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Mo, 17:50 Uhr
16.03.2020
WBG Südharz

Geschäftsstellen vorerst geschlossen

Ab morgen (17. März) wird die Wohnungsbaugenossenschaft Südharz (WBG) wegen der Corona-Krise sowohl die Hauptgeschäftsstelle in der Bochumer Straße in Nordhausen als auch die Zweigstellen in Bleicherode und Heringen sowie die Büros ihrer Objektmanager in den jeweiligen Wohngebieten für den gesamten Kundenverkehr bis vorerst 3. April 2020 schließen...

WBG (Foto: WBG) WBG (Foto: WBG)

Bereits vereinbarte Termine, auch zur Beratung bei Inhaberschuldverschreibungen, müssen in Anbetracht der Situation um das Corona-Virus abgesagt bzw. wenn möglich telefonisch realisiert werden. Das teilte soeben der Vorstand der WBG Südharz mit.

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Beratungen mit Interessenten für Wohnungen werden vorerst ausschließlich per Telefon oder E-Mail angeboten. Wohnungsvor- bzw. -endabnahmen können bis zum 3. April nicht vorgenommen werden. Daher werden telefonisch neue Termine für einen späteren Zeitraum vereinbart. Tatsächlich notwendige Ausnahmen sind mit dem zuständigen WBG-Mitarbeiter ebenfalls telefonisch oder per E-Mail abzustimmen. Für Anfragen der Genossenschaftsmitglieder an ihre jeweiligen Objektmanager sowie an die WBG-Sozialarbeiter gilt die gleiche Festlegung.

Weiterhin teilt die Genossenschaft mit, dass Reparaturen während dieser Ausnahmesituation auf die Beseitigung von Havarien und absolut notwendige Arbeiten beschränkt werden.

Für gesellschaftliche Veranstaltungen bleiben darüber hinaus auch der Gemeinschafts-Pavillon in der Seniorenwohnanlage „An der Zichorienmühle/Aueblick“ in Nordhausen sowie die Begegnungsstätte „Am Löwentor“ in Bleicherode geschlossen.

Sämtliche Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis zum 3. April 2020. Der Vorstand der Genossenschaft behält sich vor, diese auch weiter zu verlängern, sollten die Umstände dies erforderlich machen.

Der WBG-Vorstand bittet alle WBG-Mitglieder, Kunden und Partner der Wohnungsbaugenossenschaft für diese Maßnahmen um Verständnis. Sie dienen der gesundheitlichen Prävention der Mitarbeiter, aber auch der Vorsorge gegenüber den WBG-Mitgliedern.
Autor: red

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