Mi, 15:33 Uhr
25.05.2005
nnz-Forum: Reaktion
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte in der vergangenen Woche ein Statement von Thomas Hoffmann aus Nordhausen veröffentlicht. Darin kritisierte der nnz-Leser die Nicht-Öffnung der Kiesteiche bei Bielen. Jetzt reagiert die Stadtverwaltung.
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
vorab: Wir würden es bedauern, Sie als Badegast zu verlieren. Es ist richtig: Die Eröffnungstermine der Freibade-Einrichtungen in der Stadt Nordhausen sind nicht auf einen bestimmten Termin festgelegt - die Bäder werden in der Zeit zwischen dem 15. Mai und dem 1. Juni erstmals geöffnet. Grund für diese flexible Handhabung des Eröffnungszeitpunktes sind wirtschaftliche Erwägungen. Es scheint uns vernünftig und auch ökonomisch geboten, nicht um des Prinzips willen die Bäder offen zu halten – obwohl das Baden aufgrund der Witterung ausgeschlossen ist.
Obwohl das Wetter am 21. Mai nicht ideal war, öffneten an diesem Tag die Bielener Kiesteiche wie öffentlich angekündigt ihre Tore - und hielten diese auch bis 21 Uhr offen! Die Mitarbeiter registrierten an diesem Tag trotz Vorhaltung aller Kapazitäten keinen einzigen Gast. Einzig die am Abend organisierte Veranstaltung Bungeemaniaa lockte ca. 500 Gäste auf das Badegelände. Auch am Sonntag waren Mitarbeiter der Gesellschaft ab 9 Uhr vor Ort - im selbstverständlich geöffneten Strandbad – auch an diesen Tag bis in die späten Nachmittagsstunden waren vereinzelt Gäste bzw. Spaziergänger im Objekt – aber offensichtlich wegen des Wetters hat niemand die Möglichkeit zum Baden genutzt. Erst dann – und nach Abwägung - entschied sich der verantwortliche Mitarbeiter, die Einrichtung zu schließen. Diese Entscheidung halten wir für gerechtfertigt – eben aus den genannten ökonomischen Erwägungen. Ein rein privater Betreiber hätte nicht anders gehandelt.
Sie beklagen in Ihrer Kritik die Einzäunung des Strandbad-Geländes und damit einen Zustand, der in allen Freibädern üblich ist. Nein, der Zaun soll nicht dazu dienen, Badegäste fern zuhalten, sondern sie zu schützen, vor allem die Kinder. Der Gesetzgeber ist dort eindeutig, und darauf wurden wir auch unmissverständlich vom Versicherer hingewiesen: Mit der Einzäunung kommt das Badehaus Nordhausen als Betreiber dieser Freibadeeinrichtung seiner Pflicht zum Schutz vor Unfällen nach. Kann er die Einrichtung nicht rund um die Uhr – also auch nachts – mit Personal besetzen, hat er dafür zu sorgen, dass sich kein Badegast dorthin verirrt. Die mit der Annahme verbundene Gefahr, ein frei zugängliches Strandbad bedeutet auch die Präsenz von Rettungs- und Sicherheitskräften, ist besonders bei Kindern sehr groß. Sie könnten sich zum Baden entscheiden, weil sie sich fälschlicherweise darauf verlassen, dass Verantwortliche vor Ort sind. Diesen Irrtum auszuschließen, dazu ist der Betreiber per Gesetz angehalten. Kommt es zu Unfällen, steht der Betreiber in der vollen Haftung.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke-Holding, zu dem die Badehaus GmbH gehört, auf seiner kommenden Sitzung erneut dem Thema Öffnungszeiten des Strandbades widmen. Trotz aller gesetzlichen Vorgaben bleibt es Ziel, die Öffnungszeiten am Strandbades möglichst flexibel zu handhaben, da es nicht im Interesse der Stadt bzw. des Betreibers liegt, mit restriktiv gehandhabten Öffnungszeiten Badegäste abzuschrecken. Ein entsprechendes Signal ist mit den Öffnungszeiten bis 21 Uhr an optimalen Sonnen- und Bade-Tagen bereits gesetzt.
