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Sa, 11:12 Uhr
28.09.2019
Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ:

In WGs genau dokumentieren

Mit Semesterbeginn müssen viele junge Menschen, die eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) beziehen, Rundfunkbeitrag zahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät insbesondere Studierenden in WGs genau zu dokumentieren, unter welcher Beitragsnummer ihre jeweilige Bleibe beim Beitragsservice geführt wird und welcher Mitbewohner den Beitrag überweist, damit später keine Nachzahlungsforderungen gestellt werden können.

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Nachweise für gezahlten Rundfunkbeitrag in WGs fehlen oft


"Regelmäßig melden sich Ratsuchende bei uns, die Rundfunkbeiträge für eine Wohnung, in der sie während ihrer Studienzeit gelebt haben, nachzahlen sollen", berichtet Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. In den meisten Fällen wurde der Beitrag ordnungsgemäß entrichtet, allerdings von einem anderen WG-Bewohner. Nachweise darüber fehlen jedoch. "Doch nur wenn Betroffene darlegen können, dass ein anderer Bewohner die Beitragszahlungen übernommen hat und sie selbst für den entsprechenden Zeitraum nicht zahlungspflichtig waren, sind sie von der Beitragspflicht entbunden", erläutert Voß die Rechtslage.

Unterlagen des Beitragsservice länger aufbewahren


Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung einmal fällig. Leben mehrere Studierende gemeinsam in einer Wohngemeinschaft, so muss sich eine Person beim Beitragsservice anmelden und alle übrigen Bewohner dürfen sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Dafür müssen sie beim Beitragsservice nur den Namen und die Beitragsnummer des Zahlenden angeben. Die monatlichen Kosten von 17,50 Euro können dann unter denjenigen WG-Bewohnern aufgeteilt werden, die nicht von der Zahlung befreit sind, wie beispielsweise BAföG-Empfänger. Voß rät Studenten in WGs, den Beitragsservice immer zeitnah zu informieren und bei Ein- oder Auszug entsprechende Aktualisierungen weiterzugeben. Namen und Beitragsnummer der Person, die den Rundfunkbeitrag zahlt, sowie Abmeldebestätigungen sollten Studierende über einen längeren Zeitraum aufbewahren. "Aus Datenschutzgründen ist der Beitragsservice nach einiger Zeit verpflichtet, die Daten derjenigen zu löschen, die vom Rundfunkbeitrag abgemeldet wurden", so Voß.
Autor: red

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