Mi, 13:56 Uhr
18.09.2019
Thüringer Landtagswahl
Wahlbenachrichtigungen werden versandt
Mit Stichtag 15. September 2019 wurden aus den Einwohnermelderegistern die Wählerverzeichnisse erstellt und die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl 2019 gedruckt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen kann somit ab dieser Woche erfolgen.
Alle ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 6. Oktober 2019 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Mittwoch, den 2. Oktober 2019, sollte der Betroffene - spätestens am Freitag, dem 4. Oktober 2019 - bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Bürger, die bis zum 15. September 2019 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst waren (z. B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz), haben bis spätestens 4. Oktober 2019 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen. Dabei sind die Öffnungszeiten der Gemeinden zu beachten. Es könnte durchaus sein, dass aufgrund des Feiertages am Donnerstag (3. Oktober 2019) einige Gemeindebehörden am Freitag geschlossen haben.
Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen.
Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl bekommen, finden sie aber am
Wahlsonntag nicht mehr, sind Sie trotzdem - unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses - wahlberechtigt und können Ihre Stimme am 27.Oktober2019 abgeben, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Autor: redAlle ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 6. Oktober 2019 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Mittwoch, den 2. Oktober 2019, sollte der Betroffene - spätestens am Freitag, dem 4. Oktober 2019 - bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Bürger, die bis zum 15. September 2019 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst waren (z. B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz), haben bis spätestens 4. Oktober 2019 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen. Dabei sind die Öffnungszeiten der Gemeinden zu beachten. Es könnte durchaus sein, dass aufgrund des Feiertages am Donnerstag (3. Oktober 2019) einige Gemeindebehörden am Freitag geschlossen haben.
Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen.
Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl bekommen, finden sie aber am
Wahlsonntag nicht mehr, sind Sie trotzdem - unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses - wahlberechtigt und können Ihre Stimme am 27.Oktober2019 abgeben, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Kommentare
hejo
18.09.2019, 17.19 Uhr
Briefwahl
und wo erhalte ich die Wahlunterlagen über das Internet für die Briefwahl. Bis jetzt nicht möglich.
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