eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 14:03 Uhr
27.09.2019
Deutscher Verkehrssicherheitsrat:

Stellungnahme zur Gesetzesnovellierung

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgelegt. Dessen Ziel ist, das Straßenverkehrsrecht stärker an die Bedürfnisse von Radfahrern und Fußgängern anzupassen. Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen ersten Entwurf zur Reform der StVO vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist. Anlässlich der Anhörung, nimmt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat Stellung.

Anzeige symplr
„Wir begrüßen, dass offensichtlich alle politischen Ebenen handeln wollen, um eine spürbare Verbesserung der Verkehrssicherheitslage zu erreichen“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR. „Jeden Tag wird im Jahresdurchschnitt mehr als ein Radfahrer getötet. Bei den kleinen und großen Fußgängern sind die Zahlen noch erschreckender. Das ist eine kontinuierliche Katastrophe. 2018 wurden 445 Radfahrer getötet – vergleichbar mit der Anzahl an Insassen zweier vollbesetzter Airbus-Flugzeuge A320 oder von rund neun Reisebussen.“

Der DVR macht auf Folgendes aufmerksam:

1. Die StVO hat die Aufgabe, alle Verkehrsteilnehmer zu schützen. Der DVR begrüßt daher alle Vorschläge, die geeignet sind, dieses Ziel zu verwirklichen.

2. Im Rahmen der baulichen Infrastruktur sollten Verkehrsarten getrennt werden. Wo das nicht möglich ist, kann es sinnvoll sein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu senken. Die Wahrscheinlichkeit, durch eine Kollision mit einem Fahrzeug getötet zu werden, steigt für Fußgänger und Radfahrer bei Geschwindigkeiten über 30 km/h rapide an.

3. Eine verkehrsträgerübergreifende Verkehrsplanung hat alle Verkehrsteilnehmer im Blick: Fußgänger, Radfahrer, Pkw-, Lkw-Fahrer und auch Busfahrer. Von den Verkehrsbehörden der Kommunen fordert der DVR deshalb eine integrierte, ganzheitliche Netzplanung, die die Schwächsten besonders schützt. Nur so kann Konflikten nachhaltig vorgebeugt werden.

4. Es sollte den kommunalen Behörden ermöglicht werden, präventiv tätig zu werden, ohne dass vorher eine Gefahrenlage bewiesen werden musste. Eine Innovationsklausel, die schon von der Verkehrsministerkonferenz gefordert wurde, ist daher aus Sicht des DVR für Modellversuche der Kommunen sinnvoll.

5. Bezüglich der Diskussion um eine Schrittgeschwindigkeit abbiegender Lkw-Fahrer wird daran erinnert, dass bereits nach geltender Rechtslage für alle Fahrzeugnutzer ein „Hineintasten“ in die Kreuzung erforderlich ist. Der verstärkte Einbau von Abbiegeassistenten wird vom DVR bereits seit langem gefordert.

6. Abschließend ist auf ein häufiges Missverständnis hinzuweisen: Die in der StVO geregelte zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Mindest- oder Richtgeschwindigkeit, sondern darf nur unter optimalen Bedingungen gefahren werden. Wer ungeschützte Verkehrsteilnehmer passiert, muss seine Geschwindigkeit anpassen. Die vorgesehene Normierung von Überholabständen ist zu begrüßen.

Der DVR bewertet positiv, dass man sich des Straßenverkehrsrechts annimmt, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Aber es gilt weiterhin: Eine wirksame Verkehrsüberwachung bleibt das A und O.
Autor: red

Kommentare
Psychoanalytiker
27.09.2019, 17.11 Uhr
Na da habe ich doch schonmal Hinweise ...
... dass z.B. bei der Grimmelalle im Zuge der Umgestaltung von der Arnoldstraße bis zur Parkallee zwei Spuren ausschließlich für Radfahrer eingerichtet werden sollten. Es gibt nämlich nichts "Schlimmeres" als auf Radwegen laufende Fußgänger oder dort fahrende PKW.

Ich würde es auch begrüßen, wenn Fahrradwege massiv und eindeutig farblich gekennzeichnet würden. So hörte ich beispielsweise, dass Großstädte wegen zunehmender Todesfälle durch abbiegende LKW an Unfallschwerpunkten (Radweg kreuzende Straßen) leuchtend rote Farbe auftragen. Warum kennzeichnet man Radwege nicht komplett rot, sondern spart hier und dort Farbe ein!? Wie sagte Herr Spahn einst als Staatssekretär: Es ist genug Geld da. Na dann mal her damit.

Ein weiterer "Punkt" sind abgesenkte Bordsteine, die zwar schon von Vorteil sind, bei denen man aber letztendlich doch "aus dem Sattel gehen" muss, um sich nicht die Wirbelsäule zu brechen. Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht, dass es auch ohne jeglichen Bordstein, z.B. mit einer leichten Schräge der Fahrbahn ginge?

Und wenn man schon neue Radwege plant, dann bitte auch komplett fahrerfreundlich. Neulich befuhr ich einen neu angelegten, breiten und ebenen Radweg. Leider wurde dieser Radweg von mehreren Einfahrten, die mit Kopfsteinpflaster belegt waren, unterbrochen. Wer häufig Rad fährt, kann sich denken, wovon ich spreche ...
Echter-Nordhaeuser
27.09.2019, 22.54 Uhr
@Psychoanalytiker
Es gibt nichts"Schlimmeres"als Radfahrer auf dem Fußweg wo man manchmal nicht weiß wo man hin springen soll weil manche fahren wie die Gaskranken. Als nächstes befahren von Fußgängerüberweg nach StVO absteigen und schieben. Schon oft gehabt das manche ein Haken fahren und drüber fahren das man selbst eine Notbremsung machen muß und dann bekommt man noch den Vogel gezeigt. Als nächstes fahren mit Kopfhörer und dann kreuz und quer über die Straße fahren.
Viele Unfälle werden auch durch Radfahrer herausgefordert weil manche denken sie sind die größten.
Als nächstes mit dem PKW rückwärts Ausparken
andere Verkehrsteilnehmer sprich PKWs halten an Fahrradfahren müssen dahinter lang fahren.
Geht gar nicht!!! Paragraph 1 gilt für alle nicht nur für den Autofahrer.
Kobold2
28.09.2019, 07.12 Uhr
Mit gegenseitigen Vorwürfen
wird es nicht besser. Letzteres kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Es wird meist erst dann angehalten, wenn der Platz zum durchfahren nicht mehr reicht. Mit dem seitlichen Abstand beim überholen haben es viele auch nicht so.Man kann auf Gedeih und Verderb auf Regeln pochen. Es liegt vielen Deutschen im Blut, den Oberlehrer zu spielen. Dann aber auch bei sich selbst!
Oder mit gesundem Verstand mal ein Auge zu drücken, dann wäre der Alltag in vielen Dingen leichter. ;)
Psychoanalytiker
28.09.2019, 07.48 Uhr
@ Echter-Nordhaeuser ...
... Sie haben natürlich Recht, auf Gewegen rasende Fahrradfahrer sind auch ein "NoGo".
Ich ging aber bei meiner Überlegung von meinen Erfahrungen auf "Radwegen" (auch Fernwege) aus. Da laufen z.B. auf ausgewiesen getrennten Rad-/Fußwegen "Vierergruppen" nebeneinander daher, sodass selbst hintereinander fahrende Radfahrer keine "Chance" bekommen.

Mein Hinweis auf die Grimmelallee beruht auch auf praktischen Erfahrung, daher meine Empfehlung der farblich eindeutigen "Doppelspur". Nach StVO müßten die Radler nämlich aus Richtung Parkallee kommend auf der "Schachtbau-Seite" fahren. In Richtung Parkallee auf der "Landratsamt-Seite". Beim heutigen und zukünftigen Verkehrsaufkommen ein "Unding" und voller Gefahren. Daher auch das gewünschte Verbot für PKW, auf der Radspur.

Ja, auch der "Rest" Ihres Kommentars ist ein "NoGo". Hinzu kommt aber auf der einen Seite: Fahren in dunkler Kleidung und fehlendem Licht, auf der anderen Seite: Abbiegen ohne Blinken und ohne "Schulterblick". Und da solche Dinge meist beibehalten werden, sollte die Verkehrsflächengestaltung nicht streng nach "DIN" sondern logisch nach Fahrverhalten gestaltet werden. (Das Reißverschlussystem auf Autobahnen funktioniert auch nur theoretisch und führt in der Praxis zu Staus).
Vor Jahren wurde in der Sendung "Der 7. Sinn" auf Regeln im Straßenverkehr hingewiesen und an diese erinnert. Heute gibt es an deren Stelle Informationen zu Aktienkursen ...

Als letztes noch auf einen weiteren Erfahrungswert: Wer als Radfahrer gesetzestreu aus der Arnoldstraße kommend die Kreuzung Arnold-/Bahnhofstraße z.B. in Richtung Bahnhof befährt und nicht "schieben" will, schwebt in meinen Augen in ständiger Lebensgefahr. Spätestens wenn rechts und links vom Radfahrer riesige LKW-Reifen auftauchen, kommt Angst auf ... Und wenn man "Radfahren" fordert und anpreist, müssen dafür auch Verkehrsflächen geschaffen werden ...
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr