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Mo, 10:26 Uhr
23.09.2019
Thüringer Landesamt für Statistik

Zensus 2021 kündigt sich an

Im Jahr 2021 wird in Deutschland turnusmäßig ein Zensus durchgeführt. Dieses Großprojekt wirft auch in Thüringen Schatten voraus. Im Rahmen einer „Pretest“ genannten Pilotstudie werden in den kommenden Tagen ca. 1 500 zufällig ausgewählte Gebäude- und Wohnungseigentümer vom Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) kontaktiert und um Mithilfe gebeten.

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Der Zensus 2021 beinhaltet nach den Vorgaben der Europäischen Union nicht nur eine klassische Volkszählung, sondern auch die sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Mittels dieser Informationen werden u. a. Entscheidungen zur Verbesserung der Wohnsituation der Bürgerinnen und Bürger im Land auf ein festes Datenfundament gestellt.

In der GWZ wird die im Zensus 2021 praktizierte „Online-First-Strategie“ Anwendung finden. Zum ressourcensparenden und effizienten Arbeiten sollen die angefragten Daten danach möglichst on- line übermittelt werden. Das TLS betont die Vorteile der Online-Meldung: „Als klassischer Eigen- heimbesitzer sind Sie in unter zehn Minuten fertig mit der Meldung.“ Noch bestehen für die neuen Antwortwege via PC, Tablet und vor allem Smartphone zu wenige Erfahrungswerte. Diesen Vorgang prüft der Pretest. Konkret geht es um die Verständlichkeit und Funktionalität des Onlinefragebo- gens, damit die nachfolgenden Abfragen für die Auskunftspflichtigen zum Stichtag im Mai 2021 problemfrei zu beantworten sind. „Wir benötigen die Hilfe aus der Bevölkerung, sie trägt enorm zur Verbesserung des Fragebogens und damit zur Umsetzung des Zensus bei“, betont der Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik, Dr. Holger Poppenhäger.

Das TLS verweist darauf, dass die Erfassung der individuellen Daten den strengen gesetzlichen Schutzmaßnahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesstatistikgesetz (BstatG) unterliegt. Alle persönlichen Angaben werden anonymisiert und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Die Teilnahme am Pretest ist freiwillig.

Die Ergebnisse der GWZ ermöglichen u. a. die zielgenaue Analyse von Bauvorhaben und Planungs- hilfen für Wohnraumentwicklung sowie die Erstellung von Rückbauprogrammen.
Autor: red

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