Mi, 11:45 Uhr
11.12.2019
Abfallentsorgung
Änderungen rechtzeitig mitteilen
Ab 15. Januar werden rund 23.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen an Grundstückseigentümer und -verwaltungen verschickt. Damit die Gebühren korrekt berechnet werden können, sollten Grundstücksbesitzer alle Veränderungen in ihrem Haushalt rechtzeitig melden...
Die Bescheide enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2019 sowie die Vorausberechnung für das kommende Jahr, auf Basis der geänderten Abfallentsorgungsgebührensatzung, die der Kreistag des Landkreises Nordhausen im November beschlossen hat. Die Satzungsänderung wurde am 18. November im Amtsblatt Nr. 18/2019 des Landkreises Nordhausen bekannt gemacht und gilt seit Oktober 2019. Die Abfallentsorgungsgebührensatzung kann auch nachgelesen werden unter www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html.
Damit die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnet werden können, sollten Grundstücksbesitzer alle Veränderungen in ihrem Haushalt rechtzeitig bis zum 20. Dezember dem Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt melden. Zu den relevanten Änderungen gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstücks von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, also des Grundstückseigentümers oder -verwalters, die Veränderung der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter bzw. der Personenzahl im Haushalt, wenn beispielsweise ein Kind geboren wird oder jemand auszieht. Möglich ist das auch über das Online-Änderungsformular unter www.abfall-nordhausen.de, ebenso wie an die E-Mail Adresse abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 911-339 oder auf dem Postweg an Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen.
Wer dazu Fragen hat, kann sich auch persönlich im BürgerServiceZentrum (BSZ) beraten lassen, montags und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr, dienstags von 8:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 8:30 bis 18:00 Uhr und am Samstag,14. Dezember, von 8:30 bis 12:00 Uhr. Hier können auch Änderungen zum Grundstück mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter des BSZ helfen auch gern bei Fragen zu den Gebühren weiter.
Autor: redDie Bescheide enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2019 sowie die Vorausberechnung für das kommende Jahr, auf Basis der geänderten Abfallentsorgungsgebührensatzung, die der Kreistag des Landkreises Nordhausen im November beschlossen hat. Die Satzungsänderung wurde am 18. November im Amtsblatt Nr. 18/2019 des Landkreises Nordhausen bekannt gemacht und gilt seit Oktober 2019. Die Abfallentsorgungsgebührensatzung kann auch nachgelesen werden unter www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html.
Damit die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnet werden können, sollten Grundstücksbesitzer alle Veränderungen in ihrem Haushalt rechtzeitig bis zum 20. Dezember dem Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt melden. Zu den relevanten Änderungen gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstücks von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, also des Grundstückseigentümers oder -verwalters, die Veränderung der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter bzw. der Personenzahl im Haushalt, wenn beispielsweise ein Kind geboren wird oder jemand auszieht. Möglich ist das auch über das Online-Änderungsformular unter www.abfall-nordhausen.de, ebenso wie an die E-Mail Adresse abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 911-339 oder auf dem Postweg an Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen.
Wer dazu Fragen hat, kann sich auch persönlich im BürgerServiceZentrum (BSZ) beraten lassen, montags und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr, dienstags von 8:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 8:30 bis 18:00 Uhr und am Samstag,14. Dezember, von 8:30 bis 12:00 Uhr. Hier können auch Änderungen zum Grundstück mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter des BSZ helfen auch gern bei Fragen zu den Gebühren weiter.
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