denen nur ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen im Gesundheits- und Pflegewesen betraut ist, zur Notbetreuung zugelassen...

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Eltern benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass sie zu diesem Personenkreis gehören. Bisher war für alle Kinder in der Notbetreuung Voraussetzung, dass beide Eltern in der absolut notwendigen Infrastruktur tätig sind. Das ist auch für alle übrigen Berufsgruppen, für deren Kinder Notbetreuung angeboten wird, weiter der Fall.

Weiterhin ist eine neue Gruppe mit in das Notbetreuungsprogramm aufgenommen worden: Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes angezeigt ist. Für die Entscheidung war ausschlaggebend, dass hier mit fortdauernder Schließung der Einrichtungen eine wichtige tägliche Konstante für diese besonders schutzwürdigen Kinder weggebrochen ist. Das Bildungsministerium trägt damit unter anderem auch den öffentlichen Hinweisen des unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig Rechnung. Dieser hatte auf die besonderen Gefahren für besonders schutzwürdige Kinder in der Zeit der besonderen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen hingewiesen. Für eine Aufnahme solcher Kinder in die Notbetreuung ist nun eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes ohne Begründung notwendig.

Weitere Anpassungen betreffen eine kleine Anzahl von Berufsgruppen. Das Ministerium reagiert hier auf die bisherigen Erfahrungen mit der Notbetreuung seit Beginn der Schulschließungen. Das aktuelle Hinweisschreiben an Schulen und Kindergartenträger ist auf den Internetseiten des Bildungsministerium onlinegestellt.

Ziel des Bildungsministeriums ist es weiter, den Kreis der notbetreuten Kinder so eng begrenzt wie möglich zu halten, um die Ziele der Pandemiebekämpfung zu erreichen.
Autor: red

Kommentare
geloescht 20210830
25.03.2020, 19.30 Uhr
Sehr gut
Damit haben sich sowohl die Probleme von faktisch Alleinerziehenden (bei denen sich der zweite sorgeberechtigte Elternteil nicht kümmert oder nicht kümmern kann, weil z. B. mehrere hundert Kilometer weg oder in häuslicher Gemeinschaft mit z. B. den Großeltern u. a.) als auch von Pflegekräften (siehe Artikel SHK) usw. erledigt. Das finde ich richtig. Was systemrelevant ist, ist eh Auslegungssache und nicht alle waren bisher erfasst. Eine meiner Kolleginnen hatte eben dieses Problem schon mit der Betreuung. Von daher finde ich es gut, das Thüringen jetzt nachreguliert. In Niedersachsen gibt's für Regelung schon seit einigen Tagen....
harz59
25.03.2020, 21.50 Uhr
Der richtige Schritt
......lange genug hat es gedauert, bis man bemerkt, dass viele Pflegekräfte, Verkäufer........nicht arbeiten können.
So intelligent hätten die " Beschlussfasser" von Anfang an sein können. Das kommt davon dass man nie Fachleute, die sich mit der wirklichen Realität täglich auseinandersetzen müssen, mit ins " Entscheidungsboot" holt.
Immer schön vom Schreibtisch aus, fern dem wirklichen Leben.
Bleibt gesund!
USERin
26.03.2020, 07.10 Uhr
Unverantwortliche Entscheidung!
Kontaktreduzierung fehlgeschlagen!
Rückkehr zum Normalbetrieb statt Notbetreuung!
Kinder und Erzieher*innen/Pädagonen*innen zum Corona- Abschuss freigegeben!
SEHR GUTE ENTSCHEIDUNG? Ja, um das CoronaVirus - durch die eigenen Kinder - auch auf die restlichen Gesundheitsfachkräfte großzügig zu übertragen!
UNFASSBARE SITUATION! SOFORT WIEDER REDUZIEREN!
ewu85
26.03.2020, 09.01 Uhr
Verantwortungslos
Da dürfen sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als 2 Personen zusammen aufhalten, werden in den Kindergärten und Schulen die Betreuungsgruppen kräftig aufgefüllt. Kinder halten sich auch ständig an den empfohlenden Mindestabstand und an die 2 Personenregel in den Betreuungsräumen. Lachhaft! Wenn nun 20 Kinder betreut werden müssen kann man den Kindergarten oder die Schule auch gleich wieder öffnen und zum Normalbetrieb übergehen. Sicher im Interesse des Bildungsministeriums.
Lukrezia
26.03.2020, 09.35 Uhr
Warum schafft man hier neue Virusbrutstätten?
In Gesamtdeutschland werden die Maßnahmen gegen das Coronavirus verschärft.
In der Notbetreuung hingegen werden die Kriterien bei sich stetig erhöhenden Fallzahlen immer weiter aufgeweicht, was zu größeren Gruppen führt. In diesen Gruppen befinden sich Kinder, deren Eltern ein hohes Expositionsrisiko haben. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass das Virus in die Einrichtung gebracht wird, die Kinder sich untereinander anstecken und es in die eigenen Familien hineintragen.
Im schlechtesten Fall muss bei einem Ausbruch die Einrichtung geschlossen werden. Wem ist dann geholfen?
Natürlich ist es wichtig, dass eine Altenpflegerin oder Krankenpflegerin ihrem Beruf nachgehen kann. Aber warum kann hier nicht der Vater des Kindes oder Lebenspartner seiner Verantwortung gerecht werden und die Betreuung übernehmen?
Aus rein wirtschaftlichen Interessen wird hier mit der Gesundheit der anderen Kinder und des Betreuungspersonals fahrlässig umgegangen. Jetzt ist es im Extremfall so, dass der Vater in Ruhe im Home-Office arbeiten kann, während das Kind fremdbetreut wird.
Gerade in der Betreuung von jüngeren Kinder kann kein Mindestabstand eingehalten werden. Hier gibt es keine Schutzkleidung oder Plexiglasscheiben wie für andere Berufsgruppen. Auch die Pädagogen haben Familie und verdienen Schutz.
b@st3l76
26.03.2020, 09.56 Uhr
Fassungslos, über soviel Unvernunft voriger User.
Wie kann eine solche Entscheidungen Normalität in die Kitas bringen, geschweige denn die Entscheidung Verantwortungslos nennen? Unmöglich. Denke mal, das können nur Eltern oder nicht Eltern von sich geben, die KEINE Probleme haben, für 5 Wochen die Kinder in Betreuung geben, oder sich sogar noch auf Kosten von der Krankenkasse krankschreiben lassen. Die Kitas müssen Auflagen erfüllen, es werden wohl kaum 20 Kinder in einem Raum sitzen. Und vom Normalbetrieb kann wohl auch keine Rede sein, wenn 80% immer noch ihre Kinder selbst Betreuen müssen. Ich finde die Entscheidung zu 100% vertretbar. Die Epedemi kann auch so weiter im Rahmen gehalten werden, wie es jetzt schon durch Auflagen etc. geregelt wird. Da spielt wohl eine 20% -ige Mehrauslastung, indem auch Kitas ihre Hygiene Massnahmen einhalten, keine entscheidende Rolle.
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