eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 14:38 Uhr
19.06.2019
Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzbeauftragter warnt vor Anwaltsschreiben

Nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat jeder Verantwortliche die Pflicht, auf Antrag der betroffenen Person Auskunft über die sie betreffenden Datenverarbeitungen zu erteilen. Dieses Recht der Betroffenen wird seitens einer Kanzlei mit Sitz in Jena offenbar mit den Füßen getreten...

Dem TLfDI liegen mehrere Beschwerden Betroffener gegen diese Rechtsanwaltskanzlei im Zusammenhang mit Auskunftsansprüchen vor. Die Kanzlei hatte auf datenschutzrechtlich bedenklichem Wege Betroffene als Gläubiger eines Energieunternehmens mittels Werbepost angeschrieben.

Anzeige symplr
Sobald sich die Betroffenen hiergegen wehrten und Auskunft nach Art. 15 DS-GVO verlangten sowie der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zu Recht widersprachen, erhielten sie Post der Kanzlei, mit der Aufforderung, das Auskunftsverlangen als gegenstandslos zu erklären. Das Schreiben der Kanzlei erweckt fälschlicher weise gezielt den Eindruck, es würden wegen der geltend gemachten Auskunft ansonsten erhebliche Kosten entstehen.

Der TLfDI empfiehlt, nicht auf dieses Schreiben zu reagieren. Die Kanzlei ist verpflichtet, die verlangten Auskünfte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies regelt Art. 12 Abs. 5 DS-GVO ausdrücklich.

Wird die Auskunft nicht oder nur gegen Kosten erteilt, wird geraten, sich hierüber beim TLfDI zu beschweren. Gegen erhobene Kosten wegen der verlangten Auskunft sollte man sich unbedingt zur Wehr setzen, da Kosten nur bei unbegründeten oder häufig wiederholten Anträgen erhoben werden können.

Der naheliegende Widerspruch gegen die Verwendung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken ist ebenfalls jederzeit und ohne Kostenfolge möglich.

Der TLfDI geht mittels verwaltungsrechtlicher Anordnung gegen die Rechtsanwaltskanzlei vor und prüft derzeit die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Dr. Lutz Hasse
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr