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Mi, 18:57 Uhr
23.10.2019
Bundespolitiker äußern sich

DDR-Unrecht beseitigen

Opfer des Unrechtssystems besserstellen: Bundestag bringt Neuregelungen auf den Weg. Dazu diese Meldung von CDU-Bundestagsmitglied Manfred Grund...

Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall entscheidet der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag über substanzielle Verbesserungen für Opfer politischer Verfolgung in der DDR. Der Nordthüringer Abgeordnete Manfred Grund hat sich für die Ausweitung konkreter Hilfeleistungen für weitere Betroffenengruppen starkgemacht. In der Entfristung der Rehabilitierungsgesetze sieht er einen Meilenstein in der Aufarbeitung der SED-Diktatur.

„Die DDR ist Geschichte, aber sie hat bei unzähligen Menschen Wunden und Narben hinterlassen“, sagt Manfred Grund. Trotz regelmäßig vor Wahlen wiederkehrender Diskussionen um den Begriff „Unrechtsstaat“ halte der Gesetzgeber an dem Ziel fest, das Unrecht der SED-Diktatur konsequent aufzuarbeiten.

Das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungs­rechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR“ sieht als zentrales rechtspolitisches Anliegen der Union in dieser Wahlperiode die Entfristung der geltenden SED-Unrechts­bereinigungs­­gesetze vor. Die Erfahrung habe gezeigt, dass aus vielschichtigen Gründen Rehabilitierungsanträge erst spät und auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR noch gestellt würden, betont Manfred Grund. Auch Opferverbände hätten in der Vergangenheit für eine Entfristung plädiert. Die jetzt gefundene Neuregelung trage diesem berechtigten Anliegen Rechnung.

Das Gesetz weitet zudem Hilfeleistungen auf Betroffenengruppen aus, die zum Teil bislang keine Leistungen erhalten haben. So einigten sich die Koalitionsfraktionen unter anderem darauf, dass verfolgte Schüler Zugang zu Ausgleichsleistungen erhalten. Außerdem soll die Opferrente von 300 auf 330 Euro und die Ausgleichsleistung von 214 auf 240 Euro erhöht werden. Künftig ist alle fünf Jahre die Höhe der Leistungen zu überprüfen, erstmals im Jahre 2025. Die Mindesthaftdauer für den Bezug der Opferrente wird von 180 auf 90 Tage herabgesetzt. Auch Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, die bisher keine Entschädigung erhalten, sollen eine Einmalzahlung bekommen können.

Um die Aufarbeitung im besonders sensiblen Bereich der Zwangsadoptionen zu erleichtern, schafft das Gesetz die Grundlage für eine wissenschaftliche Erforschung politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR.

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„Nicht alle Wunden und Narben, die die Betroffenen an Leib und Seele davongetragen haben, sind heute wieder gut zu machen. Doch ist es auch 30 Jahre nach dem Mauerfall bleibende Pflicht und Verantwortung, Unrecht aufzuarbeiten und Opfern zu helfen. In diesem Sinne ist das neue Gesetz auch gegen das Vergessen gemacht“, sagt Manfred Grund.

Hinweis:

Die abschließende Beratung und Verabschiedung des Gesetzes findet am Donnerstag, den 24. Oktober 2019,
voraussichtlich zwischen 13:40 Uhr und 14:25 Uhr
im Deutschen Bundestag statt.

Abgeordneter Manfred Grund hält im Rahmen der Plenardebatte eine Rede, die im Livestream unter www.bundestag.de und auf Phoenix übertragen wird.
Autor: khh

Kommentare
Wolfi65
23.10.2019, 22.51 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
Leser X
24.10.2019, 07.18 Uhr
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A.kriecher
24.10.2019, 09.22 Uhr
Unrechtsstaat
Nicht nur mit dem Finger auf andere zeigen, selbst mal in sich gehen. Alleine schon die christliche Zugehörigkeit. Die Seite ,,Theologe '' ist sehr interessant. Oder, BRD Unrecht und Existenzerstörung nach der Wiedervereinigung und die ganzen Lügen die nicht enden.
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