Patrick Grabe, Pressesprecher Stadt Nordhausen.
Autor: nnzSehr geehrter Herr Hoffmann,
vorab: Wir würden es bedauern, Sie als Badegast zu verlieren. Es ist richtig: Die Eröffnungstermine der Freibade-Einrichtungen in der Stadt Nordhausen sind nicht auf einen bestimmten Termin festgelegt - die Bäder werden in der Zeit zwischen dem 15. Mai und dem 1. Juni erstmals geöffnet. Grund für diese flexible Handhabung des Eröffnungszeitpunktes sind wirtschaftliche Erwägungen. Es scheint uns vernünftig und auch ökonomisch geboten, nicht um des Prinzips willen die Bäder offen zu halten – obwohl das Baden aufgrund der Witterung ausgeschlossen ist.
Obwohl das Wetter am 21. Mai nicht ideal war, öffneten an diesem Tag die Bielener Kiesteiche wie öffentlich angekündigt ihre Tore - und hielten diese auch bis 21 Uhr offen! Die Mitarbeiter registrierten an diesem Tag trotz Vorhaltung aller Kapazitäten keinen einzigen Gast. Einzig die am Abend organisierte Veranstaltung Bungeemaniaa lockte ca. 500 Gäste auf das Badegelände. Auch am Sonntag waren Mitarbeiter der Gesellschaft ab 9 Uhr vor Ort - im selbstverständlich geöffneten Strandbad – auch an diesen Tag bis in die späten Nachmittagsstunden waren vereinzelt Gäste bzw. Spaziergänger im Objekt – aber offensichtlich wegen des Wetters hat niemand die Möglichkeit zum Baden genutzt. Erst dann – und nach Abwägung - entschied sich der verantwortliche Mitarbeiter, die Einrichtung zu schließen. Diese Entscheidung halten wir für gerechtfertigt – eben aus den genannten ökonomischen Erwägungen. Ein rein privater Betreiber hätte nicht anders gehandelt.
Sie beklagen in Ihrer Kritik die Einzäunung des Strandbad-Geländes und damit einen Zustand, der in allen Freibädern üblich ist. Nein, der Zaun soll nicht dazu dienen, Badegäste fern zuhalten, sondern sie zu schützen, vor allem die Kinder. Der Gesetzgeber ist dort eindeutig, und darauf wurden wir auch unmissverständlich vom Versicherer hingewiesen: Mit der Einzäunung kommt das Badehaus Nordhausen als Betreiber dieser Freibadeeinrichtung seiner Pflicht zum Schutz vor Unfällen nach. Kann er die Einrichtung nicht rund um die Uhr – also auch nachts – mit Personal besetzen, hat er dafür zu sorgen, dass sich kein Badegast dorthin verirrt. Die mit der Annahme verbundene Gefahr, ein frei zugängliches Strandbad bedeutet auch die Präsenz von Rettungs- und Sicherheitskräften, ist besonders bei Kindern sehr groß. Sie könnten sich zum Baden entscheiden, weil sie sich fälschlicherweise darauf verlassen, dass Verantwortliche vor Ort sind. Diesen Irrtum auszuschließen, dazu ist der Betreiber per Gesetz angehalten. Kommt es zu Unfällen, steht der Betreiber in der vollen Haftung.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke-Holding, zu dem die Badehaus GmbH gehört, auf seiner kommenden Sitzung erneut dem Thema Öffnungszeiten des Strandbades widmen. Trotz aller gesetzlichen Vorgaben bleibt es Ziel, die Öffnungszeiten am Strandbades möglichst flexibel zu handhaben, da es nicht im Interesse der Stadt bzw. des Betreibers liegt, mit restriktiv gehandhabten Öffnungszeiten Badegäste abzuschrecken. Ein entsprechendes Signal ist mit den Öffnungszeiten bis 21 Uhr an optimalen Sonnen- und Bade-Tagen bereits gesetzt.
Patrick Grabe, Pressesprecher Stadt Nordhausen.
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.

