Mo, 10:54 Uhr
16.03.2020
Wer e-Service und Hotline nutzt, kann sich schützen Arbeitsagentur informiert: Angesicht der bu
E-Service und Hotline nutzen
Angesicht der bundesweiten Ausbreitung des Coronavirus kommt der Gesundheitsvorsorge der Kundinnen und Kunden in öffentlichen Gebäuden große Bedeutung zu....
Als Behörde mit täglich vielen Besuchern ist die Arbeitsagentur daran interessiert, die Ansteckungsgefahr für Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gering zu halten. Persönliche Vorsprachen im Dienstgebäude können in vielen Fällen vermieden werden. Kundinnen und Kunden wird daher die telefonische Klärung oder die Nutzung des e-Services online nahegelegt.
Das Service-Center ist unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei erreichbar.
Mit den e-Services auf www.arbeitsagentur.de können sich Jobsuchende online arbeitsuchend melden, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, Erkrankungen, Adressänderungen und vieles mehr mitteilen. Arbeitslosmeldungen müssen nach wie vor persönlich erfolgen, so besagt es der Gesetzgeber. Firmen können freie Stellen melden und Arbeitgeberbescheinigungen elektronisch übermitteln.
Der Service steht für alle mobilen Endgeräte, wie Smartphone oder Tablet zur Verfügung.
Autor: ikAls Behörde mit täglich vielen Besuchern ist die Arbeitsagentur daran interessiert, die Ansteckungsgefahr für Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gering zu halten. Persönliche Vorsprachen im Dienstgebäude können in vielen Fällen vermieden werden. Kundinnen und Kunden wird daher die telefonische Klärung oder die Nutzung des e-Services online nahegelegt.
Das Service-Center ist unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei erreichbar.
Mit den e-Services auf www.arbeitsagentur.de können sich Jobsuchende online arbeitsuchend melden, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, Erkrankungen, Adressänderungen und vieles mehr mitteilen. Arbeitslosmeldungen müssen nach wie vor persönlich erfolgen, so besagt es der Gesetzgeber. Firmen können freie Stellen melden und Arbeitgeberbescheinigungen elektronisch übermitteln.
Der Service steht für alle mobilen Endgeräte, wie Smartphone oder Tablet zur Verfügung.


