Mo, 12:30 Uhr
16.09.2019
Deutsche Bürokratie
KSB-Geschäftsführer verurteilt
Andreas Meyer, Vereinsberater und Geschäftsführer des Kreissportbundes, wurde vom Amtsgericht Halle rechtskräftig verurteilt. Zwar "nur" zu einer Geldbuße, doch zeigt dieser Fall den ganzen Wahnsinn der deutschen Bürokratie, in der soziales Engagement förmlich zermahlen wird...
Rechtskräftig verurteilt: Andreas Meyer (Foto: nnz)
Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2015 wurde das Programm "Soziale Teilhabe" ins Leben gerufen. 207 Frauen und Männer im Landkreis Nordhausen, allesamt langzeitarbeitslos und mit multiplen Vermittlungshemmnissen ausgestattet, kamen in den Genuss einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Und sie bekamen dadurch endlich wieder Struktur in ihr Leben.
75 von ihnen waren in der Verantwortung des Kreissportbundes in zahlreichen Sportvereinen des Landkreises tätig. Sie leisteten dort wertvolle Arbeit und erhielten oft auch Lob und Anerkennung für das Geleistete.
Und wie das in diesem Land so ist, hat der Maßnahmeträger, in diesem Fall der Kreissportbund, einiges an Papierkram zu erledigen. Unter anderem musste für das Jahr 2017 der Arbeitsagentur gemeldet werden, wie viele der Teilnehmer einen Behindertenstatus haben. Wenn die geforderte Quote nicht erfüllt wird, dann wird eine Zahlung an die Agentur fällig.
Für den Geschäftsführer des Kreissportbundes und seine nicht gerade üppige Mannschaft war das eine Mammutaufgabe, denn nicht sofort konnten alle Teilnehmer der Maßnahme alle notwendigen Unterlagen erbringen. Das teilte Meyer mehrfach telefonisch den weitverzweigten Zuständigkeiten der Arbeitsagentur in Halle, Nordhausen und Sangerhausen mit. Zwischendurch erhielt er im Februar und Juni mehrere Aufforderungen, nun endlich die gewünschten Daten zu liefern. Schließlich erreichte Meyer als Privatmann Ende August 2018 ein sogenannter Feststellungsbescheid, aus dem für den KSB-Geschäftsführer eine Nachzahlung von 80,42 Euro ersichtlich war.
"Allerdings war diese Zahl nicht der zu zahlende Betrag, sondern ein Faktor und sicher wurde mit der Überweisung ein fiskalischer Fehler begangen, aber die behördliche Reaktion erstaunte mich doch sehr und ließ mich an der Arbeit der Behörden, die eigentlich Dienstleister sein sollte, erheblich zweifeln", sagt Meyer im Gespräch mit der nnz.
Denn zwischenzeitlich, Anfang Dezember 2018, leitete die Regionaldirektion Halle der Arbeitsagentur ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit gegen Andreas Meyer ein. Und das nicht etwa gegen ihn in seiner Funktion als KSB-Geschäftsführer, sondern als private Person. Denn letztlich sollte Meyer nicht 80,42 Euro, sondern sage, schreibe und lese 175 Euro überweisen. Gegen das Ermittlungsverfahren legte er Widerspruch ein, eine Anhörung gab es nicht, denn das Verfahren lag da schon beim Amtsgericht in Halle.
Beschluss vom Amtsgericht Halle (Foto: nnz)
Und so wurde Meyer am 27. August dieses Jahres ein Beschluss übermittelt, der von einer Richterin am 19. Juli ausgefertigt wurde, und der bereits am 13. August Rechtskraft erlangte. Eine Möglichkeit der juristischen Intervention war somit nur sehr, sehr schwer möglich. Dass es hier zwischen dem Strafrecht und dem Satzungsrecht erheblich Differenzen gibt, wurde vom Amtsgericht nicht berücksichtigt. Und so wurde die Privatperson Meyer zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt, die er mit Schreiben vom 3. September binnen zwei Wochen zu zahlen habe, teilte ihm die Staatsanwaltschaft Halle mit. Sollte er diese Frist verstreichen lassen, werde seitens der Justiz eine "zwangsweise Einziehung" erwogen. Sollte Andreas Meyer dann immer noch nicht zahlen, könne Erzwingungshaft angeordnet werden.
Mittlerweile ist das Programm "Soziale Teilhabe" ausgelaufen und wurde durch das "Teilhabe-Chancen-Gesetz" abgelöst. Auch hier sind 33 Frauen und Männer durch den Kreissportbund in die Sportvereine integriert. Sie können durch die sozialversichungspflichtige Beschäftigung sogar Rentenpunkte sammeln. Und das bis zu fünf Jahre lang.
Doch soweit können die 33 eventuell nicht kommen, denn Andreas Meyer hat in einem Schreiben an die Chef des Nordhäuser Jobcenters und der Arbeitsagentur heute angekündigt, die Teilnehmer der Maßnahme an das Jobcenter "zurückzugeben". Nicht nur, dass Meyer das gesamte Prozedere für nicht angemessen hält, er läuft in Gefahr einer erneuten Verurteilung, wenn er die geforderten Daten (ohne eigene Schuld) erneut verspätet erbringen kann. "Eine Verurteilung reicht mir und vergällt mir die wirkliche Freude, den Menschen wenigstens eine temporäre Perspektive geben zu können", sagt Andreas Meyer abschließend.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red
Rechtskräftig verurteilt: Andreas Meyer (Foto: nnz)
Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2015 wurde das Programm "Soziale Teilhabe" ins Leben gerufen. 207 Frauen und Männer im Landkreis Nordhausen, allesamt langzeitarbeitslos und mit multiplen Vermittlungshemmnissen ausgestattet, kamen in den Genuss einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Und sie bekamen dadurch endlich wieder Struktur in ihr Leben.
75 von ihnen waren in der Verantwortung des Kreissportbundes in zahlreichen Sportvereinen des Landkreises tätig. Sie leisteten dort wertvolle Arbeit und erhielten oft auch Lob und Anerkennung für das Geleistete.
Und wie das in diesem Land so ist, hat der Maßnahmeträger, in diesem Fall der Kreissportbund, einiges an Papierkram zu erledigen. Unter anderem musste für das Jahr 2017 der Arbeitsagentur gemeldet werden, wie viele der Teilnehmer einen Behindertenstatus haben. Wenn die geforderte Quote nicht erfüllt wird, dann wird eine Zahlung an die Agentur fällig.
Für den Geschäftsführer des Kreissportbundes und seine nicht gerade üppige Mannschaft war das eine Mammutaufgabe, denn nicht sofort konnten alle Teilnehmer der Maßnahme alle notwendigen Unterlagen erbringen. Das teilte Meyer mehrfach telefonisch den weitverzweigten Zuständigkeiten der Arbeitsagentur in Halle, Nordhausen und Sangerhausen mit. Zwischendurch erhielt er im Februar und Juni mehrere Aufforderungen, nun endlich die gewünschten Daten zu liefern. Schließlich erreichte Meyer als Privatmann Ende August 2018 ein sogenannter Feststellungsbescheid, aus dem für den KSB-Geschäftsführer eine Nachzahlung von 80,42 Euro ersichtlich war.
"Allerdings war diese Zahl nicht der zu zahlende Betrag, sondern ein Faktor und sicher wurde mit der Überweisung ein fiskalischer Fehler begangen, aber die behördliche Reaktion erstaunte mich doch sehr und ließ mich an der Arbeit der Behörden, die eigentlich Dienstleister sein sollte, erheblich zweifeln", sagt Meyer im Gespräch mit der nnz.
Denn zwischenzeitlich, Anfang Dezember 2018, leitete die Regionaldirektion Halle der Arbeitsagentur ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit gegen Andreas Meyer ein. Und das nicht etwa gegen ihn in seiner Funktion als KSB-Geschäftsführer, sondern als private Person. Denn letztlich sollte Meyer nicht 80,42 Euro, sondern sage, schreibe und lese 175 Euro überweisen. Gegen das Ermittlungsverfahren legte er Widerspruch ein, eine Anhörung gab es nicht, denn das Verfahren lag da schon beim Amtsgericht in Halle.
Beschluss vom Amtsgericht Halle (Foto: nnz)
Und so wurde Meyer am 27. August dieses Jahres ein Beschluss übermittelt, der von einer Richterin am 19. Juli ausgefertigt wurde, und der bereits am 13. August Rechtskraft erlangte. Eine Möglichkeit der juristischen Intervention war somit nur sehr, sehr schwer möglich. Dass es hier zwischen dem Strafrecht und dem Satzungsrecht erheblich Differenzen gibt, wurde vom Amtsgericht nicht berücksichtigt. Und so wurde die Privatperson Meyer zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt, die er mit Schreiben vom 3. September binnen zwei Wochen zu zahlen habe, teilte ihm die Staatsanwaltschaft Halle mit. Sollte er diese Frist verstreichen lassen, werde seitens der Justiz eine "zwangsweise Einziehung" erwogen. Sollte Andreas Meyer dann immer noch nicht zahlen, könne Erzwingungshaft angeordnet werden.
Mittlerweile ist das Programm "Soziale Teilhabe" ausgelaufen und wurde durch das "Teilhabe-Chancen-Gesetz" abgelöst. Auch hier sind 33 Frauen und Männer durch den Kreissportbund in die Sportvereine integriert. Sie können durch die sozialversichungspflichtige Beschäftigung sogar Rentenpunkte sammeln. Und das bis zu fünf Jahre lang.
Doch soweit können die 33 eventuell nicht kommen, denn Andreas Meyer hat in einem Schreiben an die Chef des Nordhäuser Jobcenters und der Arbeitsagentur heute angekündigt, die Teilnehmer der Maßnahme an das Jobcenter "zurückzugeben". Nicht nur, dass Meyer das gesamte Prozedere für nicht angemessen hält, er läuft in Gefahr einer erneuten Verurteilung, wenn er die geforderten Daten (ohne eigene Schuld) erneut verspätet erbringen kann. "Eine Verurteilung reicht mir und vergällt mir die wirkliche Freude, den Menschen wenigstens eine temporäre Perspektive geben zu können", sagt Andreas Meyer abschließend.
Peter-Stefan Greiner


