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Mi, 09:16 Uhr
31.07.2019
Waldspaziergang:

Auf den Hund gekommen

In der Ferienzeit nimmt die Zahl der Waldbesucher zu, die ihren Hund im Wald ausführen. Neben den Thüringer Hundehaltern sind es vor allem Touristen, die ihrem Vierbeiner Auslauf im schattenspendenden Wald bieten wollen...

Beagle (Foto: A. Knoll/ThüringenForst) Beagle (Foto: A. Knoll/ThüringenForst)
Damit nimmt die Gefahr zu, dass Wildtiere durch freilaufende und wildernde Hunde aufgeschreckt, verletzt oder gar getötet werden. Deshalb regelt das Thüringer Waldgesetz zum Schutz des Wildes, dass Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden, ganzjährig an der Leine zu führen sind. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen bis zu 2.500 Euro rechnen.

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„Das Thüringer Waldgesetz erlaubt es, den Wald zum Zweck der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr zu betreten. Jeder Waldbesucher muss sich jedoch so verhalten, dass er die Lebensgemeinschaft Wald nicht stört oder beeinträchtigt. Dies gilt auch für Hundehalter“, erklärt Jörn Ripken, ThüringenForst-Vorstand und selbst leidenschaftlicher Hundebesitzer.

Immer wieder ist hingegen festzustellen, dass Hundeführer ihre Vierbeiner entgegen der waldgesetzlichen Regelungen ohne Leine unkontrolliert laufen lassen. Diese Hunde wittern im Wald die Fährten von Wildtieren oder begegnen diesen direkt und nehmen die Verfolgung auf. Im Regelfall hilft dann alles Pfeifen und Rufen nicht – der Hund ist vom Jagdfieber gepackt. Dies kann allerdings nicht nur böse für das Wildtier enden, sondern auch für den Hund. Besonders das Queren von vielbefahrenen Straßen beim Hetzen des Wildes kann für Jäger und Gejagten den schnellen Tod bedeuten – von der zusätzlichen Gefahr für Dritte einmal abgesehen.

Rücksicht auf andere Waldbesucher nehmen
Außer Kontrolle geratene Hunde sind im Wald aber nicht nur eine Gefahr für das Wild, sondern auch für sonstige Waldbesucher und Erholungssuchende – etwa die Reiter. So reagieren Pferde naturbedingt auf schnelllaufende Hunde mit einem Fluchtreflex, mit ggf. gefährlichen Folgen für Ross und Reiter.

Hier können Schadensersatzforderungen erheblichen Ausmaßes auf jene Hundeführer zukommen, die das gesetzlich geforderte Anleinen ihrer Vierbeiner für überflüssig halten. Auf jeden Fall drohen uneinsichtigen Herrchen und Frauchen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Da würde sich jeder Vierbeiner, rechnet er das Bußgeld in schmackhafte Kauknochen um, gern selbst an die Leine nehmen…
Autor: red

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Kommentare
Örzi
31.07.2019, 12:47 Uhr
Hund ist nicht gleich Hund
Die grundsätzliche Leinenpflicht ist übertrieben. Hunde ohne Jagdtrieb und solche die bedingungslos auf das Wort hören, sollten auch im Wald frei laufen dürfen. Für den Hund gibt es kein größeres Vergnügen, ungestört schnüffeln zu dürfen, mal hinterher zu trotten, mal vorneweg zu rennen oder einfach nur zu beobachten, was sein Mensch so vorhat.
Einen Hund immer nur an der Leine zu führen betrachte ich als nicht artgerechte Haltung. Ich habe zum Beispiel mit einem meiner Hunde, einem Belgischen Schäferhund (Grönendael), eine mehrtägige Wanderung entlang des Rennsteigs unternommen, im Schnitt 6 Stunden pro Tag, in denen der Hund nicht ein mal angeleint wurde. Das konnte ich beruhigt tun, da er gut erzogen war, nicht weggelaufen ist, Tiere und Menschen denen wir begegneten ignoriert hat und meine Kommandos befolgt hat.
Echter-Nordhaeuser
31.07.2019, 16:38 Uhr
Leinenpflicht für Hunde
Hauptsache der Wolf treibt hier sein Unwesen das ist wichtig. Muß der auch Strafe zahlen?
Paulinchen
31.07.2019, 17:14 Uhr
Leider sind unsere...
... Wälder inzwischen sehr überschaubar gemacht worden. Deshalb kann Herrchen oder Frauchen den Vierbeiner rechtzeitig zurück beordern und entsprechend sichern.

Zumindest sollten sie es tun.
dieterh44
31.07.2019, 17:59 Uhr
Örzi-Was ist artgerechte Haltung?
Einen Hund,gleich welcher Rasse im Wald an der Leine zu führen halten Sie nicht für artgerecht.
Aber 2-3 Hunde in einer Neubauwohnung zu halten,dann
8 Stunden sie sich alleine überlassen,daß ist für Sie
bestimmt artgerechte Haltung.
Kobold2
31.07.2019, 18:14 Uhr
Das Problem
ist eher das Herrchen/ Frauchen und nicht der Hund.
Dann wird, wie leider so oft, ne Menge Angst, Hysterie und Halbwissen verbreitet, mit dem sich ein Großteil der Bevölkerung gut steuern lässt.
Von artgerechter Haltung schwafeln , aber ein Tier ständig einsperren und anleinen, passt nicht zusammen.
Mit ein bissel Übung und Beobachtungsgabe, bekommt man schon mit, wie die Tiere auf einen reagieren und wie der Besitzer das Tier im Griff hat.
Pauschalverurteilung , wegen einzelner Deppen war noch nie die Lösung.
Starlight
31.07.2019, 21:50 Uhr
Mir egal....
.... meiner kann eh nicht von der Leine ab, der alte Mann hört mich leider nicht mehr.
Aber wenn ein Hund ausgebildet ist und auf Kommandos zu hundert Prozent reagiert, finde ich es schon überzogen. Wenn ich allerdings so manche Zeitgenossen sehe, die überall ihre Hunde ableinen müssen und diese absolut nicht hören, dann bin ich für noch viel höhere Bußgelder.
Örzi
01.08.2019, 12:23 Uhr
dieterh44
Wie kommen Sie denn auf so einen Unsinn?
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