Fr, 11:44 Uhr
13.03.2020
Kirchen im Südharz bleiben geöffnet:
Noch kein Grund Gottesdienste abzusagen
Im Moment sieht Superintendent Andreas Schwarze noch keinen Grund alle Gottesdienste abzusagen. Sehr wohl muss reiflich überlegt werden, inwieweit man Menschen und sich selbst einem Risiko aussetzt, empfiehlt er. Gegenwärtig verändert sich jedoch die Risikoeinschätzung täglich...
Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Da die Gemeinden des Kirchenkreises Südharz in verschiedenen Landkreisen liegen, kann es keine einheitliche Empfehlung von Seiten des Kirchenkreises geben. Konkrete Entscheidungen vor Ort treffen entsprechend das Pfarramt und der Gemeindekirchenrat, Kreiskirchenrat, Kreiskirchenamt und die Leitungen der Einrichtungen. Superintendent Andreas Schwarze hat auf der Grundlage eines Schreibens der Landeskirche ein paar generelle Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die einige Fragen der Gemeinden beantworten und sich auf den aktuellen Stand beziehen.
Abendmahl
Das Abendmahl in einerlei Gestalt, also nur die Austeilung des Brotes, der Hostie, wird empfohlen. Dies ist eine vollgültige Teilnahme am Abendmahl. Das Eintauchen der Hostie in den Kelch (die Intinktio) ist nicht empfehlenswert. Da es sich bei dem Coronavirus um eine Schmierinfektion handelt, die allein schon über den Kontakt der Hand mit der Hostie übertragen werden kann, wäre auch die Intinktio ein möglicher Infektionsweg. Auf den Friedensgruß oder das Händereichen nach dem Abendmahl ist zu verzichten.
Veranstaltungen und Gottesdienste
Da eine Risikoabschätzung derzeit nicht möglich ist, sind alle Mehrtagesveranstaltungen abgesagt worden, wie beispielsweise das Konfifestival. Die Großveranstaltung Harzblick Wandermarathon wurde auf 2021 verschoben. Ebenso wie alle Veranstaltungen mit Kindern, die einen größeren Umfang haben, wie die Kinderbibeltage und der Bibelpokal. Wir können nur bitten in Absprache mit dem Gemeindekirchenrat zu überlegen, welche Veranstaltungen in welcher Form stattfinden können, richtet er sich an die Gemeinden.
Die öffentlichen Verfügungen der Landkreise sind dabei unbedingt zu beachten. Da der Kirchenkreis Südharz sich über 4 Landkreise erstreckt, sind die Verfügungen unterschiedlich. Für den Landkreis Nordhausen beispielsweise gilt, dass bei öffentlichen Veranstaltungen mit über 100 Menschen Adresslisten mit Teilnehmern geführt werden müssen, inklusive Telefonnummer und Sitzplatz. Diese Listen sind 4 Wochen aufzubewahren. Im Kyffhäuser Landkreis sind öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen gänzlich untersagt. Der Eichsfeldkreis verfügt, dass Veranstaltungen mit über 200 Personen vorher mit einer Risikobewertung angezeigt werden. So der bisherige Stand. Mit Blick auf die anstehenden Konfirmationen wird es kreative Lösungen brauchen.
Wie weiter?
Wenn Schulen und Kindergärten geschlossen werden, dann wäre das ein Indikator auch bei den Gottesdiensten und Kinderstunden zu reagieren, schaut Superintendent Andreas Schwarze voraus. Doch auch dann gibt es die Möglichkeit Gottesdienste zu feiern. Jeder Einzelne muss auch jetzt schon für sich Sorge tragen, ob er in den Gottesdienst geht, die Medien nutzt oder eine Andacht in häuslicher Gemeinschaft feiert. Seit über einem Jahr gibt es dazu jeden Monat eine neue Vorlage auf der Homepage des Kirchenkreises Südharz www.ev-kirchenkreis-suedharz.de
Das Landeskirchenamt der Evangelischen Landeskirche Mitteldeutschlands EKM empfiehlt zudem ein Vorgehen wie in Halle. Dort läuten die Glocken und es wird zum Gebet gerufen, die Kirchentüren sind geöffnet und unter Beachtung der bekannten Sicherheitsmaßnahmen werden Seelsorgegespräche angeboten. Auch mit dem Aufstellen von Gebetsbriefkästen oder dem Auslegen von Segenskärtchen kann den Sorgen der Menschen begegnet werden.
Wir tragen Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind und rufen auf zur Fürbitte, besonders für die Kranken und alle, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ihren Dienst tun, bittet Superintendent Andreas Schwarze. Wir tun das uns Mögliche, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Bei all unserem Tun und Lassen kann uns das Bibelwort aus dem 2. Timotheus 1,7 leiten: Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.
Regina Englert
Autor: redGrundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Da die Gemeinden des Kirchenkreises Südharz in verschiedenen Landkreisen liegen, kann es keine einheitliche Empfehlung von Seiten des Kirchenkreises geben. Konkrete Entscheidungen vor Ort treffen entsprechend das Pfarramt und der Gemeindekirchenrat, Kreiskirchenrat, Kreiskirchenamt und die Leitungen der Einrichtungen. Superintendent Andreas Schwarze hat auf der Grundlage eines Schreibens der Landeskirche ein paar generelle Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die einige Fragen der Gemeinden beantworten und sich auf den aktuellen Stand beziehen.
Abendmahl
Das Abendmahl in einerlei Gestalt, also nur die Austeilung des Brotes, der Hostie, wird empfohlen. Dies ist eine vollgültige Teilnahme am Abendmahl. Das Eintauchen der Hostie in den Kelch (die Intinktio) ist nicht empfehlenswert. Da es sich bei dem Coronavirus um eine Schmierinfektion handelt, die allein schon über den Kontakt der Hand mit der Hostie übertragen werden kann, wäre auch die Intinktio ein möglicher Infektionsweg. Auf den Friedensgruß oder das Händereichen nach dem Abendmahl ist zu verzichten.
Veranstaltungen und Gottesdienste
Da eine Risikoabschätzung derzeit nicht möglich ist, sind alle Mehrtagesveranstaltungen abgesagt worden, wie beispielsweise das Konfifestival. Die Großveranstaltung Harzblick Wandermarathon wurde auf 2021 verschoben. Ebenso wie alle Veranstaltungen mit Kindern, die einen größeren Umfang haben, wie die Kinderbibeltage und der Bibelpokal. Wir können nur bitten in Absprache mit dem Gemeindekirchenrat zu überlegen, welche Veranstaltungen in welcher Form stattfinden können, richtet er sich an die Gemeinden.
Die öffentlichen Verfügungen der Landkreise sind dabei unbedingt zu beachten. Da der Kirchenkreis Südharz sich über 4 Landkreise erstreckt, sind die Verfügungen unterschiedlich. Für den Landkreis Nordhausen beispielsweise gilt, dass bei öffentlichen Veranstaltungen mit über 100 Menschen Adresslisten mit Teilnehmern geführt werden müssen, inklusive Telefonnummer und Sitzplatz. Diese Listen sind 4 Wochen aufzubewahren. Im Kyffhäuser Landkreis sind öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen gänzlich untersagt. Der Eichsfeldkreis verfügt, dass Veranstaltungen mit über 200 Personen vorher mit einer Risikobewertung angezeigt werden. So der bisherige Stand. Mit Blick auf die anstehenden Konfirmationen wird es kreative Lösungen brauchen.
Wie weiter?
Wenn Schulen und Kindergärten geschlossen werden, dann wäre das ein Indikator auch bei den Gottesdiensten und Kinderstunden zu reagieren, schaut Superintendent Andreas Schwarze voraus. Doch auch dann gibt es die Möglichkeit Gottesdienste zu feiern. Jeder Einzelne muss auch jetzt schon für sich Sorge tragen, ob er in den Gottesdienst geht, die Medien nutzt oder eine Andacht in häuslicher Gemeinschaft feiert. Seit über einem Jahr gibt es dazu jeden Monat eine neue Vorlage auf der Homepage des Kirchenkreises Südharz www.ev-kirchenkreis-suedharz.de
Das Landeskirchenamt der Evangelischen Landeskirche Mitteldeutschlands EKM empfiehlt zudem ein Vorgehen wie in Halle. Dort läuten die Glocken und es wird zum Gebet gerufen, die Kirchentüren sind geöffnet und unter Beachtung der bekannten Sicherheitsmaßnahmen werden Seelsorgegespräche angeboten. Auch mit dem Aufstellen von Gebetsbriefkästen oder dem Auslegen von Segenskärtchen kann den Sorgen der Menschen begegnet werden.
Wir tragen Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind und rufen auf zur Fürbitte, besonders für die Kranken und alle, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ihren Dienst tun, bittet Superintendent Andreas Schwarze. Wir tun das uns Mögliche, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Bei all unserem Tun und Lassen kann uns das Bibelwort aus dem 2. Timotheus 1,7 leiten: Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.
Regina Englert

