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Fr, 15:07 Uhr
28.06.2019
Bildung und Teilhabe

Bessere Leistungen für Familien ab August

Das neue Starke-Familien-Gesetz verbessert auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann seit 2011 auch BuT-Leistungen beantragen. Nun stehen Neuerungen an...

Eine der wichtigsten Neuerungen für alle leistungsberechtigten Antragsteller ist der Wegfall des Eigenanteils beim Zuschuss für das Mittagessen ab dem 1. August. Bislang lag der Eigenanteil bei einem Euro pro Mahlzeit. Dieser Eigenanteil entfällt nun und die Kosten für die Mittagsverpflegung in Kita oder Schule werden für leistungsberechtigte Kinder komplett übernommen.

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Ebenfalls mehr Geld gibt es für die Unterstützung von Mitgliedschaften in Vereinen, Musikunterricht und organisierte Freizeitmaßnahmen. Hierfür steigt der Zuschuss von bislang 10 auf 15 Euro pro Monat. Neuerungen gibt es auch bei der Übernahme der Kosten für eine zusätzliche außerschulische Lernförderung bzw. Nachhilfe. Hier gilt nun ab August, dass Schüler nicht erst versetzungsgefährdet sein müssen, um diese Leistung nutzen zu können. Ab dem 1. August steigt zudem der jährliche Zuschuss für den Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Diese Leistung wird stets in zwei Raten ausgezahlt, zum Schuljahresbeginn 100 Euro und zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres weitere 50 Euro.

Im Landkreis Nordhausen profitieren jährlich etwa 2.200 Kinder von den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Im vergangenen Jahr konnten rund 4.700 Anträge bewilligt werden. Weil die behördlichen Zuständigkeiten unterschiedlich sind, haben das Jobcenter und das Landratsamt bereits bei Einführung des Bildungspakets eine Bürogemeinschaft am Dienstsitz des Jobcenters in der Uferstraße 2 in Nordhausen gebildet. So steht den Antragstellern, aber auch den Leistungsanbietern, Schulen und Kindergärten eine gemeinsame Anlaufstelle für diese Leistungen zur Verfügung. Die Mitarbeiter beraten auch gern Familien, die bislang noch keine Leistungen aus Bildung und Teilhabe beantragt haben, aber grundsätzlich leistungsberechtigt sind. Informationen gibt es hier auch dazu, welche sportlichen und kulturellen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche ganz konkret im Landkreis Nordhausen angeboten und über BuT gefördert werden.

Nähere Informationen zum Bildungspaket gibt es auch online unter www.landratsamt-nordhausen.de/bildung-und-teilhabe.html

Weitere Infos zum Starke-Familien-Gesetz unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/familienleistungen-auf-einen-blick/136848
Autor: red

